Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Eigentum verpflichtet
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Eigentum verpflichtet
Jetzt Angebot anfordernSchadenersatzpflicht kennt keine Grenzen
Eine eigene Immobilie bringt viele Verpflichtungen mit sich. Kommen Sie diesen nicht nach und erleidet dadurch jemand einen Schaden, haften Sie als Eigentümer mit Ihrem gesamten Vermögen. Mit der WWK Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind Sie für solche Fälle bestens abgesichert.
Wer den Schaden hat ...
Familie Müller hat vor Kurzem das Haus der Eltern geerbt. Da die Familie selbst aber in einem anderen Bundesland lebt, haben sie sich entschlossen, das Haus zu vermieten. Im Rahmen der Beratung durch den WWK-Mitarbeiter ihres Vertrauens wurde Familie Müller auch auf die Notwendigkeit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht hingewiesen. Denn während Schäden an Dritten durch das selbstgenutzte Haus im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind, ist es ratsam, für vermietete Objekte eine separate Versicherung abzuschließen. Diese deckt Schäden an Dritten durch beispielsweise:
Alles Wissenswerte zur WWK Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
| Produktübersicht | Private Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung |
|---|---|
| Versicherungssummen (zwei Varianten zur Auswahl) | |
| Versicherungssummen-Variante 1 Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden |
15.000.000 EUR |
| Versicherungssummen-Variante 2 Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden |
50.000.000 EUR |
| Vorsorgeversicherung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme |
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| Versicherte Personen und Ansprüche Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht | |
| des Versicherungsnehmers als privater Haus- und/oder Grundstücksbesitzer (z. B. Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer, (Nutznießer/Nießbraucher) des im Versicherungsschein beschriebenen Gebäudes oder Grundstücks |
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| der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen für Ansprüche, die gegen sie aus Anlass der Ausführung dieser Verrichtung erhoben werden |
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| Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus gesetzlichem Forderungsübergang wegen Ansprüchen aus Personenschäden, insbesondere von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, der Bundesagentur für Arbeit, privaten Krankenversicherungsträgern, sonstigen Versicherungsunternehmen, öffentlichen oder privaten Arbeitgebern. |
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| des Insolvenzverwalters und Zwangsverwalters |
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| Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft Versicherungsnehmer gilt außerdem: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Verwalters und der Wohnungseigentümer bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft. Versichert sind hierbei a) Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter; b) Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; c) gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern bei Betätigung im Interesse und für die Zwecke der Gemeinschaft. |
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| Versicherungsumfang Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers | |
| als privater Haus- und Grundbesitzer des versicherten Gebäudes oder Grundstücks |
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| einschließlich der dazugehörigen Nebengebäude, Garagen, Gärten, Swimmingpools, (Schwimm-)Teiche, Biotope |
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| aus dem Miteigentum an zu Immobilien gehörenden Gemeinschaftsanlagen, z. B. gemeinschaftliche Zugänge (Durchgangswege) zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe, Spielplätze, Abstellplätze für Abfallbehälter |
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| aus der Unterhaltung von Praxis- oder Büroräumen auf dem versicherten Grundstück, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche nicht mehr als 50 % beträgt und anderweitig kein Versicherungsschutz besteht. |
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| Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft Versicherungsnehmer gilt außerdem Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem gemeinschaftlichen Eigentum |
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| aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen) |
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| aus Besitz und Verwendung von Turn- und Spielplätzen mit den dazugehörenden Geräten |
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| aus dem Besitz und der Verwendung von Aufzügen, Sammelheizungen und Fernsprechern, sowie hauseigenen Schwimm- und Schwitzbädern |
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| als Inhaber und Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme durch erneuerbare Energien, wie z. B. Photovoltaik-, Solarthermieanlagen, Balkonkraftwerke, Luft-, Wasser-, Erdwärmeanlagen, Kleinwindkraftanlagen, Mini-Blockheizkraftwerk, Wärmepumpenanlagen (Luft-Luft; Luft-Wasser) |
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| als Inhaber und Betreiber von Flüssiggastanks |
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| als Inhaber und Betreiber von Pellet-Heizungsanlagen und Regenwassernutzungsanlagen |
