Hausratversicherung
Clevere Absicherung für Ihr Hab und Gut
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Schutz für geschaffene Werte
In Ihrem Zuhause stecken nicht nur viel Zeit und Liebe, sondern auch zahlreiche materielle Werte. Die WWK Hausratversicherung sichert Sie für den Ernstfall rundum ab und ersetzt Ihnen bei Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl die Kosten für Reparatur oder Wiederanschaffung.
Optionaler Schutz für Ihren Hausrat
Gerade Sturm, Feuer oder Hagel haben in den letzten Jahren zunehmend größere Schäden verursacht. Daher ist eine Hausratversicherung heute unabdingbar, denn damit ist Ihr gesamter Hausrat rundum geschützt.
Nehmen Sie sich also einen kurzen Moment Zeit und überlegen Sie: Welche Absicherungen brauche ich für meine vier Wände? Habe ich für alle relevanten Gefahren einen ausreichenden Versicherungsschutz?
Hilfe, die ankommt
Mark Messerschmidt kam mit seinen beiden Kindern gerade vom Spielplatz zurück. Schon beim Öffnen der Tür floss ihnen ein kleiner Wasserstrom entgegen. Ein Rohrbruch in der Küche hatte die komplette Wohnung inklusive Keller unter Wasser gesetzt.
Ein Desaster, das für ihn und seine Familie jedoch glimpflich ausging. „Zum Glück haben wir auf Rat meines Vermittlers schon vor ein paar Jahren vorgesorgt und eine Hausratversicherung bei der WWK abgeschlossen", so Herr Messerschmidt. „Der Schaden wurde unbürokatisch aufgenommen und schon kurze Zeit später erstattet."
Derartige Begebenheiten sind leider kein Einzelfall. Vom einen auf den anderen Moment können Sie aufgrund unvorhergesehener Ereignisse gezwungen sein, alles neu kaufen zu müssen. Mit der WWK Hausratversicherung brauchen Sie sich dann zumindest um die finanziellen Folgen keine Sorgen machen.
Ist Ihr Haus von Hochwasser oder Starkregen bedroht? Finden Sie es jetzt mit dem Online-Check heraus!
Alles Wissenswerte zur WWK Hausratversicherung
Diese Produktübersicht stellt einen verkürzten Leistungsüberblick dar. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung (VHB 2009) sowie die vereinbarten Klauseln und Besonderen Bedingungen. Diese finden Sie unter Downloads. Alternativ können sie jederzeit angefordert oder eingesehen werden.
| Versicherte Gefahren und Schäden | Hausratversicherung | Hausratversicherung plus |
|---|---|---|
| Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Verpuffung, Überschallknall, Nutzwärmeschäden |
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| Überspannung durch Blitz |
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| Blindgänger Schäden |
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| Sonstiger Fahrzeuganprall durch Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuge |
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| Seng- und Schmorschäden | 500 EUR |
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| Rauch- und Rußschäden | 500 EUR |
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| Kühl- und Gefriergutschäden infolge Kurzschluss, Überspannung, Strom-/Netzausfall |
500 EUR |
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| Kühl- und Gefriergutschäden infolge technischen Versagens | - | 500 EUR |
| Sonstige Schäden durch Kurzschluss oder Stromschwankungen | - | 2.000 EUR |
| Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub |
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| Erweiterte Raubversicherung | 1.000 EUR |
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| Räuberische Erpressung | - |
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| Einbruch über nicht versicherte Räume | - |
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| Diebstahl von Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Wäschespinnen, Wäsche und Bekleidung | 3.000 EUR |
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| Diebstahl von Gartenmöbeln, Grills, Gartengeräten und -robotern sowie Gartenskulpturen |
5.000 EUR |
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| Diebstahl von Kfz-Zubehör und Fahrzeugteilen (Sommer-, Winterreifen; Felgen; Dachboxen; Fahrradträger; Kindersitze) | 500 EUR | 5.000 EUR |
| Diebstahl von Kinderwägen inklusive Ausstattung | 1.000 EUR |
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| Diebstahl aus verschlossenen Kfz, Kfz-Anhängern und Dachboxen (24-Stunden-Deckung) |
innerhalb EU 1.000 EUR, 500 EUR für Wertsachen und elektronische Geräte |
weltweit 10.000 EUR, 3.000 EUR für Wertsachen und elektronische Geräte |
| Diebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen | innerhalb EU, 500 EUR, 250 EUR für Wertsachen und elektronische Geräte |
weltweit 10.000 EUR, 1.000 EUR für Wertsachen und elektronische Geräte |
| Diebstahl aus Patientenzimmern | 500 EUR, 250 EUR für Wertsachen und elektronische Geräte |
5.000 EUR, 500 EUR für Wertsachen und elektronische Geräte |
| Diebstahl aus Patientenzimmern Diebstahl von Kinderspielfahrzeugen, Krankenfahrstühlen, Elektro-/ Seniorenmobilen und Gehhilfen | - |
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| Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung von technischen, optischen, akustischen Anlagen (Überwachungs- und Sicherungsanlagen) | - | 5.000 EUR |
| Diebstahl aus verschlossenen Wasserfahrzeugen und Wohnwägen | - | weltweit, 1.000 EUR |
| Diebstahl von Alltagshilfen (Brillen, Hörgeräte, Zahnprothesen/Gebisse) |
- | weltweit, 1.000 EUR |
| Diebstahl am Arbeitsplatz (innerhalb eines Gebäudes) | - | weltweit, 1.000 EUR, 500 EUR für Wertsachen und elektronische Geräte |
| Diebstahl von Hand-, Schulter- und ähnlichen Taschen | - | weltweit, 500 EUR, 250 EUR für Wertsachen und elektronische Geräte |
| Trickdiebstahl | - | 2.000 EUR |
| Onlineschäden - Identitätsmissbrauch - Internet-Ein-/-Verkäufe- Diebstahl legaler Daten aus dem Internet |
