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Berufsunfähigkeit kann jeden treffen
Sichern Sie Ihre Arbeitskraft ab
Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird von vielen unterschätzt. Ein Unfall oder eine Erkrankung können die Karriere aber schnell und unvermittelt stoppen. Wenn dann plötzlich ein Gehalt fehlt, führt das oft zu empfindlichen Einschnitten im Alltag. Die staatliche Unterstützung durch die Erwerbsminderungsrente bietet hier kaum mehr als eine Grundabsicherung. Eine private Vorsorge ist also unumgänglich!
Mit der WWK Berufsunfähigkeitsversicherung sichern Sie zuverlässig den hohen Wert Ihrer Arbeitskraft ab und schützen sich vor den finanziellen Folgen von längerer Abwesenheit aus Ihrem Beruf.
Unschlagbare Argumente für Ihre Vorsorge

Quelle: Morgen & Morgen, Stand 05/2020
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen
Jeder 4. Angestellte und jeder 3. Arbeiter scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben aus.
Einem weitverbreiteten Irrtum nach werden vor allem Handwerker und andere schwer körperlich Tätige berufsunfähig. Richtig ist, dass bei ihnen die Gefahr von Unfällen oder körperlichem Verschleiß erhöht ist. Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind aber psychische Erkrankungen – und die können jeden treffen.

Die Highlights der WWK Berufsunfähigkeitsversicherung
- Nachversicherungsgarantie: Passen Sie Ihren Vertrag an, wenn sich Ihr Leben ändert
- Wählbare Karenzzeit zwischen Eintritt der Berufsunfähigkeit und Beginn der Rentenzahlung
- Umfangreiche freiwillige Assistance-Leistungen
- Option auf lebenslange Rente
- Als Zusatzversicherung zu einer Renten- oder Risikolebensversicherung möglich
Alles Wissenswerte zur WWK Berufsunfähigkeitsversicherung
Produktinformationen und Downloads
Auswahl
Nachversicherungsgarantie
Beim Eintreffen folgender Ereignisse kann die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden:
- Erreichen der Volljährigkeit
- Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Geburt eines Kindes oder Adoption eines Kindes
- Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners
- Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Schaffen der beruflichen Selbstständigkeit
- Erreichen eines akademischen Titels
- Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nach erfolgreicher Ausbildung (Lehre, Studium)
Lebenslange Altersrente
Mit dieser Produktvariante können Sie Ihre WWK Berufsunfähigkeitsversicherung Komfort um eine lebenslange Altersrente ergänzen.
Voraussetzungen: Der Leistungsfall
- tritt während der Versicherungsdauer,
- spätestens aber zehn Jahre vor Ende der Leistungsdauer ein und
- dauert bis zum Ablauf der Leistungsdauer ununterbrochen an.
Abstrakte Verweisung
Der „Verzicht auf abstrakte Verweisung" bedeutet, dass eine berufsunfähige Person nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann als den bisher ausgeübten.
Absicherung für Schüler
Nicht nur Berufstätige sollten mit einer Absicherung der Arbeitskraft vorsorgen. Auch in der Schulzeit kann ein Unfall oder eine Krankheit gravierende Folge haben. Im schlimmsten Fall kann dann das Kind sein Leben lang keinen Beruf ausüben, also kein Geld verdienen.
Staatliche Leistungen
Alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen haben im Fall einer verminderten Erwerbsfähigkeit nur noch Anspruch auf eine halbe bzw. volle Erwerbsminderungsrente:
- Die volle Rente erhält, wer weniger als drei Stunden in irgendeinem Beruf arbeitsfähig ist. Die Rentenhöhe liegt bei ca. 31 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
- Die halbe Rente erhält, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeitsfähig ist. Die Rentenhöhe liegt bei ca. 15 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
Ihre Ausbildung, Kenntnisse, Qualifikationen etc. spielen für die Arbeitsfähigkeit keine Rolle. Jede denkbare Tätigkeit wird hier berücksichtigt.
Wer ist versichert, wer nicht?
Für Berufsanfänger gibt es erst gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsschutz, nachdem sie 60 Monate in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. In den ersten fünf Jahren der Berufstätigkeit besteht also kein Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Schüler und Studenten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert und haben deshalb keinen gesetzlichen Schutz bei Erwerbsminderung. Eine Ausnahme gilt nur für Studenten, die während des Studiums einer regelmäßigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.
Selbstständige und Freiberufler sind in der gesetzlichen Rentenversicherung häufig nicht versichert und haben deshalb keinen gesetzlichen Schutz bei Erwerbsminderung.
Arbeitnehmer, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, genießen einen Berufsschutz. Das heißt, sie erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente als Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie ihren aktuell ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Doch das reicht kaum zum Leben.
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