Unfallversicherung
Unfallschutz der Extraklasse
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Für Groß und Klein in allen Lebenslagen
Statistisch gesehen passieren die meisten Unfälle in der Freizeit oder im Haushalt. Gerade hier bietet die gesetzliche Unfallversicherung aber keinen Versicherungsschutz. Eine private Vorsorge ist daher dringend notwendig!
Mit der WWK Unfallversicherung sind Sie umfassend abgesichert – weltweit und rund um die Uhr!
* So haben wir gerechnet: Angebot für einen 30-jährigen kaufmännischen Angestellten, Invaliditätskapital 30.000 EUR, Progression 225 %, Todesfallleistung 5.000 EUR, Vertragslaufzeit 3 Jahre, monatliche Zahlungsweise, inklusive Versicherungsteuer
Extras zu Ihrem Wohl
Quelle: statista.com 2020
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet keinen Versicherungsschutz für Aktivitäten in der Freizeit und im Haushalt. Gerade hier belegen die Zahlen aber eindrucksvoll, dass eine private Absicherung zwingend notwendig ist.
Alles Wissenswerte zur WWK Unfallversicherung
Diese Produktübersicht stellt einen verkürzten Leistungsüberblick dar. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 2020 (AUB 2020) sowie die vereinbarten Zusatzbedingungen und Besonderen Bedingungen. Diese finden Sie unter www.wwk.de/service/downloads/bedingungen/. Alternativ können sie jederzeit angefordert oder eingesehen werden.
Leistungsüberblick
| Produktübersicht | Unfallversicherung | Unfallversicherung plus |
|---|---|---|
| Erweiterter Unfallbegriff | ||
| Erhöhte Kraftanstrengungen |
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inklusive Bauch- oder Unterleibsbruch |
| Rechtmäßige Verteidigung sowie Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen |
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| Ertrinken, Ersticken, Erfrieren |
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| Flüssigkeits-, Nahrungsmittel-, Sauerstoffentzug |
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| Mechanische, chemische, elektrische Einwirkungen |
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| Explosions-, Schall-, sonstige Druckwellen |
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| Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe |
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| Tauchtypische Gesundheitsschäden |
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| Unfallfolgen durch Terroranschläge |
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| Mitversichert sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge | ||
| Trunkenheit beim Lenken von Kraftfahrzeugen bis | 1,1 ‰ | 1,5 ‰ |
| Trunkenheit bei allen sonstigen Unfällen bis | 2,0 ‰ | unbegrenzt |
| Herzinfarkt oder Schlaganfall |
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| Einnahme ärztlich verordneter Medikamente |
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| Übermüdung, Einschlafen, Schlafwandeln |
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| Ungewollte Einnahme von K.-o.-Tropfen | - |
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| Mitversichert sind Unfälle durch | ||
| Innere Unruhen, gewalttätige Auseinandersetzungen |
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| Überraschende Kriegs-/Bürgerkriegsereignisse während einer Auslandsreise für | 7 Tage | 22 Tage |
| Fluggastrisiko |
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| Teilnahme an Fahrtveranstaltungen zur Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten (z. B. Stern-, Orientierungs-, Oldtimerfahrten) sowie an Fahrsicherheitstrainings |
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| Strahleneinwirkung |
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| Teilnahme an lizenzfreien Rennen mit Motorfahrzeugen (z. B. gelegentliches Kartfahren auf öffentl. Kartbahnen) | - |
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| Mitversichert sind Gesundheitsschäden durch | ||
| Heilmaßnahmen aufgrund eines Unfalls |
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| Definierte Infektionskrankheiten | Tollwut, Wundstarrkrampf und FSME | Tollwut, Wundstarrkrampf und FSME |
| Blutvergiftungen (Sepsis) |
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| Allergische Reaktionen infolge Unfallverletzung oder Insektenstich |
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inkl. stationärer Desensibilisierungs-maßnahme |
| Impfschäden durch Schutzimpfungen |
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| Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (auch Alkoholvergiftungen) | nur: versicherte Personen bis Alter 14 | unbegrenzt |
| Psychische oder nervöse Störungen, sofern diese auf eine durch einen Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems zurückzuführen sind |
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| Lebensmittelvergiftungen | - |
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| Nicht- oder Falscheinnahme von Medikamenten in Notsituationen, z. B. Entführung, Geiselnahme | - |