- | 5.000 EUR 1.000 EUR 500 EUR |
| Leitungswasser (Bruch- und Leitungswasserschäden) |
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Austritt von Leitungswasser, Betriebsflüssigkeiten und Wasserdampf aus
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| Austausch von Armaturen | - |
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| Rohrverstopfungen | - |
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| Plansch- und Reinigungswasser | - | 2.500 EUR |
| Sturm, Hagel |
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| Sturm- und Hagelschäden an versicherten Sachen auf dem Versicherungsgrundstück | - | 5.000 EUR |
| Eindringen von Niederschlägen und Schmutz durch nicht sturm- oder hagelbedingte Gebäudeöffnungen | - | 2.500 EUR |
| Versicherte Sachen | Hausratversicherung | Hausratversicherung plus |
|---|---|---|
| Alle Sachen, die zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. |
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| Technische, optische und akustische Überwachungs- und Sicherungsanlagen (auch Smarthome-Komponenten) |
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| Handelswaren und Musterkollektionen | - | 15.000 EUR |
| Wertsachen | 20% der vereinbarten Versicherungssumme |
50% der vereinbarten Versicherungssumme |
| Wertsachen außerhalb verschlossener Wertschutzschränke: Bargeld und Geldbeträge auf Karten oder sonstigen Datenträgern | bis maximal 1.5000 EUR | bis maximal 3.000 EUR |
| Wertsachen außerhalb verschlossener Wertschutzschränke: Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere | 5.000 EUR | 20.000 EUR |
| Wertsachen außerhalb verschlossener Wertschutzschränke: Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold oder Platin | 20.000 EUR | 50.000 EUR |
| Inhalte von Kundenschließfächern | 10.000 EUR |
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| Erhöhte Entschädigungsgrenze für Bargeld an besonderen Terminen | - | 5.000 EUR |
| Versicherte Kosten | Hausratversicherung | Hausratversicherung plus |
|---|---|---|
| Aufräumungskosten |
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| Bewegungs- und Schutzkosten |
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| Hotelkosten einschließlich Nebenkosten |
150 EUR/Tag, bis 100 Tage |
300 EUR/Tag, bis 365 Tage |
| Transport- und Lagerkosten | bis 100 Tage | bis 365 Tage |
| Schlossänderungskosten für Türen der Wohnung und dort befindliche Wertschutzschränke |
|
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| Erweiterte Schlossänderungskosten für Gemeinschaftstüren, Türen eigener Kfz sowie infolge einfachen Diebstahls |
2.500 EUR | 5.000 EUR |
| Bewachungskosten (ohne zeitliche Begrenzung) |
48 Stunden |
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| Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen |
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| Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen |
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| Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen |
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| Rückreise- und Stornokosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise (Mindestschadenhöhe 5.000 EUR) | 2.500 EUR nur Rückreisekosten nur Urlaubsreise |
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| Telefonmissbrauch | 500 EUR | 5.000 EUR |
| Kunden-, Scheck- oder Kreditkartenmissbrauch | 500 EUR | 5.000 EUR (auch bei Trickdiebstahl) |
| Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten |
|
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| Feuerlöschkosten | - |
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Mehrkosten aufgrund
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- |
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| Mehrkosten durch Wasser- und Gasverlust | - |
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| Umzugskosten | - | 5.000 EUR |
| Mietfortzahlungskosten | - |
|
| Sachverständigenkosten (Mindestschadenhöhe 5000 EUR) |
- |
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| Wiederherstellungskosten privater Daten | - | 5.000 EUR |
Kostenpauschale für die Kostengruppen
|
- | 1.000 EUR je Kostengruppe |
| Mut- / böswillige Beschädigung (auch Graffiti) | - | 2.000 EUR |
| Versicherungsort | Hausratversicherung | Hausratversicherung plus |
|---|---|---|
| Ausschließlich beruflich / gewerblich genutzte Räume (Arbeitszimmer) | sofern diese ausschließlich über die versicherte Wohnung zu betreten sind | auch bei separatem Eingang, jedoch ohne Publikumsverkehr / Angestellte |
| Privat genutzte Nebengebäude und Garagen innerhalb des Grundstücks |
|
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| Gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume (z.B. Fahrradkeller, Waschkeller) innerhalb des Grundstücks |
|
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| Privat genutzte Garagen in der Nähe des Versicherungsorts |
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| Außenversicherung | weltweit 6 Monate 20.000 EUR |
weltweit 12 Monate
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| Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendienst (ohne zeitliche Begrenzung) |
10.000 EUR | 30.000 EUR |
| Hausrat in vermieteter Einliegerwohnung | - |
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| Eingelagerter Hausrat | - | 12 Monate Ausgenommen: Wertsachen und Schusswaffen |
| Hausrat in nicht ständig bewohnten Gebäuden | - | innerhalb Deutschland 10.000 EUR Ausgenommen: Wertsachen und Schusswaffen |
| Hausrat in beruflich oder privat genutzter Zweitwohnung in ständig bewohnten Gebäuden | - | innerhalb Deutschland 30.000 EUR 3.000 EUR für Wertsachen |
| Hausrat in Sportvereinen | - | weltweit 10.000 EUR |