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| als Inhaber und Betreiber von E-Ladestationen, Wallboxen |
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| als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) – auch wenn diese in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden – bis zu einer Gesamt-Bausumme von einschließlich persönlicher gesetzlicher Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen für Schäden, die sie während der Bauausführung in Eigenleistung verursachen |
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| als früherer Besitzer nach § 836 Abs. 2 BGB |
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| wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) |
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| wegen Schäden durch Abwässer, aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage sowie Allmählichkeitsschäden |
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| wegen Schäden durch den Gebrauch ausschließlich von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern |
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| wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, sofern diese auf das Gebäude oder Grundstück im Inland zurückzuführen sind |
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| aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden Sachen, die er für die unter A1-6.1 genannten Pflichten (Verkehrssicherungspflichten) gemietet, gepachtet, geliehen hat oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind |
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| wegen Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten |
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| wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. |
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| wegen Schäden in Zusammenhang mit Flächen-Geothermie-Anlagen Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung bis zu einer Tiefe von 200 Metern errichtet wurden. Für Bauherren nur, sofern Planung und Errichtung an Dritte (qualifizierter Fachbetrieb) vergeben sind. |
Für Sachschäden ist die Jahres-Höchstersatzleistung auf 1.000.000 EUR begrenzt. |
| Besondere Umweltrisiken Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers | |
| als Betreiber von Anlagen (Kleingebinden) bis 100 l/kg Einzelfassungsvermögen 1.000 l/kg Gesamtfassungsvermögen für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Gewässer-schäden, aus der Lagerung gewässerschädlicher Stoffe. |
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| als Inhaber und Betreiber von Anlagen (Heizöltanks) bis 15.000 l/kg Gesamtfassungsvermögen je versichertes Risiko für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Gewässerschäden, aus der Lagerung und aus der Verwendung gewässerschädlicher Stoffe. |
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| Sanierung von Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (USchadG) | 5.000.000 EUR Höchstersatzleistung je Versicherungsjahr |
| Sonstiges | |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen |
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| Update-Garantie bei beitragsfreien Leistungsverbesserungen |
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| Differenzdeckung |
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| Versichererwechsel |
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Warum brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Für Haus- und Grundstücksbesitzer gilt der Leitsatz: Eigentum verpflichtet. Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach und erleidet dadurch jemand einen Schaden, haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Darunter fallen vor allem die sogenannten Verkehrssicherungspflichten wie Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung und Räumung vom Bürgersteig und Fahrdamm im Winter. Aber auch die korrekte bauliche Instandhaltung Ihres Gebäudes und Grundstücks fällt in Ihren Verantwortungs- und somit auch Haftungsbereich.
Übrigens: Als Besitzer eines unbebauten Grundstücks innerhalb Europas bis zu einer Größe von 10.000 m² haben Sie Versicherungsschutz über die WWK Privathaftpflichtversicherung (Produktvariante PHV plus). Nähere Infos dazu erhalten Sie hier .
Wer ist versichert?
Versichert sind Sie als Eigentümer, Mieter, Leasingnehmer, Nießbraucher, Pächter oder Nutznießer für das jeweilige Gebäude/Grundstück.
Mitversichert ist hierbei immer
Welche Schäden sind versichert?
Die WWK Private Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme von maximal 50 Mio EUR.
Melden Sie sich einfach bei unserer Schaden-Hotline unter +49 89 5114-3030 (Mo.–Fr. 8:00–18:00 Uhr). Alternativ steht Ihnen auch unser Online-Schadenformular zur Verfügung.
Wir kümmern uns in jedem Fall schnell und unbürokratisch um die Bearbeitung Ihres Anliegens.
Wir schnüren ein individuelles Paket für Sie
Rundumschutz aus einer Hand
Das Paket WWK Privat Kombi plus bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz und kompetente Beratung aus einer Hand. Sie bekommen alle wichtigen Absicherungen, die ein Privathaushalt haben sollte:
Dabei entscheiden Sie selbst, welche Absicherungen Sie in Ihr Paket packen wollen – ganz nach Ihrem Bedarf.
Der direkte Draht zum Kundensupport
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Unsere Kundenkommunikation steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung.
Lebensversicherungen: +49 89 5114-2020
Sach-/Unfallversicherungen: +49 89 5114-3030
Allgemeine Anfragen: +49 89 5114-0
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