Wohngebäudeversicherung
Ihre eigenen vier Wände in sicheren Händen
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Ihr Eigenheim erstklassig versichert
Mit Ihrem Eigenheim haben Sie sich einen lang gehegten Traum erfüllt. Dieser hohe finanzielle, aber auch emotionale Wert will gut geschützt sein. Die WWK Wohngebäudeversicherung sichert Ihr Eigenheim ab bei Schäden durch Feuer, Sturm/Hagel und Leitungswasser. Darüber hinaus sind auch weitere Naturgefahren (Elementarschäden) optional versicherbar.
Optionaler Schutz für Ihr Wohngebäude
Gerade Sturm, Feuer oder Hagel haben in den letzten Jahren zunehmend größere Schäden verursacht. Daher ist eine Wohngebäudeversicherung heute unabdingbar, denn nur damit ist Ihr Haus rundum geschützt.
Nehmen Sie sich also einen kurzen Moment Zeit und überlegen Sie: Welche Absicherungen brauche ich für meine vier Wände? Habe ich für alle relevanten Gefahren einen ausreichenden Versicherungsschutz?
Hilfe, die ankommt
Nachmittags saß Familie Rubenbauer noch gemütlich beim Grillen, als gegen Abend die ersten dunklen Wolken aufzogen. Von einem Augenblick auf den anderen setzte ein heftiges Gewitter mit Starkregen ein. In der Straße von Familie Rubenbauer konnten die Abwasserkanäle sowie der lehmige Boden das Wasser teilweise nicht mehr aufnehmen. So bahnte es sich seinen Weg durch Türen und Fenster bis in den Keller.
Erst am nächsten Morgen wurde das ganze Ausmaß sichtbar, nachdem die Feuerwehr den Keller leergepumpt hatte. Überall lag der Schlamm knöchelhoch und die Feuchtigkeit tropfte von den Wänden.
Doch Glück im Unglück: Der WWK-Berater hatte Familie Rubenbauer beim Abschluss ihrer Wohngebäudeversicherung natürlich auf den wichtigen Baustein der Elementarschadenabsicherung hingewiesen. Dadurch wurden sowohl der verbliebene Schlamm beseitigt als auch für mehrere Wochen Maschinen zur Trocknung der Wände abgestellt. So blieb Familie Rubenbauer am Ende – zumindest finanziell – vollkommen schadlos.
Ist Ihr Haus von Hochwasser oder Starkregen bedroht? Finden Sie es jetzt mit dem Online-Check heraus!
Alles Wissenswerte zur WWK Wohngebäudeversicherung
| Produktvarianten/Leistungspakete | Wohngebäudeversicherung | Wohngebäudeversicherung plus |
|---|---|---|
| Versicherbare Gefahren und Schäden | ||
| Mitversichert bei Vereinbarung der Gefahr FEUER |
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| Brand, Nutzwärmeschäden, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Blindgängerschäden, Überschalldruckwelle, Implosion, Anprall/Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung |
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| Fahrzeuganprall durch Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeug, fahrbahre/selbstfahrende Arbeitsmaschinen; auch durch deren Teile (Anhänger) oder Ladung |
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| Sengschäden in Verbindung mit einem versicherten Ereignis |
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| Sengschäden durch sonstige Ursache | 5.000 EUR | 5.000 EUR |
| Rauch- und Rußschäden in Verbindung mit einem versicherten Ereignis |
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| Rauch- und Rußschäden sofern bestimmungswidrig aus einer Feuerungs-, Heizungs-, Koch-, Trockenanlage ausgetreten | 5.000 EUR | 5.000 EUR |
| Verzicht auf die Einhaltung der Rauchwarnmelderpflicht |
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| Mitversichert bei Vereinbarung der Gefahr LEITUNGSWASSER |
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| Leitungswasserschäden (Nässeschäden) | ||
| Versichert ist der bestimmungswidrige Austritt von Leitungswasser aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, Heizungs- oder Klimaanlagen oder damit verbundenen Schläuchen, Wasserlösch-, Sprinkler- oder Berieselungsanlagen, Wasserbetten und Aquarien sowie Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Terrarien, Rohren von Lüftungsanlagen |
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| Frostbedingte und sonstige Bruchschäden innerhalb versicherter Gebäude an Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) inkl. Schläuche, der Warmwasser-, Dampf-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, von Wasserlösch- und Berieselungsanlagen |
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| Der bestimmungswidrige Austritt von Wasser, aus innerhalb von Gebäuden verlaufender Regenrohre |
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| Nässefolgeschäden durch undichte Fugen | 1.500 EUR | 7.500 EUR |
| Bruchschäden innerhalb von Gebäuden | ||
| Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) und der Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen, von Heizungs- oder Klimaanlagen oder den damit verbundenen Schläuchen, von Wasserlösch-, Sprinkler- oder Berieselungsanlagen, der Regenentwässerung, von Lüftungsanlagen, von Zisternenanlagen |
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| Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Geruchsverschlüssen (Siphons) |
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| Versichert sind frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen: Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen, Tanks und Regenwasserfilter oder ähnliche Teile von Zisternenanlagen |
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| Sonstige Bruchschäden an Armaturen einschließlich Kosten für den Austausch im Bereich der Rohrbruchstelle | 1.000 EUR | 2.500 EUR |