| Sonstige Erweiterungen | Hausratversicherung | Hausratversicherung plus |
|---|---|---|
| Vorsorge (Versicherungssumme) | 10% | 30 % |
| Vorsorgeschutz bei Umzug in eine neue Wohnung (Versicherungsschutz besteht in neuer und alter Wohnung) | 2 Monate | 6 Monate |
| Vorsorgeschutz bei Umzug ins Ausland (Versicherungsschutz besteht nur in alter Wohnung) | 2 Monate | 6 Monate |
| Entschädigung versicherter Kosten, über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus | bis 10 % | bis 30 % |
| Verzicht auf Rauchwarnmelderpflicht |
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| Verzicht auf Anzeigepflicht bei vorübergehendem Unbewohntsein |
90 Tage | 180 Tage |
| Verzicht auf Anzeigepflicht bei Gerüststellung |
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| Keine Leistungskürzung bei grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfällen | bis 10.000 EUR (Schadenbetrag) |
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| Leistungsgarantie gegenüber den GDV Musterbedingungen |
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| Update-Garantie bei künftigen Bedingungsverbesserungen |
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| Differenzdeckung |
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| Transportmittelunfall | - | 3.000 EUR |
| Reisegepäckschutz | - | 3.000 EUR |
| Innere Unruhen | - | |
| Vorsorgeschutz für Kinder | - | innerhalb Deutschland 12 Monate, 30.000 EUR |
| Genereller Unterversicherungsverzicht | - | bis 3.000 EUR (Schadenbetrag) |
| Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit | - | bis 3 Jahre |
| Besitzstandsgarantie | - |
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| Haus- und Wohnungsschutzbrief | Hausratversicherung | Hausratversicherung plus |
|---|---|---|
| 24-Stunden-Servicehotline (WWK Notfall-Telefon) |
Rufnummer +49 (0)89 5114 3010 | |
Vermittlung und Organisation von
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Mit Kostenübernahme bis 500 EUR je Versicherungsfall bzw. bis 1.500 EUR Jahreshöchstentschädigung. Besteht ein Haus- und Wohnungsschutzbrief im Rahmen der WWK Hausratversicherung und der WWK Wohngebäudeversicherung verdoppelt sich die Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall auf 1.000 EUR bzw. die Jahreshöchstentschädigung auf 3.000 EUR. |
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Vermittlung und Organisation von
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Ohne Kostenübernahme | |
| Versicherbare Zusatzbausteine je Produktvariante nur mitversichert, sofern ausdrücklich im Versicherungschein vereinbart |
Hausratversicherung | Hausratversicherung plus |
|---|---|---|
| Zusatzbaustein Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) |
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Mitversicherung von Schäden durch
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Wartezeit: 1 Woche ab Antragseingang beim Versicherer. Selbstbeteiligung je Versicherungsfall:
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| Zusatzbaustein ElektronikSchutz |
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| Mitversicherung von Schäden durch Zerstörung und Beschädigung von elektrischen / elektrotechnischen Anlagen und Geräten. | bis 3.000 EUR je Versicherungsfall bzw. bis 6.000 EUR Jahreshöchstentschädigung; für mobile Kleingeräte bis 1.000 EUR Jahreshöchstentschädigung; ab 6 Monate nach Neuanschaffung: Zeitwertentschädigung Selbstbeteiligung je Versicherungsfall: 250 EUR |
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| Zusatzbaustein Glasversicherung |
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| Mitversicherung von Schäden durch Zerstörung, Beschädigung von versicherten Sachen durch Bruch (Zerbrechen) an Mobiliarverglasung: Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Aquarien, Terrarien; Stand-, Wand- und Schrankspiegel; Sonstige Glas- und Kunststoffplatten; Glasscheiben sowie Sichtfenster von Öfen und Herden; Platten aus Glaskeramik (Glaskeramikkochflächen) Gebäudeverglasung: Glas- und Kunststoffscheiben (nicht Wellplatten) von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen; Scheiben und Abdeckungen von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen; Glasbausteine, Betongläser, Profilbaugläser; Lichtkuppeln aus Glas und Kunststoff |
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Mitversicherung von Kosten bis 5.000 EUR z. B. für
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| Zusatzbaustein Glasversicherung plus |
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Erweiterte Mitversicherung von Schäden im Rahmen des Zusatzbausteins Glasversicherung (Versicherungsumfang – siehe oben) durch
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| Optionale Erweiterung der Zusatzoption Glasversicherung / Glasversicherung plus |
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Mitversicherung von Schäden an
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| Zusatzbaustein Fahrraddiebstahlversicherung |
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Mitversicherung von Schäden durch Diebstahl von
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im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme, bis max. 10.000 EUR | |
| Zusatzbaustein Fahrraddiebstahlversicherung plus |
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| Erweiterte Mitversicherung von Schäden im Rahmen der Zusatzoption Fahrraddiebstahlversicherung (Versicherungsumfang - siehe oben) durch Fahrrad-Kaskoversicherung für Unfallschäden, Fall-und Sturzschäden sowie Vandalismus. |
im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme, bis max. 10.000 EUR ab 6 Monate nach Neuanschaffung: Zeitwertentschädigung |
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Warum brauche ich eine Hausratversicherung?
