Mann, der in den Bergen Motorrad fährt – Symbolbild für eine Kfz-Versicherung für Motorradfahrer
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Kfz-Versicherung

Die Pflichtversicherung für Ihr Zweirad

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Der Gesetzgeber schreibt Haltern von zulassungspflichtigen Fahrzeugen den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Dafür ist die WWK die erste Wahl, denn im Schadenfall geben wir für Sie richtig Gas. Wir bezahlen nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern stehen Ihnen auch bei unberechtigten Ansprüchen zur Seite. Und das alles zu einem attraktiven Beitrag.

Unser Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Ihr optionales Tuning für den Rundumschutz

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Kfz-Schutzbrief

  • 24-Std.-Notfallhilfe
  • bei Panne, Unfall und mehr


Wir sind Ihr finanzieller Airbag

Hilfe, die ankommt

Warndreieck steht vor zwei Autos, die einen Unfall hatten

Familie Schmidt hatte einen herrlichen Sommerurlaub in Italien verbracht und war auf dem Rückweg nach Hause. Kurz vor der Mautstation am Brenner verlor Herr Schmidt den Überblick und wechselte unbedacht die Spur. Dabei übersah er einen Lieferwagen und touchierte ihn mit der Beifahrerseite. Zum Glück entstand nur Blechschaden und alle Beteiligten blieben unverletzt.

Doch eine Weiterfahrt mit kaputtem Reifen war nicht mehr möglich. Herr Schmidt kontaktierte die Schutzbrief-Hotline der WWK und schon wenig später kam das Pannenfahrzeug. Nach einem kurzen Aufenthalt in einer nahegelegenen Werkstatt konnte Familie Schmidt die Weiterfahrt antreten.

Die Kosten für den Pannendienst sowie der eigene Schaden an der Beifahrerseite wurden unbürokratisch im Rahmen der Vollkaskoversicherung übernommen. Auch der Schaden an dem Lieferwagen wurde zeitnah über die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. So blieben trotz des Zwischenfalls ausschließlich schöne Erinnerungen an diesen Urlaub.

Produktinformationen und Downloads

Alles Wissenswerte zur WWK Kfz-Versicherung

Die Leistungen der WWK KFZ Versicherung im Detail


                                                                                                                                          versicherbar für
                                                                                                                                              versicherbar für
                                                                                                                                                versicherbar für Lkw, Zugmaschinen und
                                                                                                                                                    5.000 EUR
                                                                                                                                                      im Rahmen der vertraglich
                                                                                                                                                        1.500 EUR
                                                                                                                                                              1.500 EUR
                                                                                                                                                                10.000 EUR
                                                                                                                                                                  1.500 EUR
                                                                                                                                                                    10.000 EUR
                                                                                                                                                                          6 Monate ab Erstzulassung
                                                                                                                                                                            24 Monate ab Erstzulassung
                                                                                                                                                                              250 EUR
                                                                                                                                                                                3.000 EUR
                                                                                                                                                                                  500 EUR
                                                                                                                                                                                    1.000 EUR
                                                                                                                                                                                      6 Monate ab Erstzulassung
                                                                                                                                                                                        24 Monate ab Erstzulassung
                                                                                                                                                                                          25.000 EUR
                                                                                                                                                                                            100.000 EUR
                                                                                                                                                                                                              20.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                20.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                  20.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                    20.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                      20.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                        20.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                              Kraftrad/-roller,
                                                                                                                                                                                                                                      3.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                        3.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                          3.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                versicherbar für
                                                                                                                                                                                                                                                          versicherbar für Campingfahrzeuge

                                                                                                                                                                                                                                                              Produktübersicht WWK KFZ Versicherung
                                                                                                                                                                                                                                                              Diese Produktübersicht stellt einen verkürzten Leistungsüberblick dar.
                                                                                                                                                                                                                                                              Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2025). Diese finden Sie unter Downloads. Alternativ können diese jederzeit angefordert oder eingesehen werden.
                                                                                                                                                                                                                                                              Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                                                                                                                                                                                                              Versicherungsumfang für Pkw sonstige Fahrzeuge
                                                                                                                                                                                                                                                              Höchstversicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. EUR 100 Mio. EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              Höchstentschädigung je geschädigte Person für Personenschäden 15 Mio. EUR 15 Mio. EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              Höchstversicherungssumme für Schäden nach Umweltschadensgesetz (Umweltschadensversicherung) 5 Mio. EUR je Versicherungsfall,
                                                                                                                                                                                                                                                              max. 10 Mio. EUR je Versicherungsjahr
                                                                                                                                                                                                                                                              5 Mio. EUR je
                                                                                                                                                                                                                                                              Versicherungsfall,
                                                                                                                                                                                                                                                              max. 10 Mio. EUR je
                                                                                                                                                                                                                                                              Versicherungsjahr