| Bruchschäden außerhalb von Gebäuden | ||
| Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen, soweit der Versicherungsnehmer für diese Rohre die Gefahr trägt und sie der Versorgung versicherter Gebäude / Anlagen dienen oder sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. |
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| Rohrleitungspaket Zuleitungsrohre | ||
| Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen, soweit der Versicherungsnehmer für diese Rohre die Gefahr trägt und sie nicht der Versorgung versicherter Gebäude / Anlagen dienen oder sie sich nicht auf dem Versicherungsgrundstück befinden. | 10.000 EUR | 10.000 EUR |
| Rohrleitungspaket Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) | ||
| Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an unterirdisch verlegten Rohren von Zisternenanlagen, soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude dienen oder diese Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. | 5.000 EUR |
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| Versichert sind frostbedingte Bruchschäden an Tanks und Regenwasserfilter von Zisternenanlagen | ||
| Versichert ist Wasser, das aus den versicherten Rohren oder der Zisterne selbst austritt (Nässeschäden) | ||
| Rohrleitungspaket Gasleitungen | ||
| Versichert sind sonstige Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung, sofern - diese Rohre auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind und - der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt und - die Reparaturkosten nicht durch das Versorgungsunternehmen zu tragen sind |
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| Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen | - | 1.000 EUR |
| Kosten für den Verlust von wärmetragenden Flüssigkeiten (Heizungs- und Klimaanlagen) | - |
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| Auftaukosten von Zu- oder Ableitungsrohren und angeschlossenen Einrichtungen innerhalb von Gebäuden zur Verhinderung eines Leitungswasserschadens | - |
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| Mitversichert bei Vereinbarung der Gefahr STURM/HAGEL (ST) |
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| Sturm ab Windstärke 8 |
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| Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern (Hagel) |
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| Mitversichert bei Vereinbarung der Gefahr WEITERE NATURGEFAHREN (EL) |
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| Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung/Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck/Dachlawinen, Lawinen, Vulkanausbruch |
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| Es gilt eine Wartezeit von einer Woche ab Antragseingang. | ||
| Es gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall bei Schäden durch Erdbeben, Erdfall, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck/Dachlawinen, Lawinen und Vulkanausbruch von 1.000 EUR; bei Schäden durch Überschwemmung und Rückstau wegen Ausuferung von Gewässern bei Gefährdungsklasse HGK 1 1.000 EUR HGK 2 2.500 EUR HGK 3 5.000 EUR und bei Schäden durch Überschwemmung und Rückstau wegen Starkregen bei Gefährdungsklasse SGK 1 1.000 EUR SGK 2 2.500 EUR SGK 3 5.000 EUR |
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| Verzicht auf den Ausschluss nicht bezugsfertiger Gebäude infolge An-, Um- und Ausbaumaßnahmen |
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| Verzicht auf die Obliegenheit, zur Erhaltung der Funktionsbereitschaft einer Rückstausicherung. |
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| Beweislasterleichterung bei Überflutung des Versicherungsgrundstücks. Es gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall, abhängig von der ermittelten Hochwasser-/Starkregen-Gefährdungsklasse (HGK/SGK). | - | 5.000 EUR |
| Mehrkosten für Präventionsmaßnahmen nach einem Überschwemmungs- oder Rückstauschaden, sofern der Schadenbetrag 50.000 EUR übersteigt | - | 1.000 EUR |
| Versicherte Sachen | ||
| die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude, Garagen und Carports sowie Nebengebäude. |
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| deren Gebäudebestandteile, wie z. B. Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude gefertigt und dem Gebäude angepasst wurden. Nicht: Anbaumöbel und -küchen, die serienmäßig vorgefertigt sind. Anlagen der regenerativen Energieversorgung (z. B. Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und sonstige Wärmepumpenanlagen) einschließlich ihrer Installationen. Photovoltaikanlagen jedoch nur, sofern diese im Versicherungsschein benannt sind. |
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| deren Gebäudezubehör, wie z. B. Müll-, Fahrrad-, Paketboxen; Klingel- und Briefkastenanlagen; thermische Solaranlagen; Balkonkraftwerke, sofern der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt; Elektroladestationen oder Wallboxen für E-Fahrzeuge aller Art; Öltanks, Gastanks sowie Pellet-Speicher mit direkter Verbindung zur Heizungsanlage auf dem Versicherungsgrundstück. |
