Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Eigentum verpflichtet
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Eigentum verpflichtet
Jetzt Angebot anfordernSchadenersatzpflicht kennt keine Grenzen
Eine eigene Immobilie bringt viele Verpflichtungen mit sich. Kommen Sie diesen nicht nach und erleidet dadurch jemand einen Schaden, haften Sie als Eigentümer mit Ihrem gesamten Vermögen. Mit der WWK Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind Sie für solche Fälle bestens abgesichert.
Wer den Schaden hat ...
Familie Müller hat vor Kurzem das Haus der Eltern geerbt. Da die Familie selbst aber in einem anderen Bundesland lebt, haben sie sich entschlossen, das Haus zu vermieten. Im Rahmen der Beratung durch den WWK-Mitarbeiter ihres Vertrauens wurde Familie Müller auch auf die Notwendigkeit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht hingewiesen. Denn während Schäden an Dritten durch das selbstgenutzte Haus im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind, ist es ratsam, für vermietete Objekte eine separate Versicherung abzuschließen. Diese deckt Schäden an Dritten durch beispielsweise:
Alles Wissenswerte zur WWK Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
| Produktübersicht | Private Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung |
|---|---|
| Versicherungssummen (zwei Varianten zur Auswahl) | |
| Versicherungssummen-Variante 1 Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden |
15.000.000 EUR |
| Versicherungssummen-Variante 2 Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden |
50.000.000 EUR |
| Vorsorgeversicherung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme |
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| Versicherte Personen und Ansprüche Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht | |
| des Versicherungsnehmers als privater Haus- und/oder Grundstücksbesitzer (z. B. Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer, (Nutznießer/Nießbraucher) des im Versicherungsschein beschriebenen Gebäudes oder Grundstücks |
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| der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen für Ansprüche, die gegen sie aus Anlass der Ausführung dieser Verrichtung erhoben werden |
|
| Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus gesetzlichem Forderungsübergang wegen Ansprüchen aus Personenschäden, insbesondere von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, der Bundesagentur für Arbeit, privaten Krankenversicherungsträgern, sonstigen Versicherungsunternehmen, öffentlichen oder privaten Arbeitgebern. |
|
| des Insolvenzverwalters und Zwangsverwalters |
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| Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft Versicherungsnehmer gilt außerdem: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Verwalters und der Wohnungseigentümer bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft. Versichert sind hierbei a) Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter; b) Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; c) gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern bei Betätigung im Interesse und für die Zwecke der Gemeinschaft. |
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| Versicherungsumfang Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers | |
| als privater Haus- und Grundbesitzer des versicherten Gebäudes oder Grundstücks |
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| einschließlich der dazugehörigen Nebengebäude, Garagen, Gärten, Swimmingpools, (Schwimm-)Teiche, Biotope |
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| aus dem Miteigentum an zu Immobilien gehörenden Gemeinschaftsanlagen, z. B. gemeinschaftliche Zugänge (Durchgangswege) zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe, Spielplätze, Abstellplätze für Abfallbehälter |
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| aus der Unterhaltung von Praxis- oder Büroräumen auf dem versicherten Grundstück, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche nicht mehr als 50 % beträgt und anderweitig kein Versicherungsschutz besteht. |
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| Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft Versicherungsnehmer gilt außerdem Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem gemeinschaftlichen Eigentum |
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| aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen) |
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| aus Besitz und Verwendung von Turn- und Spielplätzen mit den dazugehörenden Geräten |
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| aus dem Besitz und der Verwendung von Aufzügen, Sammelheizungen und Fernsprechern, sowie hauseigenen Schwimm- und Schwitzbädern |
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| als Inhaber und Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme durch erneuerbare Energien, wie z. B. Photovoltaik-, Solarthermieanlagen, Balkonkraftwerke, Luft-, Wasser-, Erdwärmeanlagen, Kleinwindkraftanlagen, Mini-Blockheizkraftwerk, Wärmepumpenanlagen (Luft-Luft; Luft-Wasser) |