Über die Jahre haben sich in Ihrer Wohnung zahlreiche Einrichtungsgegenstände angesammelt – vom Flachbildfernseher über Möbel, Fahrräder, Kleidungsstücke bis hin zu teurem Schmuck. Oft ist einem nicht mal bewusst, wie viel materiellen, aber auch emotionalen Wert man im Grunde in seinem Haushalt lagert. Dieser Wert kann wiederum schnell verloren gehen. Vor allem Schäden durch Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl nehmen immer mehr zu. Auch durch den Klimawandel in den vergangenen Jahren ist die Häufigkeit starker Stürme und schwerer Regenfälle mit Hochwasser enorm angestiegen.
Der Abschluss einer Hausratversicherung ist daher unabdingbar und ersetzt Ihnen im Schadenfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme die Kosten für die Wiederanschaffung oder Reparatur des beschädigten oder entwendeten Hausrats. So kann einem die Angst um finanzielle Verluste infolge eines Versicherungsfalles weitestgehend genommen werden.
Was ist versichert?
Wird Ihr Hausrat durch eine versicherte Gefahr beschädigt, zerstört oder kommt abhanden, ersetzen wir Ihnen den Versicherungswert ( = Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte) im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bzw. Entschädigungsgrenze.
Als Hausrat gelten dabei alle Sachen, die zur privaten Nutzung – also zum Ge- oder Verbrauch – dienen. Dazu zählen:
Welche Gefahren sind versichert?
Versichert sind Schäden durch
Optional versicherbar sind (siehe Zusatzbausteine):
Übrigens: In beiden Produktvarianten besteht auch Versicherungsschutz bei einfachem Diebstahl von versicherten Sachen:
Wo besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht in der versicherten Wohnung. Dazu gehören auch Loggien, Balkone, Terrassen sowie gemeinschaftlich genutzte Räume und privat genutzte Garagen auf oder in der Nähe des Versicherungsgrundstücks.
Übrigens: Im Rahmen der WWK Hausratversicherung besteht für versicherte Sachen über die Außenversicherung auch Versicherungsschutz, wenn sich diese vorrübergehend außerhalb Ihrer Wohnung befinden.
Mit dem Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl sind alle Fahrräder (inkl. E-Bikes und Pedelecs) des versicherten Haushalts bis zur vereinbarten Versicherungssumme gegen Diebstahl mitversichert. Voraussetzung ist, dass das Fahrrad ordnungsgemäß mit einem Schloss gesichert wurde. Der Versicherungsschutz gilt dabei rund um die Uhr.
Mit dem Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl plus besteht darüberhinaus Versicherungsschutz auch für Schäden an dem versicherten Fahrrad durch Unfall, Sturz, Fall oder Vandalismus (Fahrradkaskoversicherung).
Im Schadenfall erstatten Sie bitte unverzüglich Anzeige bei der Polizei und melden uns den Diebstahl über unsere Schaden-Hotline (089 5114-3030) oder das Online-Schadenformular.
Mit dem Zusatzbaustein Elementarschäden erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz gegen die folgenden Naturgefahren:
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für versicherten Hausrat. Hierbei gilt eine Selbstbeteiligung je Schadenfall.
Mit dem Zusatzbaustein Glasversicherung besteht Versicherungsschutz für Schäden an der Gebäude- und Mobiliarverglasung Ihrer versicherten Wohnung bzw. Ihres versicherten Einfamilienhauses durch Bruch (Zerbrechen).
Zur Gebäudeverglasung gehören:
Zur Mobiliarverglasung gehören:
Mit dem Zusatzbaustein Glasversicherung plus besteht darüberhinaus Versicherungsschutz auch für Schäden z. B. durch Muschelausbrüche an Oberflächen oder Kanten oder durch „Blindwerden“ von Mehrscheibenisolierverglasungen.
Übrigens: Darüberhinaus können sie gegen Beitragszuschlag auch für Gewächshäuser oder Schwimmbadabdeckungen Versicherungsschutz vereinbaren.
Mitversichert sind hierbei bis 5.000 EUR je Versicherungsfall:
Mit dem Zusatzbaustein ElektronikSchutz besteht Versicherungsschutz für Schäden an elektrischen oder elektrotechnischen Geräten und Anlagen des versicherten Haushalts.
Dazu gehören
Mitversichert sind hierbei auch Notebooks, Tablets oder Smartphones.
Versichert sind z. B. Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Bodenstürze, Bruchschäden, Flüssigkeitsschäden (keine Witterungseinflüsse) oder vorsätzliche Beschädigung durch Dritte.