                                                                                                                                                                                                                                                              mitversichert für Leicht-/
                                                                                                                                                                                                                                                              Kraftrad/-roller, Trike,
                                                                                                                                                                                                                                                              Quad, Campingfahrzeug,
                                                                                                                                                                                                                                                              Wohnwagenanhänger
                                                                                                                                                                                                                                                              Führen fremder, gemieteter Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police) für max. 3 Monate,
                                                                                                                                                                                                                                                              VN und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende
                                                                                                                                                                                                                                                              Personen
                                                                                                                                                                                                                                                              für max. 3 Monate VN und mit ihm in
                                                                                                                                                                                                                                                              häuslicher Gemeinschaft
                                                                                                                                                                                                                                                              lebende Personen

                                                                                                                                                                                                                                                              mitversichert für Leicht-/
                                                                                                                                                                                                                                                              Kraftrad/-roller, Trike,
                                                                                                                                                                                                                                                              Quad, Campingfahrzeug
                                                                                                                                                                                                                                                              Schäden durch automatisiertes, autonomes Fahren (Cyber)
                                                                                                                                                                                                                                                              Geltungsbereich Innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören

                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko)
                                                                                                                                                                                                                                                              Versicherungsumfang
                                                                                                                                                                                                                                                              Versicherte Sachen für Pkw
                                                                                                                                                                                                                                                              basis
                                                                                                                                                                                                                                                              für Pkw
                                                                                                                                                                                                                                                              plus
                                                                                                                                                                                                                                                              sonst. Fahrzeuge
                                                                                                                                                                                                                                                              plus
                                                                                                                                                                                                                                                              Abhängig vom Gesamtneuwert beitragsfrei mitversicherte Teile, sofern im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut (Sonderausstattung), wie z. B.
                                                                                                                                                                                                                                                              - Radio-, Navigationssysteme
                                                                                                                                                                                                                                                              - zugelassene Veränderungen zur
                                                                                                                                                                                                                                                              Steigerung der Motorleistung
                                                                                                                                                                                                                                                              - Beiwagen und Verkleidungen bei
                                                                                                                                                                                                                                                              Leicht-/Krafträdern, Trikes, Quads
                                                                                                                                                                                                                                                              - Spezialaufbauten und -einrichtungen von z. B. Werkstatt- oder Kranken-
                                                                                                                                                                                                                                                              fahrzeugen bis
                                                                                                                                                                                                                                                              1.000 EUR 10.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              10.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              Beitragsfrei mitversicherte, individuell angefertigte Sonderlackierungen und
                                                                                                                                                                                                                                                              -beschriftungen, Folien oder Oberflächenbehandlungen bis
                                                                                                                                                                                                                                                              1.000 EUR 3.000 EUR 3.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              AutoinhaltsSchutz
                                                                                                                                                                                                                                                              Mitversichert sind Schäden an
                                                                                                                                                                                                                                                              im oder am Fahrzeug
                                                                                                                                                                                                                                                              mitgeführten Gegenständen des
                                                                                                                                                                                                                                                              Fahrers / der Insassen
                                                                                                                                                                                                                                                              - Kleidung und Accessoires,
                                                                                                                                                                                                                                                              - Reisegepäck,
                                                                                                                                                                                                                                                              - Sportequipment/-geräte bis
                                                                                                                                                                                                                                                              Bei Krafträdern jedoch nur, sofern diese Gegenstände am Körper des Fahrers/ Beifahrers getragen oder am Fahrzeug unter Verschluss gehalten werden
                                                                                                                                                                                                                                                              - 500 EUR 500 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              ReifenSchutz
                                                                                                                                                                                                                                                              Versichert sind reine Reifenschäden infolge
                                                                                                                                                                                                                                                              - Einfahren spitzer Gegenstände
                                                                                                                                                                                                                                                              - Anfahren an z. B. Bordsteinkanten - Reifenplatzer
                                                                                                                                                                                                                                                              - Vandalismus
                                                                                                                                                                                                                                                              - Diebstahl
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung Teilkasko
                                                                                                                                                                                                                                                              Versicherte Ereignisse
                                                                                                                                                                                                                                                              Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch
                                                                                                                                                                                                                                                              Brand, Explosion
                                                                                                                                                                                                                                                              Entwendung
                                                                                                                                                                                                                                                              - Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung sowie Beschädigungen des Fahrzeugs durch versuchte Entwendung
                                                                                                                                                                                                                                                              - Unterschlagung, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch in eigenem Interesse noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird - Unbefugter Gebrauch
                                                                                                                                                                                                                                                              Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
                                                                                                                                                                                                                                                              Weitere Naturgefahren
                                                                                                                                                                                                                                                              - Lawinen, Dachlawinen
                                                                                                                                                                                                                                                              - Erdrutsch, Muren
                                                                                                                                                                                                                                                              - Erdsenkung, Erdfall
                                                                                                                                                                                                                                                              - Erdbeben
                                                                                                                                                                                                                                                              - Vulkanausbruch
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Zusammenstoß mit Tieren aller Art
                                                                                                                                                                                                                                                              Glasbruch
                                                                                                                                                                                                                                                              Kurzschlussschäden an der
                                                                                                                                                                                                                                                              Verkabelung
                                                                                                                                                                                                                                                              Folgeschäden aus
                                                                                                                                                                                                                                                              Kurzschlussschäden
                                                                                                                                                                                                                                                              (Aggregatschäden) bis
                                                                                                                                                                                                                                                              - 5.000 EUR 5.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              Tierbissschäden an Kabeln, Schläuchen, Dämmmatten, Achsmanschetten und Leitungen -
                                                                                                                                                                                                                                                              Mitversichert sind Folgeschäden durch Tierbissschäden bis - 5.000 EUR 5.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung Vollkasko
                                                                                                                                                                                                                                                              Versicherte Ereignisse:
                                                                                                                                                                                                                                                              Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch
                                                                                                                                                                                                                                                              Versicherte Ereignisse der Teilkasko
                                                                                                                                                                                                                                                              Unfall
                                                                                                                                                                                                                                                              Unfallschäden durch Hacker- oder Cyberangriff
                                                                                                                                                                                                                                                              Unfallschäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug
                                                                                                                                                                                                                                                              Mut- oder böswillige Handlungen
                                                                                                                                                                                                                                                              Transport auf einer Fähre -
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko)
                                                                                                                                                                                                                                                              Leistungen im Schadenfall
                                                                                                                                                                                                                                                              Höchstentschädigung je Schadenereignis in der Kaskoversicherung (sofern nichts anderes vereinbart ist) 120.000 EUR 120.000 EUR Leicht-/Kraftrad/-roller, Trikes und Quads bis
                                                                                                                                                                                                                                                              20.000 EUR