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| Weitere Grundstücksbestandteile, insbesondere Pergolen, Überdachungen; Hof- und Wegbefestigungen; Terrassen und Freisitze; Grundstückseinfriedungen (auch Hecken); Elektrische Freileitungen, Beleuchtungsanlagen; Wäschespinnen; Kinderspielgeräte; Luftwärmepumpenanlagen und deren Teile; Ständer, Masten, (Satelliten-) Antennen; Hundehütten und –Zwinger; Volieren; Palisaden und Sichtschutzwände; Kleinkläranlagen zur Reinigung von häuslichem Abwasser, sofern außerhalb des versicherten Gebäudes, aber auf dem Versicherungsgrundstück; Gartenbrücken; Gartenbrunnen; Zisternenanlagen; Erdsonden, als Teil einer Heizungsanlage; Kleinwindkraftanlagen bis 5 kW; Gartengrill/-kamin, sofern gemauert; Gartenhochbeete und Pflanzkübel, sofern mindestens 50 kg schwer; Skulpturen, Figuren, Plastiken, sofern fest verankert oder mindestens 50 kg schwer und aus robustem/geeignetem Material gearbeitet; Schwimmbecken (auch Whirlpools) einschließlich zugehöriger Technik sofern ins Erdreich eingelassen oder mindestens 50 kg (Leergewicht) schwer; Bienenstöcke und Bienenvölker, sofern artgerecht auf dem Versicherungsgrundstück gehalten. | 5.000 EUR | 10.000 EUR |
| Gewächshäuser | - | 5.000 EUR |
| Anlagen der regenerativen Energieversorgung (z. B. Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- oder sonstige Wärmepumpenanlagen) einschließlich ihrer Installationen, auf dem Versicherungsgrundstück. | - |
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| Versicherte Kosten | ||
| Aufräumungs- und Abbruchkosten |
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| Bewegungs- und Schutzkosten |
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| Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern | 1.000 EUR |
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| Hotelkosten | 100 EUR/Tag, max. 100 Tage |
250 EUR/Tag, max. 2 Jahre |
| Rückreisekosten, sofern der Schadenbetrag 5.000 EUR übersteigt | 2.500 EUR | 25.000 EUR |
| Gebäudeschäden durch unbefugte Dritte (Einbruch) | 10.000 EUR |
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| Transport- und Lagerkosten | 2 Jahre | 3 Jahre |
| Kosten für die Dekontamination von Erdreich | 20.000 EUR |
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| Bewachungskosten | 14 Tage | 14 Tage |
| Kosten für provisorische Maßnahmen | 2.000 EUR |
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| Kosten für die Ermittlung der Schadenursache (auch Leck-Ortungskosten) Diese sind auch mitversichert, wenn sich herausstellt, dass kein ersatzpflichtiger Schaden gegeben ist. Ausgenommen sind Kosten für die Ermittlung der Schadenursache bei Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb versicherter Gebäude. |
500 EUR |
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| Mietausfall / Mietwert von privat oder gewerblich genutzten Gebäuden / Räumen. |
2 Jahre | 2 Jahre |
| Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen |
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| Mehrkosten infolge Preissteigerungen |
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| Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten |
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| Mutwillige Beschädigung durch unbefugte Dritte (auch Graffiti) | - | 25.000 EUR |
| Kosten für die Beseitigung von Aufbruch-Schäden zur Rettung von Leben | - |
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| Mehrkosten für behördlich nicht angeordnete energetische Modernisierung, sofern der Schadenbetrag 50.000 EUR übersteigt | - | 10.000 EUR |
| Mehrkosten für behördlich nicht angeordnete ökologische Wiederherstellung, sofern der Schadenbetrag 50.000 EUR übersteigt | - | 10.000 EUR |
| Mehrkosten für Energieberatung und baubiologische Beratung, sofern der Schadenbetrag 50.000 EUR übersteigt | - | 1.000 EUR |
| Kosten für Müllentsorgung und Desinfektion nach Auszug von Mietern mit Messie-Syndrom | - | 5.000 EUR |
| Gebäudeschäden durch unbemerkten Tod | - | 5.000 EUR |
| Aufwendungsersatz für Verpflegungskosten von Helfern, sofern der Schadenbetrag 10.000 EUR übersteigt | - | 500 EUR |
| Regiekosten, sofern der Schadenbetrag 50.000 EUR übersteigt | - | 10% des Schadens, max. 5.000 EUR |
| Kosten wegen Falschalarm eines Gefahrenmelders (Rauch-, Gas-, Wassermelder oder Einbruchmeldeanlage) | - |
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| Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen | - |
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| Sachverständigenkosten, sofern der Schadenbetrag 50.000 EUR übersteigt | - |
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| Sofern die Gefahr Feuer und/oder Sturm/Hagel und/oder Weitere Naturgefahren vereinbart ist, auch: | ||
| Aufräumungskosten für Bäume und Sträucher | - | 10.000 EUR |
| Kosten für die Wiederaufforstung von Bäumen und Sträuchern durch Jungpflanzen | - |
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| Kosten für die Wiederherstellung von Gartenbepflanzungen | - | 500 EUR |
| Sonstige Erweiterungen | ||
| Vorsorgeschutz bei wertsteigernden, baulichen Maßnahmen bis zum Ende der Versicherungsperiode, in der ein Versicherungsfall eingetreten ist |
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| Innere Unruhen, Streik, Aussperrung |
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| Feuer-Rohbauversicherung Anzeigepflicht bei vorzeitiger Bezugsfertigkeit |
2 Jahre | 2 Jahre |
| Verzicht auf die Einrede der grob fahrlässigen Herbeiführung von Versicherungsfällen | bis zu einem Schadenbetrag von 10.000 EUR |
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Warum brauche ich eine Wohngebäudeversicherung?