Die Entschädigung erfolgt für Geräte, deren Neuanschaffung bereits 6 Monate zurückliegt, als Zeitwertentschädigung. Hierbei gilt eine Selbstbeteiligung je Schadenfall.
Sie können uns den Schaden bequem über unsere Service-Hotlines melden:
Alternativ steht Ihnen auch unser Online-Schadenformular zur Verfügung. Wir kümmern uns in jedem Fall schnell und unbürokratisch um die Bearbeitung Ihres Anliegens.
Wichtig: Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. bei Einbruchdiebstahl) sind unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Wir schnüren ein individuelles Paket für Sie
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Das Paket WWK Privat Kombi plus bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz und kompetente Beratung aus einer Hand. Sie bekommen alle wichtigen Absicherungen, die ein Privathaushalt haben sollte:
Dabei entscheiden Sie selbst, welche Absicherungen Sie in Ihr Paket packen wollen – ganz nach Ihrem Bedarf.
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Unsere Kundenkommunikation steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung.
Lebensversicherungen: +49 89 5114-2020
Sach-/Unfallversicherungen: +49 89 5114-3030
Allgemeine Anfragen: +49 89 5114-0
Online-Kontaktmöglichkeit
Haben Sie allgemeine Fragen oder Anregungen? Nutzen Sie dafür einfach das folgende Kontaktformular. Ihre Antwort erhalten Sie dann in Kürze im Rahmen unserer Servicezeiten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
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Ihre Anfrage
Wurde eine Rentenversicherung mit Rentengarantie gewählt und stirbt die versicherte Person nach Fälligkeit der ersten Rente, jedoch während der Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird die Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit weitergezahlt. Die Renten gehen dann an den Bezugsberechtigten bzw. die Hinterbliebenen. Die Rentengarantiezeit wird nach den Wünschen des Kunden im Antrag vereinbart. Verstirbt die versicherte Person nach Ablauf der Rentengarantiezeit, erlischt der Versicherungsvertrag.
Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und dem vertraglich vereinbarten Einsetzen der Leistungspflicht für diesen Versicherungsfall.
Überschüsse bei Lebensversicherern entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine sparsame Verwaltung und durch weniger Sterbefälle, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.
Der Überschuss wird jährlich in eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung gegen Einmalbeitrag investiert (Bonus). Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall.
Der Überschuss wird in Fondsanteilen eines ausgewählten Fonds angelegt. Im Versicherungsfall werden das Fondsguthaben sowie die Versicherungssumme ausbezahlt.
Verrechnung der Überschüsse mit dem Beitrag
Bei der verzinslichen Ansammlung werden die jährlichen Überschussanteile beim Versicherungsunternehmen angespart und verzinst. Dieser angesparte Betrag zuzüglich der Zinsen und Zinseszinsen wird dann zusammen mit der Versicherungssumme ausbezahlt.
Die laufenden Überschussanteile werden zur Erhöhung der versicherten Todesfallleistung verwendet.
Die Ablaufleistung ist der mögliche Betrag, der bei Vertragsende (Erlebensfall) ausgezahlt wird. Sie setzt sich aus dem garantierten Todes- bzw. Erlebensfallkapital plus den Gewinnanteilen zusammen. Die Gewinnanteile sind nicht garantiert.
Im Rahmen des Ablaufmanagements wird das vorhandene Fondsguthaben in risikoärmere Fonds umgeschichtet. Dadurch sollen die Risiken einer Wertminderung aufgrund von Fondspreisrückgängen und Währungsschwankungen in den letzten Jahren reduziert werden. Die Option ¿Ablaufmanagement" kann auch nachträglich vereinbart werden. Sämtliche Verwaltungsvorgänge innerhalb des Ablaufmanagements sind für Sie kostenfrei.
So nennt man in der privaten Rentenversicherung die Zeit ab Vertragsbeginn bis Rentenbeginn.
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Damit setzen Sie Ihre Aufwendungen für die Basisrente als Sonderausgaben in der Steuererklärung ab. Insbesondere für Selbstständige lohnt sich der Abschluss einer Basisrente, da es die einzige Möglichkeit ist, steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen.
Beitragsanpassung beudetet die Anpassung der tariflich bestimmten Beitragssätze an eine sich veränderte Aufwandssituation während der Laufzeit des Vertrages. Jährlich wird aufgrund der dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Anpassungsklausel, die für die einzelnen Versicherungszweige an durchaus unterschiedliche Indizes anknüpft (z. B. Schadenshäufigkeit), geprüft, ob eine Beitragserhöhung stattzufinden hat. Gemäß § 31 VVG (Kündigung bei Prämienerhöhung) hat der Versicherungsnehmer bei jeder Erhöhung des Beitrags ein außerordentliches Kündigungsrecht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert. Er kann innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens aber zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Je nach vertraglicher Regelung kann aufgrund der Anpassungsklausel auch eine Beitragsermäßigung erfolgen.
Das Beitragsdepot ist ein aus Prämienvorauszahlung des Versicherungsnehmers entstandenes Guthaben, aus dem jeweils bei Fälligkeit die laufende Prämie entnommen wird.
Im Todesfall der versicherten Person müssen keine weiteren Beiträge bis zum Ende der Laufzeit entrichtet werden. Ausgezahlt werden dann an den Begünstigten zum Ende der Laufzeit die Versicherungssumme und die Überschüsse (z. B. Ausbildungsversicherung).