                                                                                                                                                                                                                                                              Wohnwagenanhänger bis 50.000 EUR

                                                                                                                                                                                                                                                              Campingfahrzeuge bis 120.000 EUR

                                                                                                                                                                                                                                                              Sonstige Fahrzeuge
                                                                                                                                                                                                                                                              bis 300.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              Bei Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs
                                                                                                                                                                                                                                                              Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge bis 3 Monate
                                                                                                                                                                                                                                                              ab Erstzulassung
                                                                                                                                                                                                                                                              12 Monate
                                                                                                                                                                                                                                                              ab Erstzulassung
                                                                                                                                                                                                                                                              12 Monate
                                                                                                                                                                                                                                                              ab Erstzulassung

                                                                                                                                                                                                                                                              mitversichert für
                                                                                                                                                                                                                                                              Kraftrad/-roller,
                                                                                                                                                                                                                                                              Campingfahrzeug und
                                                                                                                                                                                                                                                              Lkw bis 3,5 t
                                                                                                                                                                                                                                                              Entsorgungskosten für das Altfahrzeug sowie Überführungs- und Zulassungskosten für ein Folgefahrzeug, sofern dieses wieder bei WWK versichert wird bis - 500 EUR 500 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge bis - 12 Monate 12 Monate

                                                                                                                                                                                                                                                              mitversichert für Kraftrad/-
                                                                                                                                                                                                                                                              roller, Campingfahrzeug
                                                                                                                                                                                                                                                              und Lkw bis 3,5 t
                                                                                                                                                                                                                                                              Bei Beschädigung des versicherten Fahrzeugs
                                                                                                                                                                                                                                                              Reparaturbedingter Ersatz von Brems- und Betriebsstoffen -
                                                                                                                                                                                                                                                              Ersatz von Standgeld und Standgebühren bis - 150 EUR 150 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              Abschleppen vom Schadensort zur nächsten Reparaturwerkstatt
                                                                                                                                                                                                                                                              Verzicht auf Abzug neu für alt -
                                                                                                                                                                                                                                                              Kalibrierungskosten nach Austausch der Frontscheibe bei Glasbruch
                                                                                                                                                                                                                                                              Leuchtmittelersatz und Reinigungskosten bei Glasbruch -
                                                                                                                                                                                                                                                              Ersatz von Vignetten und Umweltplaketten nach Austausch der Frontscheibe bei Glasbruch bis -
                                                                                                                                                                                                                                                              Bei Entwendung des versicherten Fahrzeugs
                                                                                                                                                                                                                                                              Kosten der Fahrzeugabholung bei Wiederauffinden des Fahrzeugs
                                                                                                                                                                                                                                                              Kosten für Austausch von Tür-/ Zündschlössern sowie für die Umprogrammierung -
                                                                                                                                                                                                                                                              Mobilitätspauschale bei nachgewiesener Nutzung eines Ersatzfahrzeugs, z. B. Mietwagen, Carsharing, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi bis - 300 EUR 300 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              Sonstiges
                                                                                                                                                                                                                                                              Verzicht auf den Einbehalt der
                                                                                                                                                                                                                                                              vereinbarten Selbstbeteiligung
                                                                                                                                                                                                                                                              bei Glasbruchschadenreparatur
                                                                                                                                                                                                                                                              Verzicht auf den Einwand der
                                                                                                                                                                                                                                                              grob fahrlässigen Herbeiführung
                                                                                                                                                                                                                                                              des Schadens
                                                                                                                                                                                                                                                              -


                                                                                                                                                                                                                                                              Zusatzbausteine zur Kfz-Haftpflichtversicherung für Pkw sonstige Fahrzeuge
                                                                                                                                                                                                                                                              nur mitversichert, sofern ausdrücklich vereinbart
                                                                                                                                                                                                                                                              Autoschutzbrief (Kfz-Schutzbrief) Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung

                                                                                                                                                                                                                                                              versicherbar für
                                                                                                                                                                                                                                                              Leicht-/Krafträder/-roller,
                                                                                                                                                                                                                                                              Campingfahrzeuge und LKW bis 3,5 t
                                                                                                                                                                                                                                                              Fahrerschutzversicherung (FahrerUnfallSchutz) wenn der Fahrer verletzt oder getötet wird
                                                                                                                                                                                                                                                              versicherbar für
                                                                                                                                                                                                                                                              Campingfahrzeuge
                                                                                                                                                                                                                                                              und Lkw bis 3,5 t
                                                                                                                                                                                                                                                              AuslandsschadenSchutz wenn andere Sie oder Ihr Fahrzeug im Ausland schädigen
                                                                                                                                                                                                                                                              versicherbar für
                                                                                                                                                                                                                                                              Krafträder/-roller
                                                                                                                                                                                                                                                              und Campingfahrzeuge
                                                                                                                                                                                                                                                              Umweltschadensversicherung bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach Umweltschadensgesetz (USchadG) im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert -
                                                                                                                                                                                                                                                              mitversichert im Rahmen
                                                                                                                                                                                                                                                              der Kfz-Haftpflichtversicherung für
                                                                                                                                                                                                                                                              Leicht-/Krafträder/-roller,
                                                                                                                                                                                                                                                              Trikes, Quads, Campingfahrzeuge und
                                                                                                                                                                                                                                                              Wohnwagenanhänger

                                                                                                                                                                                                                                                              versicherbar für Lkw, Zugmaschinen und
                                                                                                                                                                                                                                                              Anhänger
                                                                                                                                                                                                                                                              RabattSchutz (KH) keine Rückstufung beim ersten belastenden Schaden im Kalenderjahr
                                                                                                                                                                                                                                                              -