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| als Inhaber und Betreiber von Flüssiggastanks |
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| als Inhaber und Betreiber von Pellet-Heizungsanlagen und Regenwassernutzungsanlagen |
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| als Inhaber und Betreiber von E-Ladestationen, Wallboxen |
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| als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) – auch wenn diese in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden – bis zu einer Gesamt-Bausumme von einschließlich persönlicher gesetzlicher Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen für Schäden, die sie während der Bauausführung in Eigenleistung verursachen |
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| als früherer Besitzer nach § 836 Abs. 2 BGB |
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| wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) |
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| wegen Schäden durch Abwässer, aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage sowie Allmählichkeitsschäden |
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| wegen Schäden durch den Gebrauch ausschließlich von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern |
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| wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, sofern diese auf das Gebäude oder Grundstück im Inland zurückzuführen sind |
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| aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden Sachen, die er für die unter A1-6.1 genannten Pflichten (Verkehrssicherungspflichten) gemietet, gepachtet, geliehen hat oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind |
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| wegen Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten |
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| wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. |
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| wegen Schäden in Zusammenhang mit Flächen-Geothermie-Anlagen Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung bis zu einer Tiefe von 200 Metern errichtet wurden. Für Bauherren nur, sofern Planung und Errichtung an Dritte (qualifizierter Fachbetrieb) vergeben sind. |
Für Sachschäden ist die Jahres-Höchstersatzleistung auf 1.000.000 EUR begrenzt. |
| Besondere Umweltrisiken Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers | |
| als Betreiber von Anlagen (Kleingebinden) bis 100 l/kg Einzelfassungsvermögen 1.000 l/kg Gesamtfassungsvermögen für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Gewässer-schäden, aus der Lagerung gewässerschädlicher Stoffe. |
|
| als Inhaber und Betreiber von Anlagen (Heizöltanks) bis 15.000 l/kg Gesamtfassungsvermögen je versichertes Risiko für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Gewässerschäden, aus der Lagerung und aus der Verwendung gewässerschädlicher Stoffe. |
|
| Sanierung von Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (USchadG) | 5.000.000 EUR Höchstersatzleistung je Versicherungsjahr |
| Sonstiges | |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen |
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| Update-Garantie bei beitragsfreien Leistungsverbesserungen |
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| Differenzdeckung |
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| Versichererwechsel |
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Warum brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Für Haus- und Grundstücksbesitzer gilt der Leitsatz: Eigentum verpflichtet. Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach und erleidet dadurch jemand einen Schaden, haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Darunter fallen vor allem die sogenannten Verkehrssicherungspflichten wie Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung und Räumung vom Bürgersteig und Fahrdamm im Winter. Aber auch die korrekte bauliche Instandhaltung Ihres Gebäudes und Grundstücks fällt in Ihren Verantwortungs- und somit auch Haftungsbereich.
Übrigens: Als Besitzer eines unbebauten Grundstücks innerhalb Europas bis zu einer Größe von 10.000 m² haben Sie Versicherungsschutz über die WWK Privathaftpflichtversicherung (Produktvariante PHV plus). Nähere Infos dazu erhalten Sie hier .
Wer ist versichert?
Versichert sind Sie als Eigentümer, Mieter, Leasingnehmer, Nießbraucher, Pächter oder Nutznießer für das jeweilige Gebäude/Grundstück.
Mitversichert ist hierbei immer
Welche Schäden sind versichert?
Die WWK Private Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme von maximal 50 Mio EUR.
Melden Sie sich einfach bei unserer Schaden-Hotline unter +49 89 5114-3030 (Mo.–Fr. 8:00–18:00 Uhr). Alternativ steht Ihnen auch unser Online-Schadenformular zur Verfügung.
Wir kümmern uns in jedem Fall schnell und unbürokratisch um die Bearbeitung Ihres Anliegens.