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| Pflanzenvergiftungen | - |
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| Sonnenbrand und Sonnenstich | - |
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| akute Höhenkrankheit | - |
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| Unerlaubtes Führen eines Land- oder Wasserfahrzeugs* | - |
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| Generell mitversicherte Leistungen | ||
| Kosmetische Operationen: unfallbedingte Arzt-/ Operationskosten, Kosten für notwendige Hilfs-/Heilmittel, Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus bis | 10.000 EUR | 50.000 EUR |
| Kosmetische Operationen: unfallbedingte Zahnbehandlungs-/Zahnersatzkosten, Reparatur/Ersatz von Zahnprothesen/-spangen bis | 5.000 EUR | 10.000 EUR |
| Such-, Bergungs-, Rettungseinsätze inklusive Kosten für die Behandlung in einer Dekompressionskammer |
30.000 EUR | 100.000 EUR |
| Vorsorgeschutz* für minderjährige Kinder, für max. 1 Jahr | nur: Neugeborene 30.000 EUR bei Invalidität |
100.000 EUR bei Invalidität 10.000 EUR bei Tod |
| Reha-Manager für medizinische Behandlung, Rehabilitation und Therapie | 10.000 EUR | 10.000 EUR |
| Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV |
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| Update-Garantie bei künftigen Bedingungsverbesserungen |
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| Keine Leistungskürzung bei Mitwirkung von Vorerkrankungen und Gebrechen (altersabhängig) bis | 25 % | 40 % |
| Erstattung ärztlicher Gebühren zur Feststellung des Leistungsanspruchs |
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| Recht auf Neubemessung des Invaliditätsgrades für versicherte Personen bis Alter 21 | 5 Jahre | 5 Jahre |
| Beitragsbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers* |
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| Kur- und Rehabeihilfe, für 100 Tage | - | 30 EUR/Tag |
| Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit, maximal 3 Jahre | - |
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| Unfall-Pflegetagegeld ab Pflegegrad 2, für 1 Jahr | - | 30 EUR/Tag |
| Komageld, für 1 Jahr | - | 30 EUR/Tag |
| Schulausfallgeld*, für 6 Monate | - | 30 EUR/Tag |
| Kosten für psychologische Betreuung | - | 1.000 EUR |
| Behinderungsbedingte Kosten | - | 10.000 EUR |
| Nachfolgende Leistungserweiterungen gelten mitversichert, sofern eine Unfallversicherung plus Xtra vereinbart ist: | ||
| Erweiterter Mitwirkungsanteil (altersabhängig) bis 75 % | - |
|
| Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge epileptischer Anfälle oder anderer Krampfanfälle | - |
|
| Erweitertes Luftfahrtrisiko Unfälle bei der Benutzung eines Luftfahrzeugs/-sportgeräts - als beruflicher Passagier - als Flugschüler (sofern keine Lizenz erforderlich) |
- |
|
| Gesundheitsschäden durch viele definierte Infektionskrankheiten | - |
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| Gesundheitsschäden durch Infektionen infolge geringfügiger Unfall-, Haut- und Schleimhautverletzungen | - |
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| Gesundheitsschäden durch allergische Reaktionen infolge geringfügiger Unfall-,Haut- und Schleimhautverletzungen | - |
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| Gesundheitsschäden durch Eigenbewegungen. Ausgenommen sind Verletzungen an Bandscheiben, Kopf, Lunge, Herz, Blutungen innerer Organe und Knochenbrüche. |
- |
|
| Nachfolgende Leistungen gelten mitversichert, sofern die jeweilige Leistungsart vereinbart ist: | ||
| Leistungsart: Invaliditätsleistung | ||
| Erweiterte Fristen bei Invalidität: Eintritt der Invalidität | 15 Monate | 15 Monate |
| Erweiterte Fristen bei Invalidität: Ärztliche Feststellung und Geltendmachung | 21 Monate | 21 Monate |
| Vorschusszahlung trotz laufendem Heilverfahren (unabhängig von einer Todesfallleistung), maximal | 10 % | 30 % |
| Helmbonus Mehrleistung bei Kopf-/ Augenverletzung bis |
- | 25 % maximal 25.000 EUR |
| Doppelte Leistung bei Schulwegunfall* bis | - | maximal 150.000 EUR |
| Leistungsart: Unfallrente | ||
| Rentengarantie im Todesfall | 5 Jahre | 10 Jahre |
| Lineare Rentenleistung ab 50 % Invalidität |
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- |
| Progressive Rentenleistung ab 35 % Invalidität in Höhe von | - | 50 % der vereinb. Unfallrente |
| Progressive Rentenleistung ab 50 % Invalidität in Höhe von | - | 100 % der vereinb. Unfallrente |
| Progressive Rentenleistung ab 90 % Invalidität in Höhe von | - | 150 % der vereinb. Unfallrente |
| Leistungsart: Unfall-Krankenhaustagegeld (UKT) | ||
| Leistungsdauer bei vollstationärer Behandlung, maximal | 3 Jahre | 3 Jahre |
| Leistungsdauer bei ambulanter chirurgischer Operation, maximal | 3 Tage | 7 Tage |
| Genesungsgeld bis | 100 Tage gestaffelt |
100 Tage ungestaffelt |
| Rooming-in-Leistung* |
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| Doppelte UKT-Leistung, bei - vollstationärer Heilbehandlung im Ausland - Unfall mit öffentlichem Verkehrsmittel - unfallbedingtem Versorgungsausfall pflegebedürftiger Familienangehöriger |
- |
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| Leistung bei stationärer Nachbehandlung, auch nach Ablauf von 3 Jahren | - |
|
| Leistungsart: Tagegeld | ||
| Leistungsdauer bei unfallbedingter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, maximal | 1 Jahr | 1 Jahr |
| Keine Nachteile bei Berufsausübung aus Pflichtgefühl | - |
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| Leistungsart: Todesfallleistung | ||
| Mehrleistung bei Organspende | 25 % | 50 % |
| Leistung bei Verschollenheit | - |
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| Vollwaisenschutz* Doppelte Leistung bei Unfalltod beider Elternteile |
- | max. 40.000 EUR |
| Meldefrist bei Unfalltod | 48 Stunden | 6 Monate |
| Leistungsart: Übergangsleistung | ||
| Sofortige Zahlung (Sofortleistung) bei Nachweis einer definierten schweren Verletzung |
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| Anteilige Vorauszahlung bei ununterbrochener Invalidität von 100 % nach 3 Monaten ab Unfall | - | 50 % |
| Leistungsart: Schmerzensgeld | ||
| Leistung nach Schmerzensgeldtabelle |
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| Leistung bei Oberschenkelhalsbruch unabhängig von einem Unfallereignis |
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| Leistungsart: Sofortige Einmalzahlung bei schweren Krankheiten – für Kinder* (Alter 0–17) | ||
| Einmalige Leistung bei Nachweis einer definierten Krankheit (Wartezeit 3 Monate) Krankheitenkatalog: Krebs, Nierenversagen, Bakterielle Meningitis, Enzephalitis, Erblindung, Gehörlosigkeit, Gutartiger Hirntumor, Koma, Lähmung, Transplantation großer Organe / Knochenmark, Poliomyelitis, Aplastische Anämie |
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| Leistungsart: Sofortige Einmalzahlung bei schweren Krankheiten – für Erwachsene (Alter 18–74) | ||
| Einmalige Leistung bei Nachweis einer definierten Krankheit (Wartezeit 12 Monate) Krankheitenkatalog: Brustkrebs, Hodenkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Eierstockkrebs, Hirntumor, ALS, Leukämie |
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| Leistungsart: Unfallschutzbrief 24-Stunden-Servicehotline (WWK Notfall-Telefon): +49 89 5114-3010 Hilfeleistungen mit Kostenübernahme |
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| Bis maximal 6 Monate ab Versicherungsfall | Organisation von - Menüservice - Einkäufen, Besorgungen, Paketservice - Fahrdienst/Begleitung bei Arzt-/Behördengängen - Wohnungsreinigung, Wäsche- und Schuhservice - Hausnotruf - Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Angehörige - Betreuung von Kindern unter 16 Jahren - Grundpflege - Tag- und Nachtwache für 48 Stunden - Pflegeschulung |
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| Bis maximal 100 Tage ab Versicherungsfall | - Fahrdienst für Kinder z. B. zu Therapien, Unterricht - Haustierbetreuung |
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| Einmalig je Versicherungsfall | - Versandkosten für Arznei-, Hilfsmittel - Telefonkosten zur Information z. B. von Angehörigen |
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| Hilfeleistungen ohne Kostenübernahme | Beratung, Vermittlung, Organisation zu/von - Unfallverhütung/Gesundheit, Familien-/Entwicklungsmanagement - medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation - Pflegebedürftigkeit - Pflegeheimplatz - psychologische Betreuung - Gartenpflege, Schneeräumung - Krankenbesuch - Dolmetscher- und Anwaltsleistungen (Ausland) - ärztliche Betreuung (Ausland) |
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Wozu brauche ich eine private Unfallversicherung? Ich bin doch gesetzlich bei Unfällen abgesichert.
Das ist leider nur teilweise richtig. Angestellte, Kinder, Schüler und Studenten sind nur in der Arbeit, dem Kindergarten, der Schule oder Uni und auf dem direkten Hin- und Rückweg gesetzlich unfallversichert. Selbstständige, Hausfrauen und Rentner sind gar nicht abgesichert.
Mit einer privaten Unfallversicherung schließen Sie die Lücken in der gesetzlichen Unfallversicherung. Außerdem leistet die private Unfallversicherung unabhängig davon, ob anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Das bedeutet: Bei einem Arbeitsunfall haben Sie sogar doppelten Versicherungsschutz.
Ich bin Arbeitnehmer. Dann reicht mir doch die gesetzliche Absicherung für den Arbeitsplatz, oder?
Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit oder im Haushalt. Hier greift die gesetzliche Absicherung allerdings nicht. Um auch beim Sport, bei der Hausarbeit oder bei Familienausflügen abgesichert zu sein, benötigen Sie einen privaten Unfallschutz. Die WWK Unfallversicherung hält dafür erstklassige Möglichkeiten bereit – ganz nach Ihrem Bedarf.
Was ist versichert?
Die WWK Unfallversicherung bietet Personen im Alter von 0 bis 80 Jahren weltweiten Unfallschutz rund um die Uhr. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Außerdem kann die Versicherung auf Wunsch lebenslang abgeschlossen werden.