                                                                                                                                                                                                                                                              Zusatzbausteine zur Kfz-Kaskoversicherung für Pkw für sonstige Fahrzeuge
                                                                                                                                                                                                                                                              Nur mitversichert, sofern ausdrücklich vereinbart
                                                                                                                                                                                                                                                              Kasko XtraSchutz: Mitversichert sind folgende Leistungserweiterungen für Pkw in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung basis
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              Abhängig vom Gesamtneuwert
                                                                                                                                                                                                                                                              mitversicherte Teile (Sonderausstattung) bis
                                                                                                                                                                                                                                                              5.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              im Rahmen der vertraglich
                                                                                                                                                                                                                                                              vereinbarten
                                                                                                                                                                                                                                                              Höchstentschädigungsgrenzen
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              AutoinhaltsSchutz
                                                                                                                                                                                                                                                              Mitversichert sind auch Wertsachen und elektronische Geräte, sofern sich diese zum
                                                                                                                                                                                                                                                              Schadenzeitpunkt im verschlossenen und von außen nicht einsehbaren Fahrzeuginnenraum befinden bis
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              1.500 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Entwendung durch Unterschlagung bei einer Probefahrt
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Folgeschäden aus Kurzschlussschäden bis
                                                                                                                                                                                                                                                              1.500 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              10.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Folgeschäden aus Tierbissschäden bis
                                                                                                                                                                                                                                                              1.500 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              10.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Parkschäden: Mitversichert sind Kleinschäden an der Karosserie des versicherten Fahrzeugs bei Reparatur durch Smart-Repair-Verfahren (Es gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall von 50 EUR)
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Erweiterte Frist für die Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge
                                                                                                                                                                                                                                                              6 Monate ab Erstzulassung
                                                                                                                                                                                                                                                              24 Monate ab Erstzulassung
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Entsorgungskosten des Altfahrzeugs bis
                                                                                                                                                                                                                                                              250 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              3.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Überführungs- und Zulassungskosten eines Folgefahrzeugs bis
                                                                                                                                                                                                                                                              500 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              1.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Erweiterte Frist für die Kaufpreisentschädigung
                                                                                                                                                                                                                                                              für Gebrauchtfahrzeuge
                                                                                                                                                                                                                                                              6 Monate ab Erstzulassung
                                                                                                                                                                                                                                                              24 Monate ab Erstzulassung
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Eigenschäden: Mitversichert sind Schäden an anderen eigenen Sachen des Versicherungsnehmers (z. B. Gebäude, andere Fahrzeuge – auch auf dem eigenen Grundstück) durch das versicherte Fahrzeug bis (Es gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall von 500 EUR.)
                                                                                                                                                                                                                                                              25.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              100.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Ersatz für den Treibstoffverlust infolge eines Schadenereignisses
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              ElektroPlus
                                                                                                                                                                                                                                                              Mitversichert sind folgende Leistungserweiterungen für Elektro- oder Hybridfahrzeuge
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung basis
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              Mitversichertes Zubehör bis zu den aufgeführten Entschädigungsgrenzen je
                                                                                                                                                                                                                                                              Schadenereignis:
                                                                                                                                                                                                                                                              - Ladekarte bis 100 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              - Ladekabel, mobile Lade station inkl. Adapter bis 1.500 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              - Induktionsladeplatte, Wallbox bis 3.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              Überspannungsschäden durch Blitzschlag an
                                                                                                                                                                                                                                                              Fahrzeugbauteilen
                                                                                                                                                                                                                                                              Folgeschäden aus Kurzschluss-, Überspan-
                                                                                                                                                                                                                                                              nungs- und Tierbissschäden am Akku und serienmäßig verbauten Ladeeinrichtungen (z. B. On-Board Charger) bis
                                                                                                                                                                                                                                                              20.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              20.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              20.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              Allgefahrendeckung für Schäden am Akku durch jede Beschädigung, Zerstörung oder Verlust bis
                                                                                                                                                                                                                                                              20.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              20.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              20.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              Neupreisentschädigung für Schäden am Akku innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist ab Erstzulassung
                                                                                                                                                                                                                                                              Kraftrad/-roller,
                                                                                                                                                                                                                                                              Campingfahrzeuge und Lkw
                                                                                                                                                                                                                                                              bis 3,5 t
                                                                                                                                                                                                                                                              Verzicht auf den Abzug neu für alt bei Austausch des beschädigten Akkus innerhalb der ersten vier Betriebsjahre. Ab dem fünften Betriebsjahr erfolgt ein Abzug von 10 % je Betriebsjahr.
                                                                                                                                                                                                                                                              Kosten für Zustandsdiagnostik einschließlich abschleppen und Transportkosten zur nächstgelegenen Akku-Teststation. Fahrzeuglagerung/-abstellung, Ausbau und Verbringung zur nächstgelegenen Rücknahmestelle oder Entsorgung des beschädigten Akkus, sofern kein Dritter hierzu verpflichtet ist, bis insgesamt
                                                                                                                                                                                                                                                              3.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              3.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              3.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              GAP-Deckung
                                                                                                                                                                                                                                                              Mitversichert sind folgende Leistungserweiterungen für leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung basis
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              Bei Zerstörung, Totalschaden oder Verlust
                                                                                                                                                                                                                                                              des versicherten Fahrzeugs wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restbetrag aus Leasing- oder Kreditvertrag
                                                                                                                                                                                                                                                              erstattet inkl. unverbrauchter Mietvorauszahlung (Anzahlung)
                                                                                                                                                                                                                                                              versicherbar für
                                                                                                                                                                                                                                                              Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t
                                                                                                                                                                                                                                                              Bei Beschädigung des versicherten Fahrzeugs wird eine Wertminderung bei Fahrzeugreparatur bis max. 48 Monate nach Erstzulassung gemäß folgender Staffelung erstattet:
                                                                                                                                                                                                                                                              bis 12 Monate 10 %
                                                                                                                                                                                                                                                              bis 24 Monate 7 %
                                                                                                                                                                                                                                                              bis 36 Monate 5 %
                                                                                                                                                                                                                                                              bis 48 Monate 4 %
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Werkstattmanagement
                                                                                                                                                                                                                                                              Im Schadenfall gelten folgende Vereinbarungen
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung basis
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              Bei einem Schadenfall innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kontaktieren Sie uns über unsere
                                                                                                                                                                                                                                                              Service-Hotline 089 5114 3020
                                                                                                                                                                                                                                                              und überlassen uns die Auswahl der Werkstatt für die fachgerechte Instandsetzung Ihres Fahrzeugs (inkl. 6 Jahre Garantie auf die Reparatur).
                                                                                                                                                                                                                                                              Dabei bieten wir folgende Serviceleistungen (Kfz-Schadenservice):
                                                                                                                                                                                                                                                              - Hol- und Bringservice
                                                                                                                                                                                                                                                              - Ersatzfahrzeug während Reparatur
                                                                                                                                                                                                                                                              - Außen- und Innenreinigung
                                                                                                                                                                                                                                                              versicherbar für Campingfahrzeuge
                                                                                                                                                                                                                                                              Für Campingfahrzeuge sind die Serviceleistungen wie folgt beschränkt:
                                                                                                                                                                                                                                                              - Außen- und Innenreinigung
                                                                                                                                                                                                                                                              RabattSchutz (VK)
                                                                                                                                                                                                                                                              Im Schadenfall gilt folgende Vereinbarung
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung basis
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              Keine Rückstufung beim ersten belastenden Schaden im Kalenderjahr
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Produktübersicht WWK KFZ Versicherung Diese Produktübersicht stellt einen verkürzten Leistungsüberblick dar.
                                                                                                                                                                                                                                                              Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2022). Diese finden Sie unter Downloads. Alternativ können diese jederzeit angefordert oder eingesehen werden.
                                                                                                                                                                                                                                                              Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsumfang für Pkw sonstige Fahrzeuge Höchstversicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. EUR 100 Mio. EUR Höchstentschädigung je geschädigte Person für Personenschäden 15 Mio. EUR 15 Mio. EUR Höchstversicherungssumme für Schäden nach Umweltschadensgesetz (Umweltschadensversicherung) 5 Mio. EUR je Versicherungsfall,
                                                                                                                                                                                                                                                              max. 10 Mio. EUR je Versicherungsjahr 5 Mio. EUR je
                                                                                                                                                                                                                                                              Versicherungsfall,
                                                                                                                                                                                                                                                              max. 10 Mio. EUR je
                                                                                                                                                                                                                                                              Versicherungsjahr

