Erwerbsunfähigkeitsversicherung
WWK Erwerbsunfähigkeitsversicherung
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Arbeitsunfähig - was nun?
Das Risiko, erwerbsunfähig zu werden, wird von vielen unterschätzt. Ein Unfall oder eine Erkrankung können die Karriere aber schnell und unvermittelt stoppen. Wenn dann plötzlich ein Gehalt fehlt, führt das oft zu empfindlichen Einschnitten im Alltag. Die staatliche Unterstützung durch die Erwerbsminderungsrente bietet hier kaum mehr als eine Grundabsicherung und reicht in den meisten Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Es gibt jedoch Berufe, für die ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung teuer oder nicht verfügbar. Das betrifft vor allem körperlich anstrengende Tätigkeiten. Die WWK Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist genau für solche Fälle da und sichert Sie zuverlässig gegen die finanziellen Folgen von dauerhafter Abwesenheit aus Ihrem Beruf ab.
Übrigens: Nicht nur Angestellte, sondern auch Schüler oder Hausfrauen können so günstig vorsorgen!
Quelle: Morgen & Morgen, Stand 05/2020
Jeder 4. Angestellte und jeder 3. Arbeiter scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben aus.
Einem weitverbreiteten Irrtum nach werden vor allem Handwerker und andere schwer körperlich Tätige berufsunfähig. Richtig ist, dass bei ihnen die Gefahr von Unfällen oder körperlichem Verschleiß erhöht ist. Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind aber psychische Erkrankungen – und die können jeden treffen.
Alles Wissenswerte zur WWK Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Beim Eintreffen folgender Ereignisse kann die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden:
Mit dieser Option können Sie eine lebenslange Altersrente vereinbaren.
Voraussetzungen: Der Leistungsfall
Dabei ist es egal, ob die Ursache eine Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit ist.
Schüler und Studenten können später aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung in die Rundumabsicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung Komfort wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen haben im Fall einer verminderten Erwerbsfähigkeit nur noch Anspruch auf eine halbe bzw. volle Erwerbsminderungsrente:
Für Berufsanfänger gibt es erst gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsschutz, nachdem sie 60 Monate in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. In den ersten fünf Jahren der Berufstätigkeit besteht also kein Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Schüler und Studenten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert und haben deshalb keinen gesetzlichen Schutz bei Erwerbsminderung. Eine Ausnahme gilt nur für Studenten, die während des Studiums einer regelmäßigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.
Selbstständige und Freiberufler sind in der gesetzlichen Rentenversicherung häufig nicht versichert und haben deshalb keinen gesetzlichen Schutz bei Erwerbsminderung.
Arbeitnehmer, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, genießen einen Berufsschutz. Das heißt, sie erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente als Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie ihren aktuell ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Doch das reicht kaum zum Leben.
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