Die Beitragssumme ist die Summe aller zu leistenden Beiträge (ohne eventuelle Beitragsteile für Zusatzversicherungen) über die Beitragszahlungsdauer des Vertrages.
Der Haftpflichtversicherer leistet für Schäden, die sein Versicherungsnehmer verursacht, jeweils bis zu einer vereinbarten Deckungssumme. Ist der Schaden höher als die vereinbarte Deckungssumme, muss der Verursacher für den nicht gedeckten Teil selbst aufkommen. Deshalb empfiehlt sich eine möglichst hohe Deckungssumme zu vereinbaren.
Durch Dynamik vereinbaren Sie eine planmäßige Erhöhung der Beiträge. Die Beitragsanpassung bewirkt eine Erhöhung der garantierten Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Werden künftige Entgeltansprüche oder Teile davon in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt, spricht man von Entgeltumwandlung.
Eine Entgeltumwandlungsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen. In dieser wird vereinbart, dass der Arbeitgeber (Teile des) Entgelt(s) nicht an den Arbeitnehmer, sondern direkt in eine betriebliche Altersversorgung fließen lässt. Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (nicht Beschäftigte im Minijob) hat seit dem 1. Januar 2002 einen Rechtsanspruch auf eine Direktversicherung durch Entgeltumwandlung, sofern der Arbeitgeber keine anderen Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung anbietet.
In der Schadenversicherung ist der Ersatzwert der Wert einer versicherten Sache zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles, also der Zeitpunkt, zu dem der Schaden eintritt. Die Höhe des Ersatzwertes ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und ist in der Regel der Neuwert, der Wiederbeschaffungspreis, der Zeitwert oder der gemeine Wert. Dieser Ersatzwert bestimmt die Entschädigungsleistung des Versicherers.
Die mit einem Fonds erzielten Erträge werden jährlich zu einem festen Termin von der Kapitalanlagegesellschaft an die Fondsanleger ausbezahlt (ausgeschüttet). Bei der Fondspolice bzw. Fondsrente werden diese Erträge von der WWK wieder in Anteile Ihres Fonds investiert.
Folgekosten sind zusätzliche finanzielle Belastungen, die in Zusammenhang mit einem entstandenen Schaden (Versicherungsfall) entstehen. Die wichtigsten Kosten wie Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten werden vom Versicherer zusätzlich zu der eigentlichen Schadensentschädigung für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust mit übernommen.
Folgeschaden = mittelbarer Schaden
Ergibt sich als indirekte Folge aus einem bereits eingetretenen Versicherungsfall (Schaden) ein weiterer Schaden, dann bezeichnet man das als Folgeschaden. In der Regel muss der Schadensverursacher für den Folgeschaden aufkommen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich meist auch auf Folgeschäden. Der Leistungsumfang ist aber in den einzelnen Versicherungssparten unterschiedlich.
Da in der Regel nach Abschluss der stationären Behandlung eine sofortige Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit nicht möglich ist, wurde die Leistungsart ¿Genesungsgeld" geschaffen. Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage.
Führt der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Diese Invaliditätsgrundsumme kann durch die Vereinbarung einer Progression bei höherer Invalidität angehoben werden. Die Invaliditätsleistung ist die Basisleistung und muss im Versicherungsumfang immer enthalten sein.
Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für 3 Jahre vom Unfalltag an gerechnet. Es entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.
Die Laufzeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Vertragsende in vollen Versicherungsjahren. Sie entspricht in der Regel der Versicherungsdauer.
Der Kunde hat das besondere Recht, die beim Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungsleistungen bei Eintritt folgender, sich auf die versicherte Person beziehender Ereignisse ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Die Entschädigung steigt mit der Schwere der Beeinträchtigung progressiv an. Es sind verschiedene Progressionen wählbar.
Die progressive Invaliditätsstaffel ist ein in der privaten Unfallversicherung angebotener Tarifbestandteil. Unfallversicherungen mit progressiver Invaliditätsleistung bieten eine vertraglich vereinbarte Mehrleistung im Falle einer Invaliditätsentschädigung. Die Versicherungssumme wird dann je nach Invaliditätsgrad progressiv (= im Verhältnis zu der Bezugsgröße steigend) erhöht. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher ist der Leistungsanstieg. Dies bedeutet, dass ein Vielfaches der vereinbarten Invaliditätssumme gezahlt wird. Nach Ermittlung der einfachen Invaliditätsleistung wird diese mit dem vertraglich vereinbarten Faktor vervielfacht (z. B. erhält man bei einer 300-%-Progression 300 % der vereinbarten Versicherungssumme).
Durch den Rabattschutz erfolgt nach einem versicherungspflichtigen Schaden keine Hochstufung des Vertrages. Dies gilt jedoch nur beim ersten Schaden pro Versicherungsjahr. Der Rabattschutz ist nur für Pkws möglich.
Wurde eine Rentenversicherung mit Rentengarantie gewählt und stirbt die versicherte Person nach Fälligkeit der ersten Rente, jedoch während der Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird die Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit weitergezahlt. Die Renten gehen dann an den Bezugsberechtigten bzw. die Hinterbliebenen. Die Rentengarantiezeit wird nach den Wünschen des Kunden im Antrag vereinbart. Verstirbt die versicherte Person nach Ablauf der Rentengarantiezeit, erlischt der Versicherungsvertrag.