                                                                                                                                                                                                                                                              mitversichert für Leicht-/
                                                                                                                                                                                                                                                              Kraftrad/-roller, Trike,
                                                                                                                                                                                                                                                              Quad, Campingfahrzeug,
                                                                                                                                                                                                                                                              Wohnwagenanhänger Führen fremder, gemieteter Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police) für max. 3 Monate,
                                                                                                                                                                                                                                                              VN und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende
                                                                                                                                                                                                                                                              Personen VN und mit ihm in
                                                                                                                                                                                                                                                              häuslicher Gemeinschaft
                                                                                                                                                                                                                                                              lebende Personen

                                                                                                                                                                                                                                                              mitversichert für Leicht-/
                                                                                                                                                                                                                                                              Kraftrad/-roller, Trike,
                                                                                                                                                                                                                                                              Quad, Campingfahrzeug Schäden durch automatisiertes, autonomes Fahren (Cyber)
                                                                                                                                                                                                                                                              Geltungsbereich Innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören
                                                                                                                                                                                                                                                              Zusatzbausteine zur Kfz-Kaskoversicherung für Pkw für sonstige Fahrzeuge
                                                                                                                                                                                                                                                              Nur mitversichert, sofern ausdrücklich vereinbart
                                                                                                                                                                                                                                                              Kasko XtraSchutz: Mitversichert sind folgende Leistungserweiterungen für Pkw in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung basis
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              Abhängig vom Gesamtneuwert
                                                                                                                                                                                                                                                              mitversicherte Teile (Sonderausstattung) bis
                                                                                                                                                                                                                                                              5.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              im Rahmen der vertraglich
                                                                                                                                                                                                                                                              vereinbarten
                                                                                                                                                                                                                                                              Höchstentschädigungsgrenzen
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              AutoinhaltsSchutz
                                                                                                                                                                                                                                                              Mitversichert sind auch Wertsachen und elektronische Geräte, sofern sich diese zum
                                                                                                                                                                                                                                                              Schadenzeitpunkt im verschlossenen und von außen nicht einsehbaren Fahrzeuginnenraum befinden bis
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              1.500 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Entwendung durch Unterschlagung bei einer Probefahrt
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Folgeschäden aus Kurzschlussschäden bis
                                                                                                                                                                                                                                                              1.500 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              5.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Folgeschäden aus Tierbissschäden bis
                                                                                                                                                                                                                                                              1.500 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              5.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Parkschäden: Mitversichert sind Kleinschäden an der Karosserie des versicherten Fahrzeugs bei Reparatur durch Smart-Repair-Verfahren (Es gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall von 50 EUR)
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Erweiterte Frist für die Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge
                                                                                                                                                                                                                                                              6 Monate ab Erstzulassung
                                                                                                                                                                                                                                                              24 Monate ab Erstzulassung
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Entsorgungskosten des Altfahrzeugs bis
                                                                                                                                                                                                                                                              250 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              3.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Überführungs- und Zulassungskosten eines Folgefahrzeugs bis
                                                                                                                                                                                                                                                              500 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              1.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Erweiterte Frist für die Kaufpreisentschädigung
                                                                                                                                                                                                                                                              für Gebrauchtfahrzeuge
                                                                                                                                                                                                                                                              6 Monate ab Erstzulassung
                                                                                                                                                                                                                                                              24 Monate ab Erstzulassung
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Eigenschäden: Mitversichert sind Schäden an anderen eigenen Sachen des Versicherungsnehmers (z. B. Gebäude, andere Fahrzeuge – auch auf dem eigenen Grundstück) durch das versicherte Fahrzeug bis (Es gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall von 500 EUR.)
                                                                                                                                                                                                                                                              25.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              100.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Ersatz für den Treibstoffverlust infolge eines Schadenereignisses
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              ElektroPlus
                                                                                                                                                                                                                                                              Mitversichert sind folgende Leistungserweiterungen für Elektro- oder Hybridfahrzeuge
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung basis
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              Mitversichertes Zubehör bis zu den aufgeführten Entschädigungsgrenzen je
                                                                                                                                                                                                                                                              Schadenereignis:
                                                                                                                                                                                                                                                              - Ladekarte bis 100 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              - Ladekabel, mobile Lade station inkl. Adapter bis 1.500 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              - Induktionsladeplatte, Wallbox bis 3.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              Überspannungsschäden durch Blitzschlag an
                                                                                                                                                                                                                                                              Fahrzeugbauteilen