Ihre eigene Immobilie hat nicht nur einen hohen finanziellen, sondern auch emotionalen Wert. Eine Wohngebäudeversicherung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber jedem Hauseigentümer dringend empfohlen. Vor allem durch den Klimawandel in den vergangenen Jahren hat die Häufigkeit starker Stürme und schwerer Regenfälle mit Hochwasser enorm zugenommen. Enstehen durch solche Naturereignisse Schäden an der eigenen Immobilie, können die Kosten für die Instandsetzung schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.
Was ist versichert?
Wird Ihr Gebäude inkl. Gebäudebestandteile (z. B. Einbaumöbel) und Gebäudezubehör (z. B. Klingel-/Briefkastenanlagen) auf dem bezeichneten Versicherungsgrundstück durch eine versicherte Gefahr beschädigt oder zerstört, ersetzen wir die Kosten für Wiederherstellung bzw. Reparatur im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Darüber hinaus bietet Ihnen der generell mitversicherte WWK Haus- und Wohnungsschutzbrief im Notfall ausgewählte Handwerker- und Serviceleistungen. Bitte beauftragen Sie die erforderlichen Leistungen über unser WWK Notfall-Telefon (089 5114-3010). Dieses ist rund um die Uhr für Sie besetzt.
Welche Gefahren sind abgesichert?
Die WWK Wohngebäudeversicherung ersetzt Ihnen Schäden durch Feuer, Leitungswasser (Bruch- und Nässeschäden) sowie Sturm und Hagel. Auf Wunsch können Sie sich zusätzlich absichern gegen:
Mit dem Zusatzbaustein Elementarschäden erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz gegen die folgenden Naturgefahren:
Mit dem Zusatzbaustein Glas besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Glasbruch. Sie haben die Wahl zwischen
Zusätzlich versicherbar sind z.B. Gewächshäuser oder Überdachungen von Schwimmbädern aus Glas oder Kunststoff.
Die Entschädigung erfolgt als Geldleistung und umfasst die ortsüblichen Kosten für z. B. eine Notverglasung, die Wiederbeschaffung, die Montage sowie die Entsorgung der versicherten Sachen.
Darüber hinaus sind mitversichert
Mit dem Zusatzbaustein Haustechnik besteht für elektronische und elektrotechnische Anlagen der Haustechnik Versicherungsschutz bei
Versichert sind z. B. Wärmepumpen-, Heizungs-, Klimaanlagen, Aufzüge, elektrische Antriebe von Rollläden, Markisen oder Rolltoren, elektronische Türöffner oder Klingelanlagen sowie E-Ladestationen.
Die Entschädigung umfasst die Wiederherstellungskosten. Hierbei gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall.
Mit dem Zusatzbaustein Photovoltaiktechnik plus besteht für Photovoltaikanlagen bis 20 kWp (Kilowatt Peak) Versicherungsschutz bei
Die Entschädigung umfasst die Wiederherstellungskosten sowie den Ertragsausfall. Hierbei gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall.
Mit dem Zusatzbaustein Rohrleitungspaket Ableitungsrohre besteht Versicherungsschutz für Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb von Gebäuden.
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf maximal 15.000 EUR begrenzt.
Mit dem Zusatzbaustein Haus- und Wohnungsschutzbrief helfen wir Ihnen im Notfall mit ausgewählten Handwerker- und Serviceleistungen weiter – beispielweise bei einer defekten Heizung, einem Wespennest auf der Terrasse oder wenn mal der Haustürschlüssel vergessen wurde. Alle Leistungen finden Sie in unserer Übersicht.
Wichtig: Melden Sie sich immer beim WWK Notfall-Telefon unter 089 5114-3010 und beautragen Sie die erforderlichen Leistungen. Das Notfall-Telefon ist rund um die Uhr für Sie besetzt.
| Produktübersicht | WWK Haus- und Wohnungsschutzbrief (Wohngebäude) |
|---|---|
|
Vermittlung/Organisation mit Kostenübernahme. Je Versicherungsfall werden anfallende Kosten bis max. 500 EUR übernommen. Die Jahreshöchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt max. 1.500 EUR. |
|
Vermittlung/Organisation ohne Kostenübernahme |
| Produktübersicht | WWK Haus- und Wohnungsschutzbrief (Wohngebäude) |
Sie können uns den Schaden bequem über unsere Service-Hotlines melden:
Alternativ steht Ihnen auch unser Online-Schadenformular zur Verfügung. Wir kümmern uns in jedem Fall schnell und unbürokratisch um die Bearbeitung Ihres Anliegens.
