Kfz-Versicherung
Die Pflichtversicherung für Ihren Pkw
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Individueller Schutz für Ihr Fahrzeug
Der Gesetzgeber schreibt Haltern von zulassungspflichtigen Fahrzeugen den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Dafür ist die WWK die erste Wahl, denn im Schadenfall geben wir für Sie richtig Gas. Wir bezahlen nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern stehen Ihnen auch bei unberechtigten Ansprüchen zur Seite. Und das alles zu einem attraktiven Beitrag.
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Hilfe, die ankommt
Familie Schmidt hatte einen herrlichen Sommerurlaub in Italien verbracht und war auf dem Rückweg nach Hause. Kurz vor der Mautstation am Brenner verlor Herr Schmidt den Überblick und wechselte unbedacht die Spur. Dabei übersah er einen Lieferwagen und touchierte ihn mit der Beifahrerseite. Zum Glück entstand nur Blechschaden und alle Beteiligten blieben unverletzt.
Doch eine Weiterfahrt mit kaputtem Reifen war nicht mehr möglich. Herr Schmidt kontaktierte die Schutzbrief-Hotline der WWK und schon wenig später kam das Pannenfahrzeug. Nach einem kurzen Aufenthalt in einer nahegelegenen Werkstatt konnte Familie Schmidt die Weiterfahrt antreten.
Die Kosten für den Pannendienst sowie der eigene Schaden an der Beifahrerseite wurden unbürokratisch im Rahmen der Vollkaskoversicherung übernommen. Auch der Schaden an dem Lieferwagen wurde zeitnah über die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. So blieben trotz des Zwischenfalls ausschließlich schöne Erinnerungen an diesen Urlaub.
Alles Wissenswerte zur WWK Kfz-Versicherung
| Produktübersicht WWK KFZ Versicherung | ||
|---|---|---|
| Diese Produktübersicht stellt einen verkürzten Leistungsüberblick dar.  Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2025). Diese finden Sie unter Downloads. Alternativ können diese jederzeit angefordert oder eingesehen werