Bauherrenhaftpflichtversicherung
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Schadenersatzpflicht kennt keine Grenzen
Eine Baustelle birgt viele Gefahren und Risiken. Sie als Bauherr sind dazu verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, dass Ihre Baustelle keine Gefahr für andere darstellt. Kommt trotz aller Sorgfalt doch jemand zu Schaden, haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Die WWK Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor Schadenersatzansprüchen Dritter.
Selbst ist der Mann – und die Frau
Zusatzbaustein 1: Bauausführung in Eigenleistung
Zusätzlicher Versicherungsschutz für alle Versicherungsnehmer die selbst mit anpacken, auch mit Nachbarschaftshilfe
Zusatzbaustein 2: Bauplanung/Bauleitung in Eigenleistung
Zusätzlicher Versicherungsschutz für alle Versicherungsnehmer die beruflich qualifiziert sind, die Bauarbeiten selbst zu planen oder zu leiten. Eine berufliche Qualifikation liegt vor, wenn man z. B. einen Studiengang für Architektur, Innenarchitektur oder Bauingenieurwesen absolviert hat.
Rundum geschützt für ein sicheres Gefühl
Noch bevor Sie in Ihr neues Haus einziehen, drohen besondere Gefahren, die es abzusichern gilt. Denn die Bauphase birgt ein hohes Schadenpotenzial. Sichern Sie sich als Bauherr oder Eigentümer rechtzeitig gegen das damit verbundene finanzielle Risiko ab.
Ist das Haus fertig und nach Ihren Wünschen eingerichtet, ist es umso wichtiger, den verwirklichten Traum vor möglichen Gefahren zu schützen. Sichern Sie sich passend ab, um nach einem potenziellen Schaden nicht auf unnötig hohen Kosten sitzen zu bleiben.
Wer den Schaden hat ...
Wird durch Ihre Baustelle z. B.
müssen Sie als Bauherr für den Schaden aufkommen. Dies kann schnell in astronomisch hohe Summen ausarten.
Aber auch Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen können den Traum von den eigenen vier Wänden zu einem kostspieligen Unterfangen werden lassen.
Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung der WWK sind Sie rundum abgesichert und können sich ganz entspannt auf die Durchführung Ihres Bauprojekts konzentrieren.
Alles Wissenswerte zur WWK Bauherrenhaftpflichtversicherung
| Produktübersicht | Private Bauherrenhaftplichtversicherung |
|---|---|
| Versicherungssummen (zwei Varianten zur Auswahl) | |
| Versicherungssummen-Variante 1 Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden |
15.000.000 EUR |
| Versicherungssummen-Variante 2 Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden |
50.000.000 EUR |
| Vorsorgeversicherung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme |
|
| Versicherte Personen und Ansprüche Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht | |
| des Versicherungsnehmers als privater Bauherr sofern Bauplanung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten (Baufirma) vergeben sind. |
|
| Haftpflichtansprüche aus gesetzlichem Forderungsübergang wegen Ansprüchen aus Personenschäden, insbesondere von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, der Bundesagentur für Arbeit, privaten Krankenversicherungsträgern, sonstigen Versicherungsunternehmen, öffentlichen und privaten Arbeitgebern. |
|
| Versicherungsumfang Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers | |
| wegen Schäden durch Senkungen eines Grundstücks, Erdrutschungen oder Erschütterungen durch Rammarbeiten |
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| als Haus- und Grundbesitzer |
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| als Inhaber und Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme durch erneuerbare Energien, wie z. B. Photovoltaik-, Solarthermieanlagen, Balkonkraftwerke, Luft-, Wasser-, Erdwärmeanlagen, Kleinwindkraftanlagen, Mini-Blockheizkraftwerk, Wärmepumpenanlagen (Luft-Luft; Luft-Wasser) |
|
| als Inhaber und Betreiber von Flüssiggastanks |
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| als Inhaber und Betreiber von Pellet-Heizungsanlagen und Regenwassernutzungsanlagen |
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| wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Allgemeines Umweltrisiko) |
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| wegen Schäden durch Abwässer,aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage uns Allmählichkeitsschäden |
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| wegen Schäden durch den Gebrauch ausschließlich von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern Mitversichert sind auch Schäden durch Arbeitsmaschinen und -Geräte, die sich nicht durch eigene Kraft fortbewegen können (z. B. Betonmischer, Kompressoren). |
|
| Schäden im Ausland wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, sofern diese auf das Gebäude oder Grundstück im Inland zurückzuführen sind |
|
| Leitungsschäden wegen Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und/oder Oberleitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Es gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall von 10 % der Schadenersatzzahlung, mindestens 100 EUR, maximal 1.000 EUR. |
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| Be- und Entladeschäden wegen Schäden beim Be- und Entladen von Land- und Wasserfahrzeugen durch Kräne, Winden oder sonstige mechanische Vorrichtungen. Mitversichert sind auch Schäden an Containern, wenn diese beim Abheben von oder Heben auf Land- und Wasserfahrzeuge zum Zwecke des Be- und Entladens entstehen. |
|
| wegen Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten |
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| wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. |
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| wegen Schäden in Zusammenhang mit Flächen-Geothermie-Anlagen, Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung bis zu einer Tiefe von 200 Metern errichtet wurden. Sofern Planung und Errichtung an Dritte vergeben sind. |
Für Sachschäden ist die Jahres-Höchstersatzleistung auf 1.000.000 EUR begrenzt. |
| Besondere Umweltrisiken Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers | |
| als Betreiber von Anlagen (Kleingebinden) bis 100 l/kg Einzelfassungsvermögen 1.000 l/kg Gesamtfassungsvermögen für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Gewässerschäden, aus der Lagerung gewässerschädlicher Stoffe. |
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| als Inhaber und Betreiber von Anlagen (Heizöltanks) bis 15.000 l/kg Gesamtfassungsvermögen je versichertes Risiko für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Gewässerschäden, aus der Lagerung und aus der Verwendung gewässerschädlicher Stoffe. |
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| Sanierung von Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (USchadG) | 5.000.000 EUR Höchstersatzleistung je Versicherungsjahr |
| Sonstiges | |
| Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen |
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| Update-Garantie bei beitragsfreien Leistungsverbesserungen |
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| Differenzdeckung |
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| Versichererwechsel |
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| Zusatzoptionen (nur mitversichert sofern ausdrücklich im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen vereinbart) |
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| Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe Versicherbar ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers |
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| aus der Bauausführung in Eigenleistung / Nachbarschaftshilfe bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Bausumme (max. 750.000 EUR) | |
| Bauplanung und/oder Bauleitung in Eigenleistung Versicherbar ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers |
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| aus der von ihm selbst vorgenommenen Bauplanung oder Bauleitung bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Gesamt-Baukostensumme (max. 750.000 EUR) jedoch nur, sofern eine berufliche Qualifikation des Versicherungsnehmers (Handwerksmeister des Bauhauptgewerbes, Maurer, Zimmerer, Betonbauer, Bautechniker sowie Absolventen der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur und Bauingenieurwesen) nachgewiesen ist. |
|
Warum brauche ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Wo gehobelt wird, da fallen bekanntlich Späne. Private Bauherren haften z. B. bei der Verletzung der erforderlichen Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Auswahl und Überwachung des Architekten, des Bauunternehmens und der Bauhandwerker. Wird also durch Ihre Baustelle ein Passant von umstürzenden oder herabfallenden Teilen verletzt, das Nachbarhaus beschädigt oder ein Auto zertrümmert, müssen Sie als Bauherr für den Schaden aufkommen. Dies kann schnell in astronomisch hohe Summen ausarten.
Übrigens:
Übrigens: Als Bauherr sind Sie über die WWK Privathaftpflichtversicherung bis zu einer Bausumme von 200.000 EUR für Neubauten und sogar ohne eine Begrenzung der Bausumme für Umbauten von versicherten Immobilien abgesichert (nur im Leistungspaket PHV plus).
Wer ist versichert?
Versichert sind Sie als privater Bauherr während der Durchführung von Neu- und Umbauten sowie bei Sanierungsmaßnahmen.
Welche Schäden sind versichert?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme von maximal 50 Mio EUR
Versicherungsschutz besteht für die Dauer der Bauarbeiten, längestens jedoch für 2 Jahre ab Vertragsbeginn.
Der Beitrag für die Bauherrenhaftpflichtversicherung wird dabei einmalig für die gesamte Vertragslaufzeit gezahlt.
Eigenleistungen sind für Bauherren ein probates Mittel, um Baukosten zu sparen. Die eigene Arbeitsleistung tritt hier an die Stelle der Arbeit von Bauhandwerkern und -unternehmen.
Was vielen dabei nicht bewusst ist: Eigenleistungen sind mit Gefahren verbunden, die gravierende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben können. Denn kommt bei der Erbringung der Eigenleistung jemand zu Schaden, haften Sie auch in diesem Fall mit Ihrem gesamten Vermögen.
Mit den Zusatzbausteinen kann Versicherungsschutz für die Bauausführung sowie für die Bauplanung oder Bauleitung in Eigenleistung gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
Melden Sie sich einfach bei unserer Schaden-Hotline unter +49 89 5114-3030 (Mo.–Fr. 8:00–18:00 Uhr). Alternativ steht Ihnen auch unser Online-Schadenformular zur Verfügung.
Wir kümmern uns in jedem Fall schnell und unbürokratisch um die Bearbeitung Ihres Anliegens.
Der direkte Draht zum Kundensupport
per Kontaktformular
Unsere Zentrale und alle Postadressen
Unsere Kundenkommunikation steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung.
Lebensversicherungen: +49 89 5114-2020
Sach-/Unfallversicherungen: +49 89 5114-3030
Allgemeine Anfragen: +49 89 5114-0
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Ihre Anfrage
Wurde eine Rentenversicherung mit Rentengarantie gewählt und stirbt die versicherte Person nach Fälligkeit der ersten Rente, jedoch während der Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird die Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit weitergezahlt. Die Renten gehen dann an den Bezugsberechtigten bzw. die Hinterbliebenen. Die Rentengarantiezeit wird nach den Wünschen des Kunden im Antrag vereinbart. Verstirbt die versicherte Person nach Ablauf der Rentengarantiezeit, erlischt der Versicherungsvertrag.
Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und dem vertraglich vereinbarten Einsetzen der Leistungspflicht für diesen Versicherungsfall.
Überschüsse bei Lebensversicherern entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine sparsame Verwaltung und durch weniger Sterbefälle, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.
Der Überschuss wird jährlich in eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung gegen Einmalbeitrag investiert (Bonus). Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall.
Der Überschuss wird in Fondsanteilen eines ausgewählten Fonds angelegt. Im Versicherungsfall werden das Fondsguthaben sowie die Versicherungssumme ausbezahlt.
Verrechnung der Überschüsse mit dem Beitrag
Bei der verzinslichen Ansammlung werden die jährlichen Überschussanteile beim Versicherungsunternehmen angespart und verzinst. Dieser angesparte Betrag zuzüglich der Zinsen und Zinseszinsen wird dann zusammen mit der Versicherungssumme ausbezahlt.
Die laufenden Überschussanteile werden zur Erhöhung der versicherten Todesfallleistung verwendet.
Die Ablaufleistung ist der mögliche Betrag, der bei Vertragsende (Erlebensfall) ausgezahlt wird. Sie setzt sich aus dem garantierten Todes- bzw. Erlebensfallkapital plus den Gewinnanteilen zusammen. Die Gewinnanteile sind nicht garantiert.
Im Rahmen des Ablaufmanagements wird das vorhandene Fondsguthaben in risikoärmere Fonds umgeschichtet. Dadurch sollen die Risiken einer Wertminderung aufgrund von Fondspreisrückgängen und Währungsschwankungen in den letzten Jahren reduziert werden. Die Option ¿Ablaufmanagement" kann auch nachträglich vereinbart werden. Sämtliche Verwaltungsvorgänge innerhalb des Ablaufmanagements sind für Sie kostenfrei.
So nennt man in der privaten Rentenversicherung die Zeit ab Vertragsbeginn bis Rentenbeginn.
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Damit setzen Sie Ihre Aufwendungen für die Basisrente als Sonderausgaben in der Steuererklärung ab. Insbesondere für Selbstständige lohnt sich der Abschluss einer Basisrente, da es die einzige Möglichkeit ist, steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen.
Beitragsanpassung beudetet die Anpassung der tariflich bestimmten Beitragssätze an eine sich veränderte Aufwandssituation während der Laufzeit des Vertrages. Jährlich wird aufgrund der dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Anpassungsklausel, die für die einzelnen Versicherungszweige an durchaus unterschiedliche Indizes anknüpft (z. B. Schadenshäufigkeit), geprüft, ob eine Beitragserhöhung stattzufinden hat. Gemäß § 31 VVG (Kündigung bei Prämienerhöhung) hat der Versicherungsnehmer bei jeder Erhöhung des Beitrags ein außerordentliches Kündigungsrecht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert. Er kann innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens aber zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Je nach vertraglicher Regelung kann aufgrund der Anpassungsklausel auch eine Beitragsermäßigung erfolgen.
Das Beitragsdepot ist ein aus Prämienvorauszahlung des Versicherungsnehmers entstandenes Guthaben, aus dem jeweils bei Fälligkeit die laufende Prämie entnommen wird.
Im Todesfall der versicherten Person müssen keine weiteren Beiträge bis zum Ende der Laufzeit entrichtet werden. Ausgezahlt werden dann an den Begünstigten zum Ende der Laufzeit die Versicherungssumme und die Überschüsse (z. B. Ausbildungsversicherung).
Die Beitragssumme ist die Summe aller zu leistenden Beiträge (ohne eventuelle Beitragsteile für Zusatzversicherungen) über die Beitragszahlungsdauer des Vertrages.
Der Haftpflichtversicherer leistet für Schäden, die sein Versicherungsnehmer verursacht, jeweils bis zu einer vereinbarten Deckungssumme. Ist der Schaden höher als die vereinbarte Deckungssumme, muss der Verursacher für den nicht gedeckten Teil selbst aufkommen. Deshalb empfiehlt sich eine möglichst hohe Deckungssumme zu vereinbaren.
Durch Dynamik vereinbaren Sie eine planmäßige Erhöhung der Beiträge. Die Beitragsanpassung bewirkt eine Erhöhung der garantierten Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Werden künftige Entgeltansprüche oder Teile davon in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt, spricht man von Entgeltumwandlung.
Eine Entgeltumwandlungsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen. In dieser wird vereinbart, dass der Arbeitgeber (Teile des) Entgelt(s) nicht an den Arbeitnehmer, sondern direkt in eine betriebliche Altersversorgung fließen lässt. Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (nicht Beschäftigte im Minijob) hat seit dem 1. Januar 2002 einen Rechtsanspruch auf eine Direktversicherung durch Entgeltumwandlung, sofern der Arbeitgeber keine anderen Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung anbietet.
In der Schadenversicherung ist der Ersatzwert der Wert einer versicherten Sache zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles, also der Zeitpunkt, zu dem der Schaden eintritt. Die Höhe des Ersatzwertes ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und ist in der Regel der Neuwert, der Wiederbeschaffungspreis, der Zeitwert oder der gemeine Wert. Dieser Ersatzwert bestimmt die Entschädigungsleistung des Versicherers.
Die mit einem Fonds erzielten Erträge werden jährlich zu einem festen Termin von der Kapitalanlagegesellschaft an die Fondsanleger ausbezahlt (ausgeschüttet). Bei der Fondspolice bzw. Fondsrente werden diese Erträge von der WWK wieder in Anteile Ihres Fonds investiert.
Folgekosten sind zusätzliche finanzielle Belastungen, die in Zusammenhang mit einem entstandenen Schaden (Versicherungsfall) entstehen. Die wichtigsten Kosten wie Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten werden vom Versicherer zusätzlich zu der eigentlichen Schadensentschädigung für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust mit übernommen.
Folgeschaden = mittelbarer Schaden
Ergibt sich als indirekte Folge aus einem bereits eingetretenen Versicherungsfall (Schaden) ein weiterer Schaden, dann bezeichnet man das als Folgeschaden. In der Regel muss der Schadensverursacher für den Folgeschaden aufkommen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich meist auch auf Folgeschäden. Der Leistungsumfang ist aber in den einzelnen Versicherungssparten unterschiedlich.
Da in der Regel nach Abschluss der stationären Behandlung eine sofortige Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit nicht möglich ist, wurde die Leistungsart ¿Genesungsgeld" geschaffen. Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage.