Wir schnüren ein individuelles Paket für Sie
Rundumschutz aus einer Hand
Das Paket WWK Privat Kombi plus bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz und kompetente Beratung aus einer Hand. Sie bekommen alle wichtigen Absicherungen, die ein Privathaushalt haben sollte:
Dabei entscheiden Sie selbst, welche Absicherungen Sie in Ihr Paket packen wollen – ganz nach Ihrem Bedarf.
Der direkte Draht zum Kundensupport
per Kontaktformular
Unsere Zentrale und alle Postadressen
Unsere Kundenkommunikation steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung.
Lebensversicherungen: +49 89 5114-2020
Sach-/Unfallversicherungen: +49 89 5114-3030
Allgemeine Anfragen: +49 89 5114-0
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Ihre Anfrage
Wurde eine Rentenversicherung mit Rentengarantie gewählt und stirbt die versicherte Person nach Fälligkeit der ersten Rente, jedoch während der Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird die Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit weitergezahlt. Die Renten gehen dann an den Bezugsberechtigten bzw. die Hinterbliebenen. Die Rentengarantiezeit wird nach den Wünschen des Kunden im Antrag vereinbart. Verstirbt die versicherte Person nach Ablauf der Rentengarantiezeit, erlischt der Versicherungsvertrag.
Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und dem vertraglich vereinbarten Einsetzen der Leistungspflicht für diesen Versicherungsfall.
Überschüsse bei Lebensversicherern entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine sparsame Verwaltung und durch weniger Sterbefälle, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.
Der Überschuss wird jährlich in eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung gegen Einmalbeitrag investiert (Bonus). Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall.
Der Überschuss wird in Fondsanteilen eines ausgewählten Fonds angelegt. Im Versicherungsfall werden das Fondsguthaben sowie die Versicherungssumme ausbezahlt.
Verrechnung der Überschüsse mit dem Beitrag
Bei der verzinslichen Ansammlung werden die jährlichen Überschussanteile beim Versicherungsunternehmen angespart und verzinst. Dieser angesparte Betrag zuzüglich der Zinsen und Zinseszinsen wird dann zusammen mit der Versicherungssumme ausbezahlt.
Die laufenden Überschussanteile werden zur Erhöhung der versicherten Todesfallleistung verwendet.
Die Ablaufleistung ist der mögliche Betrag, der bei Vertragsende (Erlebensfall) ausgezahlt wird. Sie setzt sich aus dem garantierten Todes- bzw. Erlebensfallkapital plus den Gewinnanteilen zusammen. Die Gewinnanteile sind nicht garantiert.
Im Rahmen des Ablaufmanagements wird das vorhandene Fondsguthaben in risikoärmere Fonds umgeschichtet. Dadurch sollen die Risiken einer Wertminderung aufgrund von Fondspreisrückgängen und Währungsschwankungen in den letzten Jahren reduziert werden. Die Option ¿Ablaufmanagement" kann auch nachträglich vereinbart werden. Sämtliche Verwaltungsvorgänge innerhalb des Ablaufmanagements sind für Sie kostenfrei.
So nennt man in der privaten Rentenversicherung die Zeit ab Vertragsbeginn bis Rentenbeginn.
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Damit setzen Sie Ihre Aufwendungen für die Basisrente als Sonderausgaben in der Steuererklärung ab. Insbesondere für Selbstständige lohnt sich der Abschluss einer Basisrente, da es die einzige Möglichkeit ist, steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen.
Beitragsanpassung beudetet die Anpassung der tariflich bestimmten Beitragssätze an eine sich veränderte Aufwandssituation während der Laufzeit des Vertrages. Jährlich wird aufgrund der dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Anpassungsklausel, die für die einzelnen Versicherungszweige an durchaus unterschiedliche Indizes anknüpft (z. B. Schadenshäufigkeit), geprüft, ob eine Beitragserhöhung stattzufinden hat. Gemäß § 31 VVG (Kündigung bei Prämienerhöhung) hat der Versicherungsnehmer bei jeder Erhöhung des Beitrags ein außerordentliches Kündigungsrecht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert. Er kann innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens aber zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Je nach vertraglicher Regelung kann aufgrund der Anpassungsklausel auch eine Beitragsermäßigung erfolgen.
Das Beitragsdepot ist ein aus Prämienvorauszahlung des Versicherungsnehmers entstandenes Guthaben, aus dem jeweils bei Fälligkeit die laufende Prämie entnommen wird.
Im Todesfall der versicherten Person müssen keine weiteren Beiträge bis zum Ende der Laufzeit entrichtet werden. Ausgezahlt werden dann an den Begünstigten zum Ende der Laufzeit die Versicherungssumme und die Überschüsse (z. B. Ausbildungsversicherung).
Die Beitragssumme ist die Summe aller zu leistenden Beiträge (ohne eventuelle Beitragsteile für Zusatzversicherungen) über die Beitragszahlungsdauer des Vertrages.
Der Haftpflichtversicherer leistet für Schäden, die sein Versicherungsnehmer verursacht, jeweils bis zu einer vereinbarten Deckungssumme. Ist der Schaden höher als die vereinbarte Deckungssumme, muss der Verursacher für den nicht gedeckten Teil selbst aufkommen. Deshalb empfiehlt sich eine möglichst hohe Deckungssumme zu vereinbaren.