Wir schnüren ein individuelles Paket für Sie
Rundumschutz aus einer Hand
Das Paket WWK Privat Kombi plus bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz und kompetente Beratung aus einer Hand. Sie bekommen alle wichtigen Absicherungen, die ein Privathaushalt haben sollte:
Dabei entscheiden Sie selbst, welche Absicherungen Sie in Ihr Paket packen wollen – ganz nach Ihrem Bedarf.
Der direkte Draht zum Kundensupport
per Kontaktformular
Unsere Zentrale und alle Postadressen
Unsere Kundenkommunikation steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung.
Lebensversicherungen: +49 89 5114-2020
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Allgemeine Anfragen: +49 89 5114-0
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Ihre Anfrage
Wurde eine Rentenversicherung mit Rentengarantie gewählt und stirbt die versicherte Person nach Fälligkeit der ersten Rente, jedoch während der Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird die Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit weitergezahlt. Die Renten gehen dann an den Bezugsberechtigten bzw. die Hinterbliebenen. Die Rentengarantiezeit wird nach den Wünschen des Kunden im Antrag vereinbart. Verstirbt die versicherte Person nach Ablauf der Rentengarantiezeit, erlischt der Versicherungsvertrag.
Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und dem vertraglich vereinbarten Einsetzen der Leistungspflicht für diesen Versicherungsfall.
Überschüsse bei Lebensversicherern entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine sparsame Verwaltung und durch weniger Sterbefälle, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.
Der Überschuss wird jährlich in eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung gegen Einmalbeitrag investiert (Bonus). Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall.
Der Überschuss wird in Fondsanteilen eines ausgewählten Fonds angelegt. Im Versicherungsfall werden das Fondsguthaben sowie die Versicherungssumme ausbezahlt.
Verrechnung der Überschüsse mit dem Beitrag
Bei der verzinslichen Ansammlung werden die jährlichen Überschussanteile beim Versicherungsunternehmen angespart und verzinst. Dieser angesparte Betrag zuzüglich der Zinsen und Zinseszinsen wird dann zusammen mit der Versicherungssumme ausbezahlt.
Die laufenden Überschussanteile werden zur Erhöhung der versicherten Todesfallleistung verwendet.
Die Ablaufleistung ist der mögliche Betrag, der bei Vertragsende (Erlebensfall) ausgezahlt wird. Sie setzt sich aus dem garantierten Todes- bzw. Erlebensfallkapital plus den Gewinnanteilen zusammen. Die Gewinnanteile sind nicht garantiert.
Im Rahmen des Ablaufmanagements wird das vorhandene Fondsguthaben in risikoärmere Fonds umgeschichtet. Dadurch sollen die Risiken einer Wertminderung aufgrund von Fondspreisrückgängen und Währungsschwankungen in den letzten Jahren reduziert werden. Die Option ¿Ablaufmanagement" kann auch nachträglich vereinbart werden. Sämtliche Verwaltungsvorgänge innerhalb des Ablaufmanagements sind für Sie kostenfrei.
So nennt man in der privaten Rentenversicherung die Zeit ab Vertragsbeginn bis Rentenbeginn.
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Damit setzen Sie Ihre Aufwendungen für die Basisrente als Sonderausgaben in der Steuererklärung ab. Insbesondere für Selbstständige lohnt sich der Abschluss einer Basisrente, da es die einzige Möglichkeit ist, steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen.
Beitragsanpassung beudetet die Anpassung der tariflich bestimmten Beitragssätze an eine sich veränderte Aufwandssituation während der Laufzeit des Vertrages. Jährlich wird aufgrund der dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Anpassungsklausel, die für die einzelnen Versicherungszweige an durchaus unterschiedliche Indizes anknüpft (z. B. Schadenshäufigkeit), geprüft, ob eine Beitragserhöhung stattzufinden hat. Gemäß § 31 VVG (Kündigung bei Prämienerhöhung) hat der Versicherungsnehmer bei jeder Erhöhung des Beitrags ein außerordentliches Kündigungsrecht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert. Er kann innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens aber zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Je nach vertraglicher Regelung kann aufgrund der Anpassungsklausel auch eine Beitragsermäßigung erfolgen.