Mit der Unfallversicherung der WWK werden Sie nicht nur vor den finanziellen Folgen eines Unfalls geschützt (z. B. Krankenhaus-, Heilbehandlungs- und Therapiekosten, Verdienstausfall, Kosten für eine Haushaltshilfe usw.), sondern erhalten über das generell mitversicherte Reha-Management professionelle Unterstützung für Ihre Rehabilitation nach einem Unfall (z. B. spezielle Therapiemaßnahmen).
Über den optionalen Zusatzbaustein Unfallschutzbrief erhalten Sie Hilfestellung im Alltag nach einem Unfall. Weitere Informationen dazu finden Sie unter „Informationen zum Zusatzbaustein Unfallschutzbrief".
Welche Leistungsarten sind obligatorisch und was kann ich zusätzlich vereinbaren?
Obligatorisch:
Je schlimmer der Unfall, desto höher sind meist auch die finanziellen Belastungen, die auf Sie zukommen. Vielleicht benötigen Sie spezielle Therapien und Hilfsmittel oder die Wohnung und der Pkw müssen behindertengerecht umgebaut werden.
Durch die Vereinbarung einer Progression, Mehrleistung oder einer Gliedertaxe erhöhen Sie Ihre Invaliditätsleistung abhängig von dem unfallbedingten Invaliditätsgrad. Die WWK bietet verschiedene Modelle. Lassen Sie sich beraten!
Ein Unfall hat vielfältige Auswirkungen auf unser Leben. Die Wenigsten machen sich jedoch Gedanken um die ganz alltäglichen Dinge:
Mit dem Zusatzbaustein Unfallschutzbrief unterstützen wir Sie nach einem Unfall mit ausgewählten Hilfe- und Serviceleistung im Alltag. Ein kurzer Anruf beim WWK Notfall-Telefon (089 5114-3010) genügt und wir kümmern uns schnell und unbürokratisch um alles Weitere – rund um die Uhr.
| Unfallschutzbrief 24-Stunden-Servicehotline (WWK Notfall-Telefon): +49 89 5114-3010 |
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|---|---|---|
| Bis maximal 6 Monate ab Versicherungsfall (mit Kostenübernahme) | Organisation von - Menüservice - Einkäufen, Besorgungen, Paketservice - Fahrdienst/Begleitung bei Arzt-/Behördengängen - Wohnungsreinigung, Wäsche- und Schuhservice - Hausnotruf - Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Angehörige - Betreuung von Kindern unter 16 Jahren - Grundpflege - Tag- und Nachtwache für 48 Stunden - Pflegeschulung |
|
| Bis maximal 100 Tage ab Versicherungsfall (mit Kostenübernahme) | - Fahrdienst für Kinder z. B. zu Therapien, Unterricht - Haustierbetreuung |
|
| Einmalig je Versicherungsfall (mit Kostenübernahme) | - Versandkosten für Arznei-, Hilfsmittel - Telefonkosten zur Information z.B. von Angehörigen |
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| Hilfeleistungen ohne Kostenübernahme | Beratung,Vermittlung, Organisation zu/von - Unfallverhütung/Gesundheit, Familien-/Entwicklungsmanagement - medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation - Pflegebedürftigkeit - Pflegeheimplatz - psychologischer Betreuung - Gartenpflege, Schneeräumung - Krankenbesuch - Dolmetscher- und Anwaltsleistungen (Ausland) - ärztlicher Betreuung (Ausland) |
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Mit dem Zusatzbaustein XtraPaket erhalten Sie ein zusätzliches Leistungs-Upgrade zu Ihrer Unfallversicherung plus. Dieses beinhaltet Leistungsverbesserungen z. B. im Falle von Vorerkrankungen (erweiterter Mitwirkungsanteil), Bewusstseinsstörungen durch epileptische Anfälle, Gesundheitsschäden durch Eigenbewegungen und Infektionskrankheiten. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für das Luftfahrtrisiko von beruflichen Passagieren (z. B. Rettungsärzte/-sanitäter, Verkehrsfotografen) und Flugschülern.
Melden Sie sich einfach bei unserer Schaden-Hotline unter +49 89 5114-3030 (Mo.–Fr. 8:00–18:00 Uhr) oder bei der Schutzbrief-Hotline unter +49 89 5114-3010 (rund um die Uhr). Alternativ steht Ihnen auch unser Online-Schadenformular zur Verfügung.
Wir kümmern uns in jedem Fall schnell und unbürokratisch um die Bearbeitung Ihres Anliegens.
Wir schnüren ein individuelles Paket für Sie
Rundumschutz aus einer Hand
Das Paket Kombi 5 plus bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz und kompetente Beratung aus einer Hand. Sie bekommen alle wichtigen Absicherungen, die ein Privathaushalt haben sollte:
Dabei entscheiden Sie selbst, welche Absicherungen Sie in Ihr Paket packen wollen – ganz nach Ihrem Bedarf.
Und das Besondere daran: Neben einem enorm attraktiven Beitrag halten wir auch noch einige Highlights für Sie bereit. Dazu gehören exklusive Rabattvorteile je mehr Bausteine Sie auswählen oder unser praktischer Schlüsselfinder.
Der direkte Draht zum Kundensupport
per Kontaktformular
Unsere Zentrale und alle Postadressen
Unsere Kundenkommunikation steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung.