Risikozuschlag ist ein Beitragszuschlag wegen erhöhter Risikoverhältnisse. Der Beitragszuschlag dient zum Ausgleich des erhöhten Risikos (z. B. Ausübung gefährlicher Sportarten oder Berufe in der Unfallversicherung, Vorerkrankungen in der Lebensversicherung). Der Risikozuschlag wird in der Regel für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages vereinbart.
Bezeichnet die notwendigen Übernachtungskosten des Versicherungsnehmers oder einer von ihm bestimmten Person, die bei Betreuung des stationär behandelten versicherten Kindes anfallen. Dieser Einschluss gilt, wenn das versicherte Kind zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Gilt nur für Selbstständige: Führt ein Unfall zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung Tagegeld gezahlt (längstens für ein Jahr ab dem Unfalltag).
Durch die Wahl des Todesfallfaktors wird die Todesfallsumme in Relation zur Versicherungssumme (bzw. Beitragssumme bei fondsgebundenen Lebensversicherungen) festgelegt. Wenn Sie zum Beispiel einen Todesfallfaktor von 60 % wählen, dann wird im Leistungsfall 60 % der Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Die Todesfallsumme ist die garantierte Kapitalleistung, die im Todesfall des Versicherten an die Hinterbliebenen bzw. Bezugsberechtigten ausbezahlt wird.
Gilt nur für Selbstständige: Führt ein Unfall zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung Tagegeld gezahlt (längstens für ein Jahr ab dem Unfalltag).
Unterversicherung ist ein Begriff aus der Wohngebäude- und Hausratversicherung und bedeutet, dass die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen (sog. Versicherungswert). Die Entschädigung für Schäden richtet sich nach dem Verhältnis von Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert, d. h. bei Unterversicherung wird der Schadenersatz im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Daher ist der Einschluss einer Dynamik ratsam, damit die Versicherungssumme automatisch an die Wertsteigerungen im Laufe der Zeit angepasst wird. Sollte sich durch Zukauf wertvoller Gegenstände der Versicherungswert ändern (z. B. durch neue Küche, wertvolle Gemälde, Hausanbau), muss das unverzüglich der Versicherung mitgeteilt werden, um die Versicherungssumme an diese Wertsteigerung anzupassen.
Die vertraglichen Garantien, die wir als Versicherer unseren Kunden geben, erfordern eine vorsichtige Kalkulation der Beiträge. Wir müssen daher ausgehend von Veränderungen des Kapitalmarktes für eine ungünstige Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten entsprechend Vorsorge treffen. Unsere tatsächlich erwirtschafteten Kapitalerträge sowie die beobachtbare Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten verlaufen in der Regel aber günstiger als angenommen und führen somit zu Überschüssen. An diesen Überschüssen werden Sie als Kunde beteiligt.
Hierbei handelt es sich um die vorvertragliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur vollständigen und richtigen Beantwortung aller für die Vertragsschließung relevanten Angaben. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherungsantrag vollständig und sorgfältig auszufüllen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer selbst den Versicherungsantrag ausgefüllt oder nur einen vom Versicherungsvertreter ausgefüllten Antrag unterschrieben hat. Die Angaben des Versicherungsnehmers dienen als Grundlage zur Risikoeinschätzung und sind entscheidend, ob und unter welchen Bedingungen der Vertrag zustande kommt.
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem aktuellen Versicherungswert (Tageswert) von Sachen gleicher Art und Güte.
Der Zeitwert in der Wohngebäudeversicherung errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung (Wertverlust durch Alter und Abnutzung). Der Zeitwert kann als fester Versicherungswert vereinbart werden. Die Zeitwertversicherung hat aber in der Wohngebäudeversicherung nur noch eine geringe Bedeutung. Empfohlen wird eine Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert.
Versicherungsschutz im Rahmen der Forderungsausfalldeckung besteht, wenn Sie (= Versicherungsnehmer) als Geschädigter eigene Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger nicht durchsetzen können, weil er z. B. keine Privathaftpflichtversicherung besitzt oder nicht über ein ausreichendes Privatvermögen verfügt.
Bitte ggf. Zeitungsausschnitte beifügen.
z. B. Zäune, Einfriedungen, Hecken usw.
z. B. Veranden, Wintergärten, Antennen, Fensterläden usw.
Es können maximal 15 Dateien bis 10 MB im Format JPG, JPEG, PNG oder PDF hochgeladen werden.
Wir benötigen Ihre E-Mail-Adresse für unsere Rückantwort.
Wir benötigen nur eine Vertragsnummer Ihrer WWK-Verträge.
Die Wohnfläche umfasst alle Räume der Wohnung, auch Nebenräume, nicht jedoch unbewohnte Keller- und Speicher-/Bodenräume.
z. B. Küche, Flur, Schlafzimmer, Büro, Lagerraum usw.
Bitte Kostenvoranschläge oder Rechnungen für Schaden-, Reparatur- bzw. Reinigungskosten einreichen.
