Neubaugebiet mit Baugrube und eingerüsteten halbfertiggestellten Neubauten – Symbolbild für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bauherren­haftpflicht­versicherung

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Ein Muss für fleißige Häuslebauer!

Schadenersatzpflicht kennt keine Grenzen

Eine Baustelle birgt viele Gefahren und Risiken. Sie als Bauherr sind dazu verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, dass Ihre Baustelle keine Gefahr für andere darstellt. Kommt trotz aller Sorgfalt doch jemand zu Schaden, haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Die WWK Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor Schadenersatzansprüchen Dritter.

Unser Zusatzbaustein zur Bauherrenhaftpflichtversicherung

Selbst ist der Mann – und die Frau

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Zusatzbaustein 1: Bauausführung in Eigenleistung

Zusätzlicher Versicherungsschutz für alle Versicherungsnehmer die selbst mit anpacken, auch mit Nachbarschaftshilfe

Zusatzbaustein 2: Bauplanung/Bauleitung in Eigenleistung

Zusätzlicher Versicherungsschutz für alle Versicherungsnehmer die beruflich qualifiziert sind, die Bauarbeiten selbst zu planen oder zu leiten. Eine berufliche Qualifikation liegt vor, wenn man z. B. einen Studiengang für Architektur, Innenarchitektur oder Bauingenieurwesen absolviert hat.

Wohngebäude Bauherren Bauphase Wohnphase Infografik

Starten Sie gut vorbereitet in Ihr neues Zuhause

Rundum geschützt für ein sicheres Gefühl

Noch bevor Sie in Ihr neues Haus einziehen, drohen besondere Gefahren, die es abzusichern gilt. Denn die Bauphase birgt ein hohes Schadenpotenzial. Sichern Sie sich als Bauherr oder Eigentümer rechtzeitig gegen das damit verbundene finanzielle Risiko ab.

Ist das Haus fertig und nach Ihren Wünschen eingerichtet, ist es umso wichtiger, den verwirklichten Traum vor möglichen Gefahren zu schützen. Sichern Sie sich passend ab, um nach einem potenziellen Schaden nicht auf unnötig hohen Kosten sitzen zu bleiben.

Wo gehobelt wird, da fallen Späne

Wer den Schaden hat ...

Rohbau eines Einfamilienhauses mit halbfertigen Dachstuhl

Wird durch Ihre Baustelle z. B.

  • ein Passant von umstürzenden oder herabfallenden Teilen verletzt,
  • das Nachbarhaus beschädigt oder
  • ein Auto zertrümmert,

müssen Sie als Bauherr für den Schaden aufkommen. Dies kann schnell in astronomisch hohe Summen ausarten.

Aber auch Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen können den Traum von den eigenen vier Wänden zu einem kostspieligen Unterfangen werden lassen.

Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung der WWK sind Sie rundum abgesichert und können sich ganz entspannt auf die Durchführung Ihres Bauprojekts konzentrieren.

Produktinformationen und Downloads

Alles Wissenswerte zur WWK Bauherrenhaftpflichtversicherung

Auswahl

Produktübersicht Private Bauherrenhaftplichtversicherung
Versicherungssummen (zwei Varianten zur Auswahl)
Versicherungssummen-Variante 1
Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
15.000.000 EUR
Versicherungssummen-Variante 2
Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
50.000.000 EUR
Vorsorgeversicherung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
Versicherte Personen und Ansprüche Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
des Versicherungsnehmers als privater Bauherr sofern Bauplanung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten (Baufirma) vergeben sind.
Haftpflichtansprüche aus gesetzlichem Forderungsübergang wegen Ansprüchen aus Personenschäden, insbesondere von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, der
Bundesagentur für Arbeit, privaten
Krankenversicherungsträgern, sonstigen Versicherungsunternehmen, öffentlichen und privaten Arbeitgebern.
Versicherungsumfang Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
wegen Schäden durch Senkungen eines Grundstücks, Erdrutschungen oder Erschütterungen durch Rammarbeiten
als Haus- und Grundbesitzer
als Inhaber und Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme durch
erneuerbare Energien, wie z. B. Photovoltaik-, Solarthermieanlagen, Balkonkraftwerke, Luft-, Wasser-, Erdwärmeanlagen, Kleinwindkraftanlagen, Mini-Blockheizkraftwerk, Wärmepumpenanlagen (Luft-Luft; Luft-Wasser)
als Inhaber und Betreiber von Flüssiggastanks
als Inhaber und Betreiber von Pellet-Heizungsanlagen und
Regenwassernutzungsanlagen
wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Allgemeines Umweltrisiko)
wegen Schäden durch Abwässer,aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage uns Allmählichkeitsschäden
wegen Schäden durch den Gebrauch ausschließlich von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern Mitversichert sind auch Schäden durch Arbeitsmaschinen und -Geräte, die sich nicht durch eigene Kraft fortbewegen können (z. B. Betonmischer, Kompressoren).
Schäden im Ausland wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, sofern diese
auf das Gebäude oder Grundstück im Inland zurückzuführen sind
Leitungsschäden wegen Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei-
und/oder Oberleitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Es gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall von 10 % der Schadenersatzzahlung, mindestens 100 EUR, maximal 1.000 EUR.
Be- und Entladeschäden wegen Schäden beim Be- und Entladen von Land- und Wasserfahrzeugen durch Kräne, Winden oder sonstige mechanische Vorrichtungen.
Mitversichert sind auch Schäden an Containern, wenn diese beim Abheben von oder Heben auf Land- und Wasserfahrzeuge zum Zwecke des Be- und Entladens entstehen.
wegen Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten
wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger.
wegen Schäden in Zusammenhang mit Flächen-Geothermie-Anlagen, Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung bis zu einer Tiefe von 200 Metern errichtet wurden. Sofern Planung und
Errichtung an Dritte vergeben sind.
Für Sachschäden ist die Jahres-Höchstersatzleistung
auf 1.000.000 EUR begrenzt.
Besondere Umweltrisiken Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
als Betreiber von Anlagen (Kleingebinden) bis
100 l/kg Einzelfassungsvermögen
1.000 l/kg Gesamtfassungsvermögen für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Gewässerschäden, aus der Lagerung gewässerschädlicher Stoffe.
als Inhaber und Betreiber von Anlagen (Heizöltanks) bis 15.000 l/kg Gesamtfassungsvermögen je versichertes Risiko für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Gewässerschäden, aus der Lagerung und aus der Verwendung gewässerschädlicher Stoffe.
Sanierung von Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (USchadG) 5.000.000 EUR
Höchstersatzleistung je Versicherungsjahr
Sonstiges
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen
Update-Garantie bei beitragsfreien Leistungsverbesserungen
Differenzdeckung
Versichererwechsel
Zusatzoptionen (nur mitversichert sofern ausdrücklich im Versicherungsschein
oder seinen Nachträgen vereinbart)
Bauausführung in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe Versicherbar ist die gesetzliche Haftpflicht des
Versicherungsnehmers
aus der Bauausführung in Eigenleistung / Nachbarschaftshilfe bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Bausumme (max. 750.000 EUR)
Bauplanung und/oder Bauleitung in Eigenleistung Versicherbar ist die gesetzliche Haftpflicht des
Versicherungsnehmers
aus der von ihm selbst vorgenommenen Bauplanung oder Bauleitung bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Gesamt-Baukostensumme (max. 750.000 EUR) jedoch nur, sofern eine berufliche Qualifikation des Versicherungsnehmers (Handwerksmeister des
Bauhauptgewerbes, Maurer, Zimmerer, Betonbauer, Bautechniker sowie Absolventen der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur und Bauingenieurwesen) nachgewiesen ist.

Warum brauche ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Wo gehobelt wird, da fallen bekanntlich Späne. Private Bauherren haften z. B. bei der Verletzung der erforderlichen Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Auswahl und Überwachung des Architekten, des Bauunternehmens und der Bauhandwerker. Wird also durch Ihre Baustelle ein Passant von umstürzenden oder herabfallenden Teilen verletzt, das Nachbarhaus beschädigt oder ein Auto zertrümmert, müssen Sie als Bauherr für den Schaden aufkommen. Dies kann schnell in astronomisch hohe Summen ausarten.

Übrigens:

Übrigens: Als Bauherr sind Sie über die WWK Privathaftpflichtversicherung bis zu einer Bausumme von 200.000 EUR für Neubauten und sogar ohne eine Begrenzung der Bausumme für Umbauten von versicherten Immobilien abgesichert (nur im Leistungspaket PHV plus).

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als privater Bauherr während der Durchführung von Neu- und Umbauten sowie bei Sanierungsmaßnahmen.

Welche Schäden sind versichert?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme von maximal 50 Mio EUR

Versicherungsschutz besteht für die Dauer der Bauarbeiten, längestens jedoch für 2 Jahre ab Vertragsbeginn.

Der Beitrag für die Bauherrenhaftpflichtversicherung wird dabei einmalig für die gesamte Vertragslaufzeit gezahlt.

Eigenleistungen sind für Bauherren ein probates Mittel, um Baukosten zu sparen. Die eigene Arbeitsleistung tritt hier an die Stelle der Arbeit von Bauhandwerkern und -unternehmen.

Was vielen dabei nicht bewusst ist: Eigenleistungen sind mit Gefahren verbunden, die gravierende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben können. Denn kommt bei der Erbringung der Eigenleistung jemand zu Schaden, haften Sie auch in diesem Fall mit Ihrem gesamten Vermögen.

Mit den Zusatzbausteinen kann Versicherungsschutz für die Bauausführung sowie für die Bauplanung oder Bauleitung in Eigenleistung gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.

Melden Sie sich einfach bei unserer Schaden-Hotline unter +49 89 5114-3030 (Mo.–Fr. 8:00–18:00 Uhr). Alternativ steht Ihnen auch unser Online-Schadenformular zur Verfügung.

Wir kümmern uns in jedem Fall schnell und unbürokratisch um die Bearbeitung Ihres Anliegens.

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Unsere Servicenummern

Unsere Kundenkommunikation steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung.

Lebensversicherungen: +49 89 5114-2020
Sach-/Unfallversicherungen: +49 89 5114-3030
Allgemeine Anfragen: +49 89 5114-0

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