Grundfähigkeitsversicherung
WWK Grundfähigkeitsversicherung
Jetzt Angebot anfordernIhre Anfrage
Absicherung elementarer Fähigkeiten
Sehen, hören, sprechen, gehen – für die meisten von uns eine Selbstverständlichkeit. Was aber, wenn eine dieser Fähigkeiten plötzlich durch einen Unfall oder eine Krankheit ausfällt? Dann ändert sich auf einen Schlag alles und Sie müssen Ihr Leben neu organisieren. Meist folgt daraus auch, dass Sie deutlich weniger oder gar nicht mehr arbeiten können. Wenn also das Einkommen geringer wird oder ganz wegfällt, stellt sich schnell die Frage, wie der Lebensunterhalt finanziert werden soll. Die WWK Grundfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass das Leben weitergeht und sichert Ihnen ein geregeltes monatliches Einkommen zu.
Quelle: Morgen & Morgen, Stand 05/2020
Jeder 4. Angestellte und jeder 3. Arbeiter scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben aus.
Einem weitverbreiteten Irrtum nach werden vor allem Handwerker und andere schwer körperlich Tätige berufsunfähig. Richtig ist, dass bei ihnen die Gefahr von Unfällen oder körperlichem Verschleiß erhöht ist. Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind aber psychische Erkrankungen – und die können jeden treffen.
Alles Wissenswerte zur WWK Grundfähigkeitsversicherung
Zusätzlicher Leistungsumfang für fünf verschiedene Zielgruppen mit körperlicher Tätigkeit. Als tätigkeitsspezifische Ergänzung der Absicherung grundlegender Fähigkeiten für mehr als 1.400 Berufe aus den Branchen:
Leistungsumfang
Erweiterung des Grundfähigkeitenkatalogs A
Zeitlich begrenzte Leistung für ein Jahr, danach Überprüfung auf dauerhaften Verlust von Grundfähigkeiten bei
Beim Eintreffen folgender Ereignisse kann die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden:
Mit dieser Option können Sie eine lebenslange Altersrente vereinbaren.
Voraussetzungen: Der Leistungsfall
Dabei ist egal, ob die Ursache eine Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit ist.
Schüler und Studenten können später aus der Grundfähigkeitsversicherung in die Rundumabsicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung Komfort wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen haben im Fall einer verminderten Erwerbsfähigkeit nur noch Anspruch auf eine halbe bzw. volle Erwerbsminderungsrente:
Für Berufsanfänger gibt es erst gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsschutz, nachdem sie 60 Monate in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. In den ersten fünf Jahren der Berufstätigkeit besteht also kein Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Schüler und Studenten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert und haben deshalb keinen gesetzlichen Schutz bei Erwerbsminderung. Eine Ausnahme gilt nur für Studenten, die während des Studiums einer regelmäßigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.
Selbstständige und Freiberufler sind in der gesetzlichen Rentenversicherung häufig nicht versichert und haben deshalb keinen gesetzlichen Schutz bei Erwerbsminderung.
Arbeitnehmer, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, genießen einen Berufsschutz. Das heißt, sie erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente als Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie ihren aktuell ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Doch das reicht kaum zum Leben.
Der direkte Draht zum Kundensupport
per Kontaktformular
Unsere Zentrale und alle Postadressen
Unsere Kundenkommunikation steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung.
Lebensversicherungen: +49 89 5114-2020
Sach-/Unfallversicherungen: +49 89 5114-3030
Allgemeine Anfragen: +49 89 5114-0
Diese Versicherungen könnten Sie außerdem interessieren