Durch Dynamik vereinbaren Sie eine planmäßige Erhöhung der Beiträge. Die Beitragsanpassung bewirkt eine Erhöhung der garantierten Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Werden künftige Entgeltansprüche oder Teile davon in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt, spricht man von Entgeltumwandlung.
Eine Entgeltumwandlungsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen. In dieser wird vereinbart, dass der Arbeitgeber (Teile des) Entgelt(s) nicht an den Arbeitnehmer, sondern direkt in eine betriebliche Altersversorgung fließen lässt. Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (nicht Beschäftigte im Minijob) hat seit dem 1. Januar 2002 einen Rechtsanspruch auf eine Direktversicherung durch Entgeltumwandlung, sofern der Arbeitgeber keine anderen Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung anbietet.
In der Schadenversicherung ist der Ersatzwert der Wert einer versicherten Sache zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles, also der Zeitpunkt, zu dem der Schaden eintritt. Die Höhe des Ersatzwertes ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und ist in der Regel der Neuwert, der Wiederbeschaffungspreis, der Zeitwert oder der gemeine Wert. Dieser Ersatzwert bestimmt die Entschädigungsleistung des Versicherers.
Die mit einem Fonds erzielten Erträge werden jährlich zu einem festen Termin von der Kapitalanlagegesellschaft an die Fondsanleger ausbezahlt (ausgeschüttet). Bei der Fondspolice bzw. Fondsrente werden diese Erträge von der WWK wieder in Anteile Ihres Fonds investiert.
Folgekosten sind zusätzliche finanzielle Belastungen, die in Zusammenhang mit einem entstandenen Schaden (Versicherungsfall) entstehen. Die wichtigsten Kosten wie Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten werden vom Versicherer zusätzlich zu der eigentlichen Schadensentschädigung für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust mit übernommen.
Folgeschaden = mittelbarer Schaden
Ergibt sich als indirekte Folge aus einem bereits eingetretenen Versicherungsfall (Schaden) ein weiterer Schaden, dann bezeichnet man das als Folgeschaden. In der Regel muss der Schadensverursacher für den Folgeschaden aufkommen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich meist auch auf Folgeschäden. Der Leistungsumfang ist aber in den einzelnen Versicherungssparten unterschiedlich.
Da in der Regel nach Abschluss der stationären Behandlung eine sofortige Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit nicht möglich ist, wurde die Leistungsart ¿Genesungsgeld" geschaffen. Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage.
Führt der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Diese Invaliditätsgrundsumme kann durch die Vereinbarung einer Progression bei höherer Invalidität angehoben werden. Die Invaliditätsleistung ist die Basisleistung und muss im Versicherungsumfang immer enthalten sein.
Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für 3 Jahre vom Unfalltag an gerechnet. Es entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.
Die Laufzeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Vertragsende in vollen Versicherungsjahren. Sie entspricht in der Regel der Versicherungsdauer.
Der Kunde hat das besondere Recht, die beim Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungsleistungen bei Eintritt folgender, sich auf die versicherte Person beziehender Ereignisse ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Die Entschädigung steigt mit der Schwere der Beeinträchtigung progressiv an. Es sind verschiedene Progressionen wählbar.
Die progressive Invaliditätsstaffel ist ein in der privaten Unfallversicherung angebotener Tarifbestandteil. Unfallversicherungen mit progressiver Invaliditätsleistung bieten eine vertraglich vereinbarte Mehrleistung im Falle einer Invaliditätsentschädigung. Die Versicherungssumme wird dann je nach Invaliditätsgrad progressiv (= im Verhältnis zu der Bezugsgröße steigend) erhöht. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher ist der Leistungsanstieg. Dies bedeutet, dass ein Vielfaches der vereinbarten Invaliditätssumme gezahlt wird. Nach Ermittlung der einfachen Invaliditätsleistung wird diese mit dem vertraglich vereinbarten Faktor vervielfacht (z. B. erhält man bei einer 300-%-Progression 300 % der vereinbarten Versicherungssumme).
Durch den Rabattschutz erfolgt nach einem versicherungspflichtigen Schaden keine Hochstufung des Vertrages. Dies gilt jedoch nur beim ersten Schaden pro Versicherungsjahr. Der Rabattschutz ist nur für Pkws möglich.
Wurde eine Rentenversicherung mit Rentengarantie gewählt und stirbt die versicherte Person nach Fälligkeit der ersten Rente, jedoch während der Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird die Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit weitergezahlt. Die Renten gehen dann an den Bezugsberechtigten bzw. die Hinterbliebenen. Die Rentengarantiezeit wird nach den Wünschen des Kunden im Antrag vereinbart. Verstirbt die versicherte Person nach Ablauf der Rentengarantiezeit, erlischt der Versicherungsvertrag.
Risikozuschlag ist ein Beitragszuschlag wegen erhöhter Risikoverhältnisse. Der Beitragszuschlag dient zum Ausgleich des erhöhten Risikos (z. B. Ausübung gefährlicher Sportarten oder Berufe in der Unfallversicherung, Vorerkrankungen in der Lebensversicherung). Der Risikozuschlag wird in der Regel für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages vereinbart.