Das Beitragsdepot ist ein aus Prämienvorauszahlung des Versicherungsnehmers entstandenes Guthaben, aus dem jeweils bei Fälligkeit die laufende Prämie entnommen wird.
Im Todesfall der versicherten Person müssen keine weiteren Beiträge bis zum Ende der Laufzeit entrichtet werden. Ausgezahlt werden dann an den Begünstigten zum Ende der Laufzeit die Versicherungssumme und die Überschüsse (z. B. Ausbildungsversicherung).
Die Beitragssumme ist die Summe aller zu leistenden Beiträge (ohne eventuelle Beitragsteile für Zusatzversicherungen) über die Beitragszahlungsdauer des Vertrages.
Der Haftpflichtversicherer leistet für Schäden, die sein Versicherungsnehmer verursacht, jeweils bis zu einer vereinbarten Deckungssumme. Ist der Schaden höher als die vereinbarte Deckungssumme, muss der Verursacher für den nicht gedeckten Teil selbst aufkommen. Deshalb empfiehlt sich eine möglichst hohe Deckungssumme zu vereinbaren.
Durch Dynamik vereinbaren Sie eine planmäßige Erhöhung der Beiträge. Die Beitragsanpassung bewirkt eine Erhöhung der garantierten Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Werden künftige Entgeltansprüche oder Teile davon in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt, spricht man von Entgeltumwandlung.
Eine Entgeltumwandlungsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen. In dieser wird vereinbart, dass der Arbeitgeber (Teile des) Entgelt(s) nicht an den Arbeitnehmer, sondern direkt in eine betriebliche Altersversorgung fließen lässt. Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (nicht Beschäftigte im Minijob) hat seit dem 1. Januar 2002 einen Rechtsanspruch auf eine Direktversicherung durch Entgeltumwandlung, sofern der Arbeitgeber keine anderen Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung anbietet.
In der Schadenversicherung ist der Ersatzwert der Wert einer versicherten Sache zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles, also der Zeitpunkt, zu dem der Schaden eintritt. Die Höhe des Ersatzwertes ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und ist in der Regel der Neuwert, der Wiederbeschaffungspreis, der Zeitwert oder der gemeine Wert. Dieser Ersatzwert bestimmt die Entschädigungsleistung des Versicherers.
Die mit einem Fonds erzielten Erträge werden jährlich zu einem festen Termin von der Kapitalanlagegesellschaft an die Fondsanleger ausbezahlt (ausgeschüttet). Bei der Fondspolice bzw. Fondsrente werden diese Erträge von der WWK wieder in Anteile Ihres Fonds investiert.
Folgekosten sind zusätzliche finanzielle Belastungen, die in Zusammenhang mit einem entstandenen Schaden (Versicherungsfall) entstehen. Die wichtigsten Kosten wie Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten werden vom Versicherer zusätzlich zu der eigentlichen Schadensentschädigung für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust mit übernommen.
Folgeschaden = mittelbarer Schaden
Ergibt sich als indirekte Folge aus einem bereits eingetretenen Versicherungsfall (Schaden) ein weiterer Schaden, dann bezeichnet man das als Folgeschaden. In der Regel muss der Schadensverursacher für den Folgeschaden aufkommen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich meist auch auf Folgeschäden. Der Leistungsumfang ist aber in den einzelnen Versicherungssparten unterschiedlich.
Da in der Regel nach Abschluss der stationären Behandlung eine sofortige Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit nicht möglich ist, wurde die Leistungsart ¿Genesungsgeld" geschaffen. Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage.
Führt der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Diese Invaliditätsgrundsumme kann durch die Vereinbarung einer Progression bei höherer Invalidität angehoben werden. Die Invaliditätsleistung ist die Basisleistung und muss im Versicherungsumfang immer enthalten sein.
Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für 3 Jahre vom Unfalltag an gerechnet. Es entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.
Die Laufzeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Vertragsende in vollen Versicherungsjahren. Sie entspricht in der Regel der Versicherungsdauer.