Führt der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Diese Invaliditätsgrundsumme kann durch die Vereinbarung einer Progression bei höherer Invalidität angehoben werden. Die Invaliditätsleistung ist die Basisleistung und muss im Versicherungsumfang immer enthalten sein.
Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für 3 Jahre vom Unfalltag an gerechnet. Es entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.
Die Laufzeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Vertragsende in vollen Versicherungsjahren. Sie entspricht in der Regel der Versicherungsdauer.
Der Kunde hat das besondere Recht, die beim Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungsleistungen bei Eintritt folgender, sich auf die versicherte Person beziehender Ereignisse ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Die Entschädigung steigt mit der Schwere der Beeinträchtigung progressiv an. Es sind verschiedene Progressionen wählbar.
Die progressive Invaliditätsstaffel ist ein in der privaten Unfallversicherung angebotener Tarifbestandteil. Unfallversicherungen mit progressiver Invaliditätsleistung bieten eine vertraglich vereinbarte Mehrleistung im Falle einer Invaliditätsentschädigung. Die Versicherungssumme wird dann je nach Invaliditätsgrad progressiv (= im Verhältnis zu der Bezugsgröße steigend) erhöht. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher ist der Leistungsanstieg. Dies bedeutet, dass ein Vielfaches der vereinbarten Invaliditätssumme gezahlt wird. Nach Ermittlung der einfachen Invaliditätsleistung wird diese mit dem vertraglich vereinbarten Faktor vervielfacht (z. B. erhält man bei einer 300-%-Progression 300 % der vereinbarten Versicherungssumme).
Durch den Rabattschutz erfolgt nach einem versicherungspflichtigen Schaden keine Hochstufung des Vertrages. Dies gilt jedoch nur beim ersten Schaden pro Versicherungsjahr. Der Rabattschutz ist nur für Pkws möglich.
Wurde eine Rentenversicherung mit Rentengarantie gewählt und stirbt die versicherte Person nach Fälligkeit der ersten Rente, jedoch während der Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird die Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit weitergezahlt. Die Renten gehen dann an den Bezugsberechtigten bzw. die Hinterbliebenen. Die Rentengarantiezeit wird nach den Wünschen des Kunden im Antrag vereinbart. Verstirbt die versicherte Person nach Ablauf der Rentengarantiezeit, erlischt der Versicherungsvertrag.
Risikozuschlag ist ein Beitragszuschlag wegen erhöhter Risikoverhältnisse. Der Beitragszuschlag dient zum Ausgleich des erhöhten Risikos (z. B. Ausübung gefährlicher Sportarten oder Berufe in der Unfallversicherung, Vorerkrankungen in der Lebensversicherung). Der Risikozuschlag wird in der Regel für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages vereinbart.
Bezeichnet die notwendigen Übernachtungskosten des Versicherungsnehmers oder einer von ihm bestimmten Person, die bei Betreuung des stationär behandelten versicherten Kindes anfallen. Dieser Einschluss gilt, wenn das versicherte Kind zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Gilt nur für Selbstständige: Führt ein Unfall zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung Tagegeld gezahlt (längstens für ein Jahr ab dem Unfalltag).
Durch die Wahl des Todesfallfaktors wird die Todesfallsumme in Relation zur Versicherungssumme (bzw. Beitragssumme bei fondsgebundenen Lebensversicherungen) festgelegt. Wenn Sie zum Beispiel einen Todesfallfaktor von 60 % wählen, dann wird im Leistungsfall 60 % der Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Die Todesfallsumme ist die garantierte Kapitalleistung, die im Todesfall des Versicherten an die Hinterbliebenen bzw. Bezugsberechtigten ausbezahlt wird.
Gilt nur für Selbstständige: Führt ein Unfall zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung Tagegeld gezahlt (längstens für ein Jahr ab dem Unfalltag).
Unterversicherung ist ein Begriff aus der Wohngebäude- und Hausratversicherung und bedeutet, dass die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen (sog. Versicherungswert). Die Entschädigung für Schäden richtet sich nach dem Verhältnis von Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert, d. h. bei Unterversicherung wird der Schadenersatz im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Daher ist der Einschluss einer Dynamik ratsam, damit die Versicherungssumme automatisch an die Wertsteigerungen im Laufe der Zeit angepasst wird. Sollte sich durch Zukauf wertvoller Gegenstände der Versicherungswert ändern (z. B. durch neue Küche, wertvolle Gemälde, Hausanbau), muss das unverzüglich der Versicherung mitgeteilt werden, um die Versicherungssumme an diese Wertsteigerung anzupassen.