Bezeichnet die notwendigen Übernachtungskosten des Versicherungsnehmers oder einer von ihm bestimmten Person, die bei Betreuung des stationär behandelten versicherten Kindes anfallen. Dieser Einschluss gilt, wenn das versicherte Kind zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Gilt nur für Selbstständige: Führt ein Unfall zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung Tagegeld gezahlt (längstens für ein Jahr ab dem Unfalltag).
Durch die Wahl des Todesfallfaktors wird die Todesfallsumme in Relation zur Versicherungssumme (bzw. Beitragssumme bei fondsgebundenen Lebensversicherungen) festgelegt. Wenn Sie zum Beispiel einen Todesfallfaktor von 60 % wählen, dann wird im Leistungsfall 60 % der Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Die Todesfallsumme ist die garantierte Kapitalleistung, die im Todesfall des Versicherten an die Hinterbliebenen bzw. Bezugsberechtigten ausbezahlt wird.
Gilt nur für Selbstständige: Führt ein Unfall zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung Tagegeld gezahlt (längstens für ein Jahr ab dem Unfalltag).
Unterversicherung ist ein Begriff aus der Wohngebäude- und Hausratversicherung und bedeutet, dass die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen (sog. Versicherungswert). Die Entschädigung für Schäden richtet sich nach dem Verhältnis von Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert, d. h. bei Unterversicherung wird der Schadenersatz im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Daher ist der Einschluss einer Dynamik ratsam, damit die Versicherungssumme automatisch an die Wertsteigerungen im Laufe der Zeit angepasst wird. Sollte sich durch Zukauf wertvoller Gegenstände der Versicherungswert ändern (z. B. durch neue Küche, wertvolle Gemälde, Hausanbau), muss das unverzüglich der Versicherung mitgeteilt werden, um die Versicherungssumme an diese Wertsteigerung anzupassen.
Die vertraglichen Garantien, die wir als Versicherer unseren Kunden geben, erfordern eine vorsichtige Kalkulation der Beiträge. Wir müssen daher ausgehend von Veränderungen des Kapitalmarktes für eine ungünstige Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten entsprechend Vorsorge treffen. Unsere tatsächlich erwirtschafteten Kapitalerträge sowie die beobachtbare Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten verlaufen in der Regel aber günstiger als angenommen und führen somit zu Überschüssen. An diesen Überschüssen werden Sie als Kunde beteiligt.
Hierbei handelt es sich um die vorvertragliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur vollständigen und richtigen Beantwortung aller für die Vertragsschließung relevanten Angaben. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherungsantrag vollständig und sorgfältig auszufüllen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer selbst den Versicherungsantrag ausgefüllt oder nur einen vom Versicherungsvertreter ausgefüllten Antrag unterschrieben hat. Die Angaben des Versicherungsnehmers dienen als Grundlage zur Risikoeinschätzung und sind entscheidend, ob und unter welchen Bedingungen der Vertrag zustande kommt.
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem aktuellen Versicherungswert (Tageswert) von Sachen gleicher Art und Güte.
Der Zeitwert in der Wohngebäudeversicherung errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung (Wertverlust durch Alter und Abnutzung). Der Zeitwert kann als fester Versicherungswert vereinbart werden. Die Zeitwertversicherung hat aber in der Wohngebäudeversicherung nur noch eine geringe Bedeutung. Empfohlen wird eine Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert.
Versicherungsschutz im Rahmen der Forderungsausfalldeckung besteht, wenn Sie (= Versicherungsnehmer) als Geschädigter eigene Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger nicht durchsetzen können, weil er z. B. keine Privathaftpflichtversicherung besitzt oder nicht über ein ausreichendes Privatvermögen verfügt.
Bitte ggf. Zeitungsausschnitte beifügen.
z. B. Zäune, Einfriedungen, Hecken usw.
z. B. Veranden, Wintergärten, Antennen, Fensterläden usw.
Es können maximal 15 Dateien bis 10 MB im Format JPG, JPEG, PNG oder PDF hochgeladen werden.
Wir benötigen Ihre E-Mail-Adresse für unsere Rückantwort.
Wir benötigen nur eine Vertragsnummer Ihrer WWK-Verträge.
Die Wohnfläche umfasst alle Räume der Wohnung, auch Nebenräume, nicht jedoch unbewohnte Keller- und Speicher-/Bodenräume.
z. B. Küche, Flur, Schlafzimmer, Büro, Lagerraum usw.
Bitte Kostenvoranschläge oder Rechnungen für Schaden-, Reparatur- bzw. Reinigungskosten einreichen.
Ihre Fotos, Dokumente, Nachweise, Rechnungen etc. können am Ende dieser Schadenanzeige angehängt werden. Alternativ können Sie die Dokumente unter Angabe der Schaden-/Versicherungsnummer an die E-Mail-Adresse info@wwk.de senden.