Lebensversicherungen: +49 89 5114-2020
Sach-/Unfallversicherungen: +49 89 5114-3030
Allgemeine Anfragen: +49 89 5114-0
Online-Kontaktmöglichkeit
Haben Sie allgemeine Fragen oder Anregungen? Nutzen Sie dafür einfach das folgende Kontaktformular. Ihre Antwort erhalten Sie dann in Kürze im Rahmen unserer Servicezeiten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
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Ihre Anfrage
Wurde eine Rentenversicherung mit Rentengarantie gewählt und stirbt die versicherte Person nach Fälligkeit der ersten Rente, jedoch während der Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird die Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit weitergezahlt. Die Renten gehen dann an den Bezugsberechtigten bzw. die Hinterbliebenen. Die Rentengarantiezeit wird nach den Wünschen des Kunden im Antrag vereinbart. Verstirbt die versicherte Person nach Ablauf der Rentengarantiezeit, erlischt der Versicherungsvertrag.
Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und dem vertraglich vereinbarten Einsetzen der Leistungspflicht für diesen Versicherungsfall.
Überschüsse bei Lebensversicherern entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine sparsame Verwaltung und durch weniger Sterbefälle, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.
Der Überschuss wird jährlich in eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung gegen Einmalbeitrag investiert (Bonus). Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall.
Der Überschuss wird in Fondsanteilen eines ausgewählten Fonds angelegt. Im Versicherungsfall werden das Fondsguthaben sowie die Versicherungssumme ausbezahlt.
Verrechnung der Überschüsse mit dem Beitrag
Bei der verzinslichen Ansammlung werden die jährlichen Überschussanteile beim Versicherungsunternehmen angespart und verzinst. Dieser angesparte Betrag zuzüglich der Zinsen und Zinseszinsen wird dann zusammen mit der Versicherungssumme ausbezahlt.
Die laufenden Überschussanteile werden zur Erhöhung der versicherten Todesfallleistung verwendet.
Die Ablaufleistung ist der mögliche Betrag, der bei Vertragsende (Erlebensfall) ausgezahlt wird. Sie setzt sich aus dem garantierten Todes- bzw. Erlebensfallkapital plus den Gewinnanteilen zusammen. Die Gewinnanteile sind nicht garantiert.
Im Rahmen des Ablaufmanagements wird das vorhandene Fondsguthaben in risikoärmere Fonds umgeschichtet. Dadurch sollen die Risiken einer Wertminderung aufgrund von Fondspreisrückgängen und Währungsschwankungen in den letzten Jahren reduziert werden. Die Option ¿Ablaufmanagement" kann auch nachträglich vereinbart werden. Sämtliche Verwaltungsvorgänge innerhalb des Ablaufmanagements sind für Sie kostenfrei.
So nennt man in der privaten Rentenversicherung die Zeit ab Vertragsbeginn bis Rentenbeginn.
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Damit setzen Sie Ihre Aufwendungen für die Basisrente als Sonderausgaben in der Steuererklärung ab. Insbesondere für Selbstständige lohnt sich der Abschluss einer Basisrente, da es die einzige Möglichkeit ist, steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen.
Beitragsanpassung beudetet die Anpassung der tariflich bestimmten Beitragssätze an eine sich veränderte Aufwandssituation während der Laufzeit des Vertrages. Jährlich wird aufgrund der dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Anpassungsklausel, die für die einzelnen Versicherungszweige an durchaus unterschiedliche Indizes anknüpft (z. B. Schadenshäufigkeit), geprüft, ob eine Beitragserhöhung stattzufinden hat. Gemäß § 31 VVG (Kündigung bei Prämienerhöhung) hat der Versicherungsnehmer bei jeder Erhöhung des Beitrags ein außerordentliches Kündigungsrecht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert. Er kann innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens aber zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Je nach vertraglicher Regelung kann aufgrund der Anpassungsklausel auch eine Beitragsermäßigung erfolgen.
Das Beitragsdepot ist ein aus Prämienvorauszahlung des Versicherungsnehmers entstandenes Guthaben, aus dem jeweils bei Fälligkeit die laufende Prämie entnommen wird.
Im Todesfall der versicherten Person müssen keine weiteren Beiträge bis zum Ende der Laufzeit entrichtet werden. Ausgezahlt werden dann an den Begünstigten zum Ende der Laufzeit die Versicherungssumme und die Überschüsse (z. B. Ausbildungsversicherung).
Die Beitragssumme ist die Summe aller zu leistenden Beiträge (ohne eventuelle Beitragsteile für Zusatzversicherungen) über die Beitragszahlungsdauer des Vertrages.
Der Haftpflichtversicherer leistet für Schäden, die sein Versicherungsnehmer verursacht, jeweils bis zu einer vereinbarten Deckungssumme. Ist der Schaden höher als die vereinbarte Deckungssumme, muss der Verursacher für den nicht gedeckten Teil selbst aufkommen. Deshalb empfiehlt sich eine möglichst hohe Deckungssumme zu vereinbaren.
