VL-bAV-Anlage
Vermögenswirksame Leistungen optimal nutzen
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Steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung
Viele Arbeitnehmer legen die von ihrem Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen – also bis zu 40 Euro im Monat – in einem Bausparvertrag, Investmentfonds oder Banksparplan an. Der große Nachteil dabei: Von den 40 EUR bleibt fast nur die Hälfte übrig, weil Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Unser Tipp: Vermögenswirksame Leistungen besser in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln! Denn dann fließen die Beträge innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei in die Altersversorgung.
Nutzen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen voll aus. Vereinbaren Sie einfach mit Ihrem Arbeitgeber, dass Ihre VL künftig vom Bruttogehalt in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umgewandelt werden sollen. Der Effekt: Ihre Sparleistung wird mehr als verdoppelt.
Sie können noch mehr sparen, wenn Sie möchten:
In Ihre Direktversicherung können Sie im Jahr 2020 monatlich bis zu 552 EUR steuerfrei einzahlen. Davon sind bis zu 276 EUR auch sozialversicherungsfrei. Diese Beträge sind abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und werden jedes Jahr angepasst.
Alles Wissenswerte zu den vermögenswirksamen Leistungen in der bAV
Informationen auf einen Blick | |
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Beiträge und Steuern |
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Beiträge und Sozialversicherung | Beitragsfrei bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenver- sicherung (West) nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 der Sozialversicherungsentgeltverordnung |
Behandlung der Leistungen |
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Mögliche Tarife |
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Leistungsarten |
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Sonstiges |
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Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass Ihr Anspruch auf VL zukünftig in eine bAV umgewandelt wird. Im Rechenbeispiel sehen Sie, wie sich dadurch Ihr monatlicher Sparbeitrag erhöht und das Nettoeinkommen trotzdem gleich bleibt.
Nur VL-Anlage ohne bAV | WWK VL-bAV-Anlage | |
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Monatliches Bruttoeinkommen | 3.000 EUR | 3.000 EUR |
VL-Anspruch | 40 EUR | 40 EUR |
Gesamt Brutto | 3.040 EUR | 3.040 EUR |
Umwandlung VL in bAV | - | 40 EUR |
Zusätzliche Entgeltumwandlung in bAV | - | 38 EUR |
Steuer- und sozialversicherungspflichtiges Brutto | 3.040 EUR | 2.962 EUR |
Steuern | 471 EUR | 449 EUR |
Sozialabgaben | 612 EUR | 596 EUR |
Monatliches Netto (Gesamt Brutto-Abgaben) |
1.957 EUR | 1.995 EUR |
Überweisung VL | 40 EUR | - |
Überweisung Entgeltumwandlung in bAV | - | 78 EUR |
Verfügbares Nettoeinkommen | 1.917 EUR | 1.917 EUR |
Monatlicher Sparbeitrag | 40 EUR | 78 EUR |
Oben drauf: 15 % AG-Zuschuss |
- | 12 EUR |
Stand 01/2020, Steuerklasse I, Kirchensteuer 8 Prozent, inklusive Zusatzbeitrag Pflegeversicherung, keine Kinder, angenommener KV-Satz 15,7 Prozent, Werte gerundet
Fazit:
Statt 40 EUR fließen ganze 90 EUR in Ihre Altersversorgung. Das Beste daran: Ihr verfügbares Nettoeinkommen bleibt gleich.
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