Sportpark, Kaufhaus, Schwimmbad etc.
Aktenzeichen und Anschrift der Polizei oder der Staatsanwaltschaft
Bitte geben Sie folgende Informationen an: Vornamen, Nachnamen, Anschriften und zuständige Privathaftpflichtversicherer (ggf. Versicherungsscheinnummern)
Bitte berücksichtigen Sie folgende Situationen: gefahrene Geschwindigkeiten, Beleuchtung, Verkehrsschilder, Vorfahrt, Witterungs- und Straßenverhältnisse
Ihre Schadenbilder, Dokumente, Skizzen etc. können am Ende dieser Schadenanzeige angehängt werden.
Auch nicht versicherte Schäden sind anzugeben.
Der alternative Rentenbeginn ist ein rein informativer Termin und vertraglich nicht fest vereinbart.
Es werden die möglichen Rentenleistungen bzw. das mögliche Kapital zu diesem Termin berechnet.
Er kann in einem Zeitraum zwischen dem Ende der Grundphase und dem rechnungsmäßigen Alter 80 liegen.
Die Grundphase legt den Rahmen der Versicherung fest. Sie entspricht der Beitragszahlungsdauer und dem vereinbarten Rentenbeginn.
- Die individuelle Rentengarantiezeit kann bis Endalter 85 vereinbart werden.
- Restkapitalisierung: Bei Tod wird das Verrentungskapital abzüglich der bereits gezahlten Garantierenten ausbezahlt.
Verwaltungs-, Kommunikations-, Planungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Projekt-,
Beratungs- und Leitungstätigkeiten ohne besondere physische oder psychische Anforderungen
oder Belastungen an einem festen Schreibtischarbeitsplatz im eigenen Büro;
hierzu zählen auch Besprechungen in Räumlichkeiten des Unternehmens.
Die Arbeit im Krankenhaus, in medizinischen Versorgungszentren, im Klassenzimmer oder in
fremden Büros, z. B. als Maler, Hausmeister oder Unternehmensberater, ist nicht
mit überwiegender Bürotätigkeit gleichzusetzen.
Informationen zur fristgerechten Aussetzung finden Sie im aktuellen Nachtrag zu Ihrem Versicherungsschein.
Mit dem Abschluss einer fondsgebundenen Versicherung mit WWK IntelliProtect® 2.0 spricht die WWK Lebensversicherung a. G. ihren Kunden die Garantie aus, dass ihnen zum vereinbarten Rentenbeginn zum Ende der Grundphase und innerhalb der Garantieerhaltungsphase ¿ längstens bis zum rechnungsmäßigen Alter 85 ¿ mindestens die Summe der entrichteten Beiträge zur Hauptversicherung (ggf. anteilig, falls gewählt) zur Verfügung stehen wird.
Bitte geben Sie die Vertragsnummer ein für die der Dynamik-Widerspruch durchgeführt werden soll.
Durch das Rebalancing wird jährlich die Guthabenaufteilung (prozentuale Gewichtung der einzelnen Fonds) gemäß der gewählten Beitragsaufteilung angepasst.
Anzahl, Gegenstand, Eigentümer, Art und Umfang der Beschädigung. Zeitpunkt der Anschaffung und Wiederbeschaffungspreis
Bitte nennen Sie die Diagnose und hängen Sie am Ende der Schadenanzeige entsprechende Befunde/Arztberichte an.
Bitte beachten Sie:
Eine Steuerbescheinigung bezieht sich immer auf das vergangene Kalenderjahr und kann somit frühestens im Folgejahr eines bereits abgelaufen Beitragsjahres erstellt werden.
Es gibt in deutschen Ausweisen kein „O“, sondern nur die „0“ (Null!)
Es können bis zu 5 Dateien mit einer Größe von maximal 10 MB im Format JPG, JPEG, PNG, PDF, DOC oder DOCX hochgeladen werden. Sollten Ihre Dateien die angegebene Gesamtgröße von 50 MB überschreiten, teilen Sie sie bitte erkennbar in mehrere Uploads auf. Das Hochladen von ZIP-Dateien ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Die Vergabe der IDD Punkte läuft nicht über die WWK Lernwelt
Die WWK-Vertrags-Nr finden Sie auf Ihrer letzten Beitragsrechnung
- muss mind. 6 und max. 50 Zeichen lang sein
- darf nicht nur aus Zahlen bestehen
- darf keine Umlaute beinhalten
- darf keine Leerzeichen beinhalten
- kann folgende Sonderzeichen beinhalten: - . _ @
Diese E-Mail-Adresse wird für den Versand des 2. Faktors verwendet
Für Rückfragen innerhalb des Registrierungsprozesses
- muss aus mindestens 8 Zeichen bestehen
- darf nicht 3 aufeinander folgende Buchstaben des Benutzernamens enthalten
- muss drei der folgenden vier Kategorien enthalten
1. Großbuchstaben: keine Umlaute
2. Kleinbuchstaben: keine Umlaute und kein ß
3. Sonderzeichen: folgende sind erlaubt: ! $ % / ( ) #
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