Der Kunde hat das besondere Recht, die beim Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungsleistungen bei Eintritt folgender, sich auf die versicherte Person beziehender Ereignisse ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Die Entschädigung steigt mit der Schwere der Beeinträchtigung progressiv an. Es sind verschiedene Progressionen wählbar.
Die progressive Invaliditätsstaffel ist ein in der privaten Unfallversicherung angebotener Tarifbestandteil. Unfallversicherungen mit progressiver Invaliditätsleistung bieten eine vertraglich vereinbarte Mehrleistung im Falle einer Invaliditätsentschädigung. Die Versicherungssumme wird dann je nach Invaliditätsgrad progressiv (= im Verhältnis zu der Bezugsgröße steigend) erhöht. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher ist der Leistungsanstieg. Dies bedeutet, dass ein Vielfaches der vereinbarten Invaliditätssumme gezahlt wird. Nach Ermittlung der einfachen Invaliditätsleistung wird diese mit dem vertraglich vereinbarten Faktor vervielfacht (z. B. erhält man bei einer 300-%-Progression 300 % der vereinbarten Versicherungssumme).
Durch den Rabattschutz erfolgt nach einem versicherungspflichtigen Schaden keine Hochstufung des Vertrages. Dies gilt jedoch nur beim ersten Schaden pro Versicherungsjahr. Der Rabattschutz ist nur für Pkws möglich.
Wurde eine Rentenversicherung mit Rentengarantie gewählt und stirbt die versicherte Person nach Fälligkeit der ersten Rente, jedoch während der Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird die Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit weitergezahlt. Die Renten gehen dann an den Bezugsberechtigten bzw. die Hinterbliebenen. Die Rentengarantiezeit wird nach den Wünschen des Kunden im Antrag vereinbart. Verstirbt die versicherte Person nach Ablauf der Rentengarantiezeit, erlischt der Versicherungsvertrag.
Risikozuschlag ist ein Beitragszuschlag wegen erhöhter Risikoverhältnisse. Der Beitragszuschlag dient zum Ausgleich des erhöhten Risikos (z. B. Ausübung gefährlicher Sportarten oder Berufe in der Unfallversicherung, Vorerkrankungen in der Lebensversicherung). Der Risikozuschlag wird in der Regel für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages vereinbart.
Bezeichnet die notwendigen Übernachtungskosten des Versicherungsnehmers oder einer von ihm bestimmten Person, die bei Betreuung des stationär behandelten versicherten Kindes anfallen. Dieser Einschluss gilt, wenn das versicherte Kind zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Gilt nur für Selbstständige: Führt ein Unfall zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung Tagegeld gezahlt (längstens für ein Jahr ab dem Unfalltag).
Durch die Wahl des Todesfallfaktors wird die Todesfallsumme in Relation zur Versicherungssumme (bzw. Beitragssumme bei fondsgebundenen Lebensversicherungen) festgelegt. Wenn Sie zum Beispiel einen Todesfallfaktor von 60 % wählen, dann wird im Leistungsfall 60 % der Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Die Todesfallsumme ist die garantierte Kapitalleistung, die im Todesfall des Versicherten an die Hinterbliebenen bzw. Bezugsberechtigten ausbezahlt wird.
Gilt nur für Selbstständige: Führt ein Unfall zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung Tagegeld gezahlt (längstens für ein Jahr ab dem Unfalltag).
Unterversicherung ist ein Begriff aus der Wohngebäude- und Hausratversicherung und bedeutet, dass die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen (sog. Versicherungswert). Die Entschädigung für Schäden richtet sich nach dem Verhältnis von Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert, d. h. bei Unterversicherung wird der Schadenersatz im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Daher ist der Einschluss einer Dynamik ratsam, damit die Versicherungssumme automatisch an die Wertsteigerungen im Laufe der Zeit angepasst wird. Sollte sich durch Zukauf wertvoller Gegenstände der Versicherungswert ändern (z. B. durch neue Küche, wertvolle Gemälde, Hausanbau), muss das unverzüglich der Versicherung mitgeteilt werden, um die Versicherungssumme an diese Wertsteigerung anzupassen.