                                                                                                                                                                                                                                                              Folgeschäden aus Kurzschluss-, Überspan-
                                                                                                                                                                                                                                                              nungs- und Tierbissschäden am Akku und serienmäßig verbauten Ladeeinrichtungen (z. B. On-Board Charger) bis
                                                                                                                                                                                                                                                              20.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              20.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              20.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              Allgefahrendeckung für Schäden am Akku durch jede Beschädigung, Zerstörung oder Verlust bis
                                                                                                                                                                                                                                                              20.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              20.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              20.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              Neupreisentschädigung für Schäden am Akku innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist ab Erstzulassung
                                                                                                                                                                                                                                                              Kraftrad/-roller,
                                                                                                                                                                                                                                                              Campingfahrzeug und Lkw
                                                                                                                                                                                                                                                              bis 3,5 t
                                                                                                                                                                                                                                                              Verzicht auf den Abzug neu für alt bei Austausch des beschädigten Akkus innerhalb der ersten vier Betriebsjahre. Ab dem fünften Betriebsjahr erfolgt ein Abzug von 10 % je
                                                                                                                                                                                                                                                              Betriebsjahr.
                                                                                                                                                                                                                                                              Kosten für Zustandsdiagnostik, Fahrzeuglagerung/-abstellung oder Entsorgung des beschädigten Akkus bis
                                                                                                                                                                                                                                                              3.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              3.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              3.000 EUR
                                                                                                                                                                                                                                                              GAP-Deckung
                                                                                                                                                                                                                                                              Mitversichert sind folgende Leistungserweiterungen für leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung basis
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              Bei Zerstörung, Totalschaden oder Verlust
                                                                                                                                                                                                                                                              des versicherten Fahrzeugs wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restbetrag aus Leasing- oder Kreditvertrag
                                                                                                                                                                                                                                                              erstattet inkl. unverbrauchter Mietvorauszahlung (Anzahlung)
                                                                                                                                                                                                                                                              versicherbar für
                                                                                                                                                                                                                                                              Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t
                                                                                                                                                                                                                                                              Bei Beschädigung des versicherten Fahrzeugs wird eine Wertminderung bei Fahrzeugreparatur bis max. 48 Monate nach Erstzulassung gemäß folgender Staffelung erstattet:
                                                                                                                                                                                                                                                              bis 12 Monate 10 %
                                                                                                                                                                                                                                                              bis 24 Monate 7 %
                                                                                                                                                                                                                                                              bis 36 Monate 5 %
                                                                                                                                                                                                                                                              bis 48 Monate 4 %
                                                                                                                                                                                                                                                              -
                                                                                                                                                                                                                                                              Werkstattmanagement
                                                                                                                                                                                                                                                              Im Schadenfall gelten folgende Vereinbarungen
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung basis
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              Bei einem Schadenfall innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kontaktieren Sie uns über unsere
                                                                                                                                                                                                                                                              Service-Hotline 089 5114 3020
                                                                                                                                                                                                                                                              und überlassen uns die Auswahl der Werkstatt für die fachgerechte Instandsetzung Ihres Fahrzeugs (inkl. 6 Jahre Garantie auf die Reparatur).
                                                                                                                                                                                                                                                              Dabei bieten wir folgende Serviceleistungen (Kfz-Schadenservice):
                                                                                                                                                                                                                                                              - Hol- und Bringservice
                                                                                                                                                                                                                                                              - Ersatzfahrzeug während Reparatur
                                                                                                                                                                                                                                                              - Außen- und Innenreinigung
                                                                                                                                                                                                                                                              versicherbar für Campingfahrzeuge
                                                                                                                                                                                                                                                              Für Campingfahrzeuge sind die Serviceleistungen wie folgt beschränkt:
                                                                                                                                                                                                                                                              - Außen- und Innenreinigung
                                                                                                                                                                                                                                                              RabattSchutz (VK)
                                                                                                                                                                                                                                                              Im Schadenfall gilt folgende Vereinbarung
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung basis
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              in Verbindung mit
                                                                                                                                                                                                                                                              Kaskoversicherung plus
                                                                                                                                                                                                                                                              Keine Rückstufung beim ersten belastenden Schaden im Kalenderjahr
                                                                                                                                                                                                                                                              -