Die vertraglichen Garantien, die wir als Versicherer unseren Kunden geben, erfordern eine vorsichtige Kalkulation der Beiträge. Wir müssen daher ausgehend von Veränderungen des Kapitalmarktes für eine ungünstige Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten entsprechend Vorsorge treffen. Unsere tatsächlich erwirtschafteten Kapitalerträge sowie die beobachtbare Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten verlaufen in der Regel aber günstiger als angenommen und führen somit zu Überschüssen. An diesen Überschüssen werden Sie als Kunde beteiligt.
Hierbei handelt es sich um die vorvertragliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur vollständigen und richtigen Beantwortung aller für die Vertragsschließung relevanten Angaben. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherungsantrag vollständig und sorgfältig auszufüllen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer selbst den Versicherungsantrag ausgefüllt oder nur einen vom Versicherungsvertreter ausgefüllten Antrag unterschrieben hat. Die Angaben des Versicherungsnehmers dienen als Grundlage zur Risikoeinschätzung und sind entscheidend, ob und unter welchen Bedingungen der Vertrag zustande kommt.
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem aktuellen Versicherungswert (Tageswert) von Sachen gleicher Art und Güte.
Der Zeitwert in der Wohngebäudeversicherung errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung (Wertverlust durch Alter und Abnutzung). Der Zeitwert kann als fester Versicherungswert vereinbart werden. Die Zeitwertversicherung hat aber in der Wohngebäudeversicherung nur noch eine geringe Bedeutung. Empfohlen wird eine Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert.
Versicherungsschutz im Rahmen der Forderungsausfalldeckung besteht, wenn Sie (= Versicherungsnehmer) als Geschädigter eigene Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger nicht durchsetzen können, weil er z. B. keine Privathaftpflichtversicherung besitzt oder nicht über ein ausreichendes Privatvermögen verfügt.
Bitte ggf. Zeitungsausschnitte beifügen.
z. B. Zäune, Einfriedungen, Hecken usw.
z. B. Veranden, Wintergärten, Antennen, Fensterläden usw.
Es können maximal 15 Dateien bis 10 MB im Format JPG, JPEG, PNG oder PDF hochgeladen werden.
Wir benötigen Ihre E-Mail-Adresse für unsere Rückantwort.
Wir benötigen nur eine Vertragsnummer Ihrer WWK-Verträge.
Die Wohnfläche umfasst alle Räume der Wohnung, auch Nebenräume, nicht jedoch unbewohnte Keller- und Speicher-/Bodenräume.
z. B. Küche, Flur, Schlafzimmer, Büro, Lagerraum usw.
Bitte Kostenvoranschläge oder Rechnungen für Schaden-, Reparatur- bzw. Reinigungskosten einreichen.
Ihre Fotos, Dokumente, Nachweise, Rechnungen etc. können am Ende dieser Schadenanzeige angehängt werden. Alternativ können Sie die Dokumente unter Angabe der Schaden-/Versicherungsnummer an die E-Mail-Adresse info@wwk.de senden.
Sportpark, Kaufhaus, Schwimmbad etc.
Aktenzeichen und Anschrift der Polizei oder der Staatsanwaltschaft
Bitte geben Sie folgende Informationen an: Vornamen, Nachnamen, Anschriften und zuständige Privathaftpflichtversicherer (ggf. Versicherungsscheinnummern)
Bitte berücksichtigen Sie folgende Situationen: gefahrene Geschwindigkeiten, Beleuchtung, Verkehrsschilder, Vorfahrt, Witterungs- und Straßenverhältnisse
Ihre Schadenbilder, Dokumente, Skizzen etc. können am Ende dieser Schadenanzeige angehängt werden.
Auch nicht versicherte Schäden sind anzugeben.
Der alternative Rentenbeginn ist ein rein informativer Termin und vertraglich nicht fest vereinbart.