Die vertraglichen Garantien, die wir als Versicherer unseren Kunden geben, erfordern eine vorsichtige Kalkulation der Beiträge. Wir müssen daher ausgehend von Veränderungen des Kapitalmarktes für eine ungünstige Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten entsprechend Vorsorge treffen. Unsere tatsächlich erwirtschafteten Kapitalerträge sowie die beobachtbare Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten verlaufen in der Regel aber günstiger als angenommen und führen somit zu Überschüssen. An diesen Überschüssen werden Sie als Kunde beteiligt.
Hierbei handelt es sich um die vorvertragliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur vollständigen und richtigen Beantwortung aller für die Vertragsschließung relevanten Angaben. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherungsantrag vollständig und sorgfältig auszufüllen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer selbst den Versicherungsantrag ausgefüllt oder nur einen vom Versicherungsvertreter ausgefüllten Antrag unterschrieben hat. Die Angaben des Versicherungsnehmers dienen als Grundlage zur Risikoeinschätzung und sind entscheidend, ob und unter welchen Bedingungen der Vertrag zustande kommt.
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem aktuellen Versicherungswert (Tageswert) von Sachen gleicher Art und Güte.
Der Zeitwert in der Wohngebäudeversicherung errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung (Wertverlust durch Alter und Abnutzung). Der Zeitwert kann als fester Versicherungswert vereinbart werden. Die Zeitwertversicherung hat aber in der Wohngebäudeversicherung nur noch eine geringe Bedeutung. Empfohlen wird eine Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert.
Versicherungsschutz im Rahmen der Forderungsausfalldeckung besteht, wenn Sie (= Versicherungsnehmer) als Geschädigter eigene Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger nicht durchsetzen können, weil er z. B. keine Privathaftpflichtversicherung besitzt oder nicht über ein ausreichendes Privatvermögen verfügt.
Bitte ggf. Zeitungsausschnitte beifügen.
z. B. Zäune, Einfriedungen, Hecken usw.
z. B. Veranden, Wintergärten, Antennen, Fensterläden usw.
Es können maximal 15 Dateien bis 10 MB im Format JPG, JPEG, PNG oder PDF hochgeladen werden.
Wir benötigen Ihre E-Mail-Adresse für unsere Rückantwort.
Wir benötigen nur eine Vertragsnummer Ihrer WWK-Verträge.
Die Wohnfläche umfasst alle Räume der Wohnung, auch Nebenräume, nicht jedoch unbewohnte Keller- und Speicher-/Bodenräume.
z. B. Küche, Flur, Schlafzimmer, Büro, Lagerraum usw.
Bitte Kostenvoranschläge oder Rechnungen für Schaden-, Reparatur- bzw. Reinigungskosten einreichen.
Ihre Fotos, Dokumente, Nachweise, Rechnungen etc. können am Ende dieser Schadenanzeige angehängt werden. Alternativ können Sie die Dokumente unter Angabe der Schaden-/Versicherungsnummer an die E-Mail-Adresse info@wwk.de senden.
Sportpark, Kaufhaus, Schwimmbad etc.
Aktenzeichen und Anschrift der Polizei oder der Staatsanwaltschaft
Bitte geben Sie folgende Informationen an: Vornamen, Nachnamen, Anschriften und zuständige Privathaftpflichtversicherer (ggf. Versicherungsscheinnummern)
Bitte berücksichtigen Sie folgende Situationen: gefahrene Geschwindigkeiten, Beleuchtung, Verkehrsschilder, Vorfahrt, Witterungs- und Straßenverhältnisse
Ihre Schadenbilder, Dokumente, Skizzen etc. können am Ende dieser Schadenanzeige angehängt werden.
Auch nicht versicherte Schäden sind anzugeben.
Der alternative Rentenbeginn ist ein rein informativer Termin und vertraglich nicht fest vereinbart.
Es werden die möglichen Rentenleistungen bzw. das mögliche Kapital zu diesem Termin berechnet.