Durch Dynamik vereinbaren Sie eine planmäßige Erhöhung der Beiträge. Die Beitragsanpassung bewirkt eine Erhöhung der garantierten Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Werden künftige Entgeltansprüche oder Teile davon in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt, spricht man von Entgeltumwandlung.
Eine Entgeltumwandlungsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen. In dieser wird vereinbart, dass der Arbeitgeber (Teile des) Entgelt(s) nicht an den Arbeitnehmer, sondern direkt in eine betriebliche Altersversorgung fließen lässt. Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (nicht Beschäftigte im Minijob) hat seit dem 1. Januar 2002 einen Rechtsanspruch auf eine Direktversicherung durch Entgeltumwandlung, sofern der Arbeitgeber keine anderen Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung anbietet.
In der Schadenversicherung ist der Ersatzwert der Wert einer versicherten Sache zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles, also der Zeitpunkt, zu dem der Schaden eintritt. Die Höhe des Ersatzwertes ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und ist in der Regel der Neuwert, der Wiederbeschaffungspreis, der Zeitwert oder der gemeine Wert. Dieser Ersatzwert bestimmt die Entschädigungsleistung des Versicherers.
Die mit einem Fonds erzielten Erträge werden jährlich zu einem festen Termin von der Kapitalanlagegesellschaft an die Fondsanleger ausbezahlt (ausgeschüttet). Bei der Fondspolice bzw. Fondsrente werden diese Erträge von der WWK wieder in Anteile Ihres Fonds investiert.
Folgekosten sind zusätzliche finanzielle Belastungen, die in Zusammenhang mit einem entstandenen Schaden (Versicherungsfall) entstehen. Die wichtigsten Kosten wie Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten werden vom Versicherer zusätzlich zu der eigentlichen Schadensentschädigung für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust mit übernommen.
Folgeschaden = mittelbarer Schaden
Ergibt sich als indirekte Folge aus einem bereits eingetretenen Versicherungsfall (Schaden) ein weiterer Schaden, dann bezeichnet man das als Folgeschaden. In der Regel muss der Schadensverursacher für den Folgeschaden aufkommen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich meist auch auf Folgeschäden. Der Leistungsumfang ist aber in den einzelnen Versicherungssparten unterschiedlich.
Da in der Regel nach Abschluss der stationären Behandlung eine sofortige Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit nicht möglich ist, wurde die Leistungsart ¿Genesungsgeld" geschaffen. Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage.
Führt der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Diese Invaliditätsgrundsumme kann durch die Vereinbarung einer Progression bei höherer Invalidität angehoben werden. Die Invaliditätsleistung ist die Basisleistung und muss im Versicherungsumfang immer enthalten sein.
Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für 3 Jahre vom Unfalltag an gerechnet. Es entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.
Die Laufzeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Vertragsende in vollen Versicherungsjahren. Sie entspricht in der Regel der Versicherungsdauer.
Der Kunde hat das besondere Recht, die beim Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungsleistungen bei Eintritt folgender, sich auf die versicherte Person beziehender Ereignisse ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Die Entschädigung steigt mit der Schwere der Beeinträchtigung progressiv an. Es sind verschiedene Progressionen wählbar.
Die progressive Invaliditätsstaffel ist ein in der privaten Unfallversicherung angebotener Tarifbestandteil. Unfallversicherungen mit progressiver Invaliditätsleistung bieten eine vertraglich vereinbarte Mehrleistung im Falle einer Invaliditätsentschädigung. Die Versicherungssumme wird dann je nach Invaliditätsgrad progressiv (= im Verhältnis zu der Bezugsgröße steigend) erhöht. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher ist der Leistungsanstieg. Dies bedeutet, dass ein Vielfaches der vereinbarten Invaliditätssumme gezahlt wird. Nach Ermittlung der einfachen Invaliditätsleistung wird diese mit dem vertraglich vereinbarten Faktor vervielfacht (z. B. erhält man bei einer 300-%-Progression 300 % der vereinbarten Versicherungssumme).
Durch den Rabattschutz erfolgt nach einem versicherungspflichtigen Schaden keine Hochstufung des Vertrages. Dies gilt jedoch nur beim ersten Schaden pro Versicherungsjahr. Der Rabattschutz ist nur für Pkws möglich.
Wurde eine Rentenversicherung mit Rentengarantie gewählt und stirbt die versicherte Person nach Fälligkeit der ersten Rente, jedoch während der Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird die Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit weitergezahlt. Die Renten gehen dann an den Bezugsberechtigten bzw. die Hinterbliebenen. Die Rentengarantiezeit wird nach den Wünschen des Kunden im Antrag vereinbart. Verstirbt die versicherte Person nach Ablauf der Rentengarantiezeit, erlischt der Versicherungsvertrag.
Risikozuschlag ist ein Beitragszuschlag wegen erhöhter Risikoverhältnisse. Der Beitragszuschlag dient zum Ausgleich des erhöhten Risikos (z. B. Ausübung gefährlicher Sportarten oder Berufe in der Unfallversicherung, Vorerkrankungen in der Lebensversicherung). Der Risikozuschlag wird in der Regel für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages vereinbart.