Ihre Fotos, Dokumente, Nachweise, Rechnungen etc. können am Ende dieser Schadenanzeige angehängt werden. Alternativ können Sie die Dokumente unter Angabe der Schaden-/Versicherungsnummer an die E-Mail-Adresse info@wwk.de senden.
Sportpark, Kaufhaus, Schwimmbad etc.
Aktenzeichen und Anschrift der Polizei oder der Staatsanwaltschaft
Bitte geben Sie folgende Informationen an: Vornamen, Nachnamen, Anschriften und zuständige Privathaftpflichtversicherer (ggf. Versicherungsscheinnummern)
Bitte berücksichtigen Sie folgende Situationen: gefahrene Geschwindigkeiten, Beleuchtung, Verkehrsschilder, Vorfahrt, Witterungs- und Straßenverhältnisse
Ihre Schadenbilder, Dokumente, Skizzen etc. können am Ende dieser Schadenanzeige angehängt werden.
Auch nicht versicherte Schäden sind anzugeben.
Der alternative Rentenbeginn ist ein rein informativer Termin und vertraglich nicht fest vereinbart.
Es werden die möglichen Rentenleistungen bzw. das mögliche Kapital zu diesem Termin berechnet.
Er kann in einem Zeitraum zwischen dem Ende der Grundphase und dem rechnungsmäßigen Alter 80 liegen.
Die Grundphase legt den Rahmen der Versicherung fest. Sie entspricht der Beitragszahlungsdauer und dem vereinbarten Rentenbeginn.
- Die individuelle Rentengarantiezeit kann bis Endalter 85 vereinbart werden.
- Restkapitalisierung: Bei Tod wird das Verrentungskapital abzüglich der bereits gezahlten Garantierenten ausbezahlt.
Verwaltungs-, Kommunikations-, Planungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Projekt-,
Beratungs- und Leitungstätigkeiten ohne besondere physische oder psychische Anforderungen
oder Belastungen an einem festen Schreibtischarbeitsplatz im eigenen Büro;
hierzu zählen auch Besprechungen in Räumlichkeiten des Unternehmens.
Die Arbeit im Krankenhaus, in medizinischen Versorgungszentren, im Klassenzimmer oder in
fremden Büros, z. B. als Maler, Hausmeister oder Unternehmensberater, ist nicht
mit überwiegender Bürotätigkeit gleichzusetzen.
Informationen zur fristgerechten Aussetzung finden Sie im aktuellen Nachtrag zu Ihrem Versicherungsschein.
Mit dem Abschluss einer fondsgebundenen Versicherung mit WWK IntelliProtect® 2.0 spricht die WWK Lebensversicherung a. G. ihren Kunden die Garantie aus, dass ihnen zum vereinbarten Rentenbeginn zum Ende der Grundphase und innerhalb der Garantieerhaltungsphase ¿ längstens bis zum rechnungsmäßigen Alter 85 ¿ mindestens die Summe der entrichteten Beiträge zur Hauptversicherung (ggf. anteilig, falls gewählt) zur Verfügung stehen wird.
Bitte geben Sie die Vertragsnummer ein für die der Dynamik-Widerspruch durchgeführt werden soll.
Durch das Rebalancing wird jährlich die Guthabenaufteilung (prozentuale Gewichtung der einzelnen Fonds) gemäß der gewählten Beitragsaufteilung angepasst.
Anzahl, Gegenstand, Eigentümer, Art und Umfang der Beschädigung. Zeitpunkt der Anschaffung und Wiederbeschaffungspreis
Bitte nennen Sie die Diagnose und hängen Sie am Ende der Schadenanzeige entsprechende Befunde/Arztberichte an.
Bitte beachten Sie:
Eine Steuerbescheinigung bezieht sich immer auf das vergangene Kalenderjahr und kann somit frühestens im Folgejahr eines bereits abgelaufen Beitragsjahres erstellt werden.
Es gibt in deutschen Ausweisen kein „O“, sondern nur die „0“ (Null!)
Es können bis zu 5 Dateien mit einer Größe von maximal 10 MB im Format JPG, JPEG, PNG, PDF, DOC oder DOCX hochgeladen werden. Sollten Ihre Dateien die angegebene Gesamtgröße von 50 MB überschreiten, teilen Sie sie bitte erkennbar in mehrere Uploads auf. Das Hochladen von ZIP-Dateien ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Die Vergabe der IDD Punkte läuft nicht über die WWK Lernwelt
Die WWK-Vertrags-Nr finden Sie auf Ihrer letzten Beitragsrechnung
- muss mind. 6 und max. 50 Zeichen lang sein
- darf nicht nur aus Zahlen bestehen
- darf keine Umlaute beinhalten
- darf keine Leerzeichen beinhalten
- kann folgende Sonderzeichen beinhalten: - . _ @
Diese E-Mail-Adresse wird für den Versand des 2. Faktors verwendet
Für Rückfragen innerhalb des Registrierungsprozesses
- muss aus mindestens 8 Zeichen bestehen
- darf nicht 3 aufeinander folgende Buchstaben des Benutzernamens enthalten
- muss drei der folgenden vier Kategorien enthalten
1. Großbuchstaben: keine Umlaute
2. Kleinbuchstaben: keine Umlaute und kein ß
3. Sonderzeichen: folgende sind erlaubt: ! $ % / ( ) #
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