Es werden die möglichen Rentenleistungen bzw. das mögliche Kapital zu diesem Termin berechnet.
Er kann in einem Zeitraum zwischen dem Ende der Grundphase und dem rechnungsmäßigen Alter 80 liegen.
Die Grundphase legt den Rahmen der Versicherung fest. Sie entspricht der Beitragszahlungsdauer und dem vereinbarten Rentenbeginn.
- Die individuelle Rentengarantiezeit kann bis Endalter 85 vereinbart werden.
- Restkapitalisierung: Bei Tod wird das Verrentungskapital abzüglich der bereits gezahlten Garantierenten ausbezahlt.
Verwaltungs-, Kommunikations-, Planungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Projekt-,
Beratungs- und Leitungstätigkeiten ohne besondere physische oder psychische Anforderungen
oder Belastungen an einem festen Schreibtischarbeitsplatz im eigenen Büro;
hierzu zählen auch Besprechungen in Räumlichkeiten des Unternehmens.
Die Arbeit im Krankenhaus, in medizinischen Versorgungszentren, im Klassenzimmer oder in
fremden Büros, z. B. als Maler, Hausmeister oder Unternehmensberater, ist nicht
mit überwiegender Bürotätigkeit gleichzusetzen.
Informationen zur fristgerechten Aussetzung finden Sie im aktuellen Nachtrag zu Ihrem Versicherungsschein.
Mit dem Abschluss einer fondsgebundenen Versicherung mit WWK IntelliProtect® 2.0 spricht die WWK Lebensversicherung a. G. ihren Kunden die Garantie aus, dass ihnen zum vereinbarten Rentenbeginn zum Ende der Grundphase und innerhalb der Garantieerhaltungsphase ¿ längstens bis zum rechnungsmäßigen Alter 85 ¿ mindestens die Summe der entrichteten Beiträge zur Hauptversicherung (ggf. anteilig, falls gewählt) zur Verfügung stehen wird.
Bitte geben Sie die Vertragsnummer ein für die der Dynamik-Widerspruch durchgeführt werden soll.
Durch das Rebalancing wird jährlich die Guthabenaufteilung (prozentuale Gewichtung der einzelnen Fonds) gemäß der gewählten Beitragsaufteilung angepasst.
Anzahl, Gegenstand, Eigentümer, Art und Umfang der Beschädigung. Zeitpunkt der Anschaffung und Wiederbeschaffungspreis
Bitte nennen Sie die Diagnose und hängen Sie am Ende der Schadenanzeige entsprechende Befunde/Arztberichte an.
Bitte beachten Sie:
Eine Steuerbescheinigung bezieht sich immer auf das vergangene Kalenderjahr und kann somit frühestens im Folgejahr eines bereits abgelaufen Beitragsjahres erstellt werden.
Es gibt in deutschen Ausweisen kein „O“, sondern nur die „0“ (Null!)
Es können bis zu 5 Dateien mit einer Größe von maximal 10 MB im Format JPG, JPEG, PNG, PDF, DOC oder DOCX hochgeladen werden. Sollten Ihre Dateien die angegebene Gesamtgröße von 50 MB überschreiten, teilen Sie sie bitte erkennbar in mehrere Uploads auf. Das Hochladen von ZIP-Dateien ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Die Vergabe der IDD Punkte läuft nicht über die WWK Lernwelt
Die WWK-Vertrags-Nr finden Sie auf Ihrer letzten Beitragsrechnung
- muss mind. 6 und max. 50 Zeichen lang sein
- darf nicht nur aus Zahlen bestehen
- darf keine Umlaute beinhalten
- darf keine Leerzeichen beinhalten
- kann folgende Sonderzeichen beinhalten: - . _ @
Diese E-Mail-Adresse wird für den Versand des 2. Faktors verwendet
Für Rückfragen innerhalb des Registrierungsprozesses
- muss aus mindestens 8 Zeichen bestehen
- darf nicht 3 aufeinander folgende Buchstaben des Benutzernamens enthalten
- muss drei der folgenden vier Kategorien enthalten
1. Großbuchstaben: keine Umlaute
2. Kleinbuchstaben: keine Umlaute und kein ß
3. Sonderzeichen: folgende sind erlaubt: ! $ % / ( ) #
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