Bezeichnet die notwendigen Übernachtungskosten des Versicherungsnehmers oder einer von ihm bestimmten Person, die bei Betreuung des stationär behandelten versicherten Kindes anfallen. Dieser Einschluss gilt, wenn das versicherte Kind zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Gilt nur für Selbstständige: Führt ein Unfall zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung Tagegeld gezahlt (längstens für ein Jahr ab dem Unfalltag).
Durch die Wahl des Todesfallfaktors wird die Todesfallsumme in Relation zur Versicherungssumme (bzw. Beitragssumme bei fondsgebundenen Lebensversicherungen) festgelegt. Wenn Sie zum Beispiel einen Todesfallfaktor von 60 % wählen, dann wird im Leistungsfall 60 % der Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Die Todesfallsumme ist die garantierte Kapitalleistung, die im Todesfall des Versicherten an die Hinterbliebenen bzw. Bezugsberechtigten ausbezahlt wird.
Gilt nur für Selbstständige: Führt ein Unfall zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung Tagegeld gezahlt (längstens für ein Jahr ab dem Unfalltag).
Unterversicherung ist ein Begriff aus der Wohngebäude- und Hausratversicherung und bedeutet, dass die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen (sog. Versicherungswert). Die Entschädigung für Schäden richtet sich nach dem Verhältnis von Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert, d. h. bei Unterversicherung wird der Schadenersatz im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Daher ist der Einschluss einer Dynamik ratsam, damit die Versicherungssumme automatisch an die Wertsteigerungen im Laufe der Zeit angepasst wird. Sollte sich durch Zukauf wertvoller Gegenstände der Versicherungswert ändern (z. B. durch neue Küche, wertvolle Gemälde, Hausanbau), muss das unverzüglich der Versicherung mitgeteilt werden, um die Versicherungssumme an diese Wertsteigerung anzupassen.
Die vertraglichen Garantien, die wir als Versicherer unseren Kunden geben, erfordern eine vorsichtige Kalkulation der Beiträge. Wir müssen daher ausgehend von Veränderungen des Kapitalmarktes für eine ungünstige Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten entsprechend Vorsorge treffen. Unsere tatsächlich erwirtschafteten Kapitalerträge sowie die beobachtbare Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten verlaufen in der Regel aber günstiger als angenommen und führen somit zu Überschüssen. An diesen Überschüssen werden Sie als Kunde beteiligt.
Hierbei handelt es sich um die vorvertragliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur vollständigen und richtigen Beantwortung aller für die Vertragsschließung relevanten Angaben. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherungsantrag vollständig und sorgfältig auszufüllen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer selbst den Versicherungsantrag ausgefüllt oder nur einen vom Versicherungsvertreter ausgefüllten Antrag unterschrieben hat. Die Angaben des Versicherungsnehmers dienen als Grundlage zur Risikoeinschätzung und sind entscheidend, ob und unter welchen Bedingungen der Vertrag zustande kommt.
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem aktuellen Versicherungswert (Tageswert) von Sachen gleicher Art und Güte.
Der Zeitwert in der Wohngebäudeversicherung errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung (Wertverlust durch Alter und Abnutzung). Der Zeitwert kann als fester Versicherungswert vereinbart werden. Die Zeitwertversicherung hat aber in der Wohngebäudeversicherung nur noch eine geringe Bedeutung. Empfohlen wird eine Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert.
Versicherungsschutz im Rahmen der Forderungsausfalldeckung besteht, wenn Sie (= Versicherungsnehmer) als Geschädigter eigene Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger nicht durchsetzen können, weil er z. B. keine Privathaftpflichtversicherung besitzt oder nicht über ein ausreichendes Privatvermögen verfügt.
Bitte ggf. Zeitungsausschnitte beifügen.
z. B. Zäune, Einfriedungen, Hecken usw.
z. B. Veranden, Wintergärten, Antennen, Fensterläden usw.
Es können maximal 15 Dateien bis 10 MB im Format JPG, JPEG, PNG oder PDF hochgeladen werden.
Wir benötigen Ihre E-Mail-Adresse für unsere Rückantwort.
Wir benötigen nur eine Vertragsnummer Ihrer WWK-Verträge.
Die Wohnfläche umfasst alle Räume der Wohnung, auch Nebenräume, nicht jedoch unbewohnte Keller- und Speicher-/Bodenräume.
z. B. Küche, Flur, Schlafzimmer, Büro, Lagerraum usw.
Bitte Kostenvoranschläge oder Rechnungen für Schaden-, Reparatur- bzw. Reinigungskosten einreichen.
Ihre Fotos, Dokumente, Nachweise, Rechnungen etc. können am Ende dieser Schadenanzeige angehängt werden. Alternativ können Sie die Dokumente unter Angabe der Schaden-/Versicherungsnummer an die E-Mail-Adresse info@wwk.de senden.
Sportpark, Kaufhaus, Schwimmbad etc.