Wir berücksichtigen Bescheinigungen über den Schadenverlauf, die von Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt wurden, ebenso wie Bescheinigungen eines deutschen Versicherungsunternehmens.

Warum brauche ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

In Deutschland ist jeder Halter eines zugelassenen Fahrzeugs gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dadurch werden Sie vor Schadenersatzforderungen Dritter finanziell geschützt.

Was ist die Aufgabe der WWK als Haftpflichtversicherer?

Wir prüfen in einem Schadenfall die Haftpflichtfrage und stellen Sie von berechtigten Schadenersatzforderungen frei. Unberechtigte Schadenersatzforderungen wehren wir für Sie ab (passiver Rechtsschutz).

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht in den geografischen Grenzen Europas sowie den zum Geltungsbereich der EU gehörenden außereuropäischen Gebieten.

Haben Sie von uns eine Internationale Versicherungskarte (IVK) erhalten, dann gilt Ihr Versicherungsschutz auch in den dort aufgeführten nichteuropäischen Ländern, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Bitte führen Sie die IVK im Ausland immer unbedingt mit sich – in einigen Ländern besteht Vorlagezwang!

Sie möchten eine IVK beantragen? Das geht ganz einfach in unserem Kundeninformationsportal .

Welche besonderen Einstufungsmöglichkeiten in die Schadenfreiheitsklassen gibt es?

Ob Führerscheinsonderregelung oder Zweitfahrzeugregelung: Die WWK bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Versicherungsvertrag in die optimale Schadenfreiheitsklasse einzustufen. Lassen Sie sich beraten!

Welche Fahrzeugarten sind versicherbar?

Die WWK Kfz-Haftpflichtversicherung ist für folgende Fahrzeugarten versicherbar:

  • Pkw
  • Motorrad, Leichtkraftrad/-roller
  • Camper und Anhänger
  • Mofa, Moped, E-Scooter
  • Lkw/Lieferwagen, Zugmaschine
  • Trike, Quad
Fragen Sie uns! Wir erstellen Ihnen gern ein passendes Angebot.

Wofür ist die Kaskoversicherung zuständig?

Die Kaskoversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug und kann abhängig von der Fahrzeugart als Teil- oder Vollkasko vereinbart werden.

Was ist in der Teilkasko versichert?

Die Teilkasko zahlt bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile durch z. B.

  • Brand
  • Sturm/Hagel
  • Diebstahl
  • Kurzschluss
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Glasbruch
  • u. v. m.

Was ist in der Vollkasko versichert?

Die Vollkasko zahlt über die Leistungen der Teilkasko hinaus zustätzlich bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile durch z. B.

  • Unfall
  • böswillige Handlungen Dritter

Der WWK Kfz-Schutzbrief ist die optimale Ergänzung zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Egal ob Sie im Inland oder europäischen Ausland unterwegs sind: Bei einer Panne oder einem Unfall helfen wir Ihnen rund um die Uhr mit zahlreichen Serviceleistungen und übernehmen die dafür vereinbarten Kosten. So bleiben Sie immer mobil.

Eine genaue Auflistung aller Hilfe- und Serviceleistungen finden Sie im Download-Bereich (Flyer Schutzbrief).

Wichtig: Im Schadenfall melden Sie sich immer zuerst beim WWK Notfall-Telefon unter 089 5114-3010 und beauftragen die erforderlichen Leistungen. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Sie können uns den Schaden bequem über unsere Service-Hotlines melden:

  • Schutzbrief-Hotline: +49 89 5114-3010 (rund um die Uhr)
  • allgemeine Schaden-Hotline: +49 89 5114-3030 (Mo.–Fr. 8:00–18:00 Uhr)

Alternativ steht Ihnen auch unser Online-Schadenformular zur Verfügung. Wir kümmern uns in jedem Fall schnell und unbürokratisch um die Bearbeitung Ihres Anliegens.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Unsere Servicenummern

Unsere Kundenkommunikation steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung.

Lebensversicherungen: +49 89 5114-2020
Sach-/Unfallversicherungen: +49 89 5114-3030
Allgemeine Anfragen: +49 89 5114-0

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