Er kann in einem Zeitraum zwischen dem Ende der Grundphase und dem rechnungsmäßigen Alter 80 liegen.
Die Grundphase legt den Rahmen der Versicherung fest. Sie entspricht der Beitragszahlungsdauer und dem vereinbarten Rentenbeginn.
- Die individuelle Rentengarantiezeit kann bis Endalter 85 vereinbart werden.
- Restkapitalisierung: Bei Tod wird das Verrentungskapital abzüglich der bereits gezahlten Garantierenten ausbezahlt.
Verwaltungs-, Kommunikations-, Planungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Projekt-,
Beratungs- und Leitungstätigkeiten ohne besondere physische oder psychische Anforderungen
oder Belastungen an einem festen Schreibtischarbeitsplatz im eigenen Büro;
hierzu zählen auch Besprechungen in Räumlichkeiten des Unternehmens.
Die Arbeit im Krankenhaus, in medizinischen Versorgungszentren, im Klassenzimmer oder in
fremden Büros, z. B. als Maler, Hausmeister oder Unternehmensberater, ist nicht
mit überwiegender Bürotätigkeit gleichzusetzen.
Informationen zur fristgerechten Aussetzung finden Sie im aktuellen Nachtrag zu Ihrem Versicherungsschein.
Mit dem Abschluss einer fondsgebundenen Versicherung mit WWK IntelliProtect® 2.0 spricht die WWK Lebensversicherung a. G. ihren Kunden die Garantie aus, dass ihnen zum vereinbarten Rentenbeginn zum Ende der Grundphase und innerhalb der Garantieerhaltungsphase ¿ längstens bis zum rechnungsmäßigen Alter 85 ¿ mindestens die Summe der entrichteten Beiträge zur Hauptversicherung (ggf. anteilig, falls gewählt) zur Verfügung stehen wird.
Bitte geben Sie die Vertragsnummer ein für die der Dynamik-Widerspruch durchgeführt werden soll.
Durch das Rebalancing wird jährlich die Guthabenaufteilung (prozentuale Gewichtung der einzelnen Fonds) gemäß der gewählten Beitragsaufteilung angepasst.
Anzahl, Gegenstand, Eigentümer, Art und Umfang der Beschädigung. Zeitpunkt der Anschaffung und Wiederbeschaffungspreis
Bitte nennen Sie die Diagnose und hängen Sie am Ende der Schadenanzeige entsprechende Befunde/Arztberichte an.
Bitte beachten Sie:
Eine Steuerbescheinigung bezieht sich immer auf das vergangene Kalenderjahr und kann somit frühestens im Folgejahr eines bereits abgelaufen Beitragsjahres erstellt werden.
Es gibt in deutschen Ausweisen kein „O“, sondern nur die „0“ (Null!)
Es können bis zu 5 Dateien mit einer Größe von maximal 10 MB im Format JPG, JPEG, PNG, PDF, DOC oder DOCX hochgeladen werden. Sollten Ihre Dateien die angegebene Gesamtgröße von 50 MB überschreiten, teilen Sie sie bitte erkennbar in mehrere Uploads auf. Das Hochladen von ZIP-Dateien ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Die Vergabe der IDD Punkte läuft nicht über die WWK Lernwelt
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- muss mind. 6 und max. 50 Zeichen lang sein
- darf nicht nur aus Zahlen bestehen
- darf keine Umlaute beinhalten
- darf keine Leerzeichen beinhalten
- kann folgende Sonderzeichen beinhalten: - . _ @
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Für Rückfragen innerhalb des Registrierungsprozesses
- muss aus mindestens 8 Zeichen bestehen
- darf nicht 3 aufeinander folgende Buchstaben des Benutzernamens enthalten
- muss drei der folgenden vier Kategorien enthalten
1. Großbuchstaben: keine Umlaute
2. Kleinbuchstaben: keine Umlaute und kein ß
3. Sonderzeichen: folgende sind erlaubt: ! $ % / ( ) #
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