Aktenzeichen und Anschrift der Polizei oder der Staatsanwaltschaft
Bitte geben Sie folgende Informationen an: Vornamen, Nachnamen, Anschriften und zuständige Privathaftpflichtversicherer (ggf. Versicherungsscheinnummern)
Bitte berücksichtigen Sie folgende Situationen: gefahrene Geschwindigkeiten, Beleuchtung, Verkehrsschilder, Vorfahrt, Witterungs- und Straßenverhältnisse
Ihre Schadenbilder, Dokumente, Skizzen etc. können am Ende dieser Schadenanzeige angehängt werden.
Auch nicht versicherte Schäden sind anzugeben.
Der alternative Rentenbeginn ist ein rein informativer Termin und vertraglich nicht fest vereinbart.
Es werden die möglichen Rentenleistungen bzw. das mögliche Kapital zu diesem Termin berechnet.
Er kann in einem Zeitraum zwischen dem Ende der Grundphase und dem rechnungsmäßigen Alter 80 liegen.
Die Grundphase legt den Rahmen der Versicherung fest. Sie entspricht der Beitragszahlungsdauer und dem vereinbarten Rentenbeginn.
- Die individuelle Rentengarantiezeit kann bis Endalter 85 vereinbart werden.
- Restkapitalisierung: Bei Tod wird das Verrentungskapital abzüglich der bereits gezahlten Garantierenten ausbezahlt.
Verwaltungs-, Kommunikations-, Planungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Projekt-,
Beratungs- und Leitungstätigkeiten ohne besondere physische oder psychische Anforderungen
oder Belastungen an einem festen Schreibtischarbeitsplatz im eigenen Büro;
hierzu zählen auch Besprechungen in Räumlichkeiten des Unternehmens.
Die Arbeit im Krankenhaus, in medizinischen Versorgungszentren, im Klassenzimmer oder in
fremden Büros, z. B. als Maler, Hausmeister oder Unternehmensberater, ist nicht
mit überwiegender Bürotätigkeit gleichzusetzen.
Informationen zur fristgerechten Aussetzung finden Sie im aktuellen Nachtrag zu Ihrem Versicherungsschein.
Mit dem Abschluss einer fondsgebundenen Versicherung mit WWK IntelliProtect® 2.0 spricht die WWK Lebensversicherung a. G. ihren Kunden die Garantie aus, dass ihnen zum vereinbarten Rentenbeginn zum Ende der Grundphase und innerhalb der Garantieerhaltungsphase ¿ längstens bis zum rechnungsmäßigen Alter 85 ¿ mindestens die Summe der entrichteten Beiträge zur Hauptversicherung (ggf. anteilig, falls gewählt) zur Verfügung stehen wird.
Bitte geben Sie die Vertragsnummer ein für die der Dynamik-Widerspruch durchgeführt werden soll.
Durch das Rebalancing wird jährlich die Guthabenaufteilung (prozentuale Gewichtung der einzelnen Fonds) gemäß der gewählten Beitragsaufteilung angepasst.
Anzahl, Gegenstand, Eigentümer, Art und Umfang der Beschädigung. Zeitpunkt der Anschaffung und Wiederbeschaffungspreis
Bitte nennen Sie die Diagnose und hängen Sie am Ende der Schadenanzeige entsprechende Befunde/Arztberichte an.
Bitte beachten Sie:
Eine Steuerbescheinigung bezieht sich immer auf das vergangene Kalenderjahr und kann somit frühestens im Folgejahr eines bereits abgelaufen Beitragsjahres erstellt werden.
Es gibt in deutschen Ausweisen kein „O“, sondern nur die „0“ (Null!)
Es können bis zu 5 Dateien mit einer Größe von maximal 10 MB im Format JPG, JPEG, PNG, PDF, DOC oder DOCX hochgeladen werden. Sollten Ihre Dateien die angegebene Gesamtgröße von 50 MB überschreiten, teilen Sie sie bitte erkennbar in mehrere Uploads auf. Das Hochladen von ZIP-Dateien ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Die Vergabe der IDD Punkte läuft nicht über die WWK Lernwelt
Die WWK-Vertrags-Nr finden Sie auf Ihrer letzten Beitragsrechnung
- muss mind. 6 und max. 50 Zeichen lang sein
- darf nicht nur aus Zahlen bestehen
- darf keine Umlaute beinhalten
- darf keine Leerzeichen beinhalten
- kann folgende Sonderzeichen beinhalten: - . _ @
Diese E-Mail-Adresse wird für den Versand des 2. Faktors verwendet
Für Rückfragen innerhalb des Registrierungsprozesses
- muss aus mindestens 8 Zeichen bestehen
- darf nicht 3 aufeinander folgende Buchstaben des Benutzernamens enthalten
- muss drei der folgenden vier Kategorien enthalten
1. Großbuchstaben: keine Umlaute
2. Kleinbuchstaben: keine Umlaute und kein ß
3. Sonderzeichen: folgende sind erlaubt: ! $ % / ( ) #
Bitte geben Sie einen Betrag über 10 € ein – ohne Euro-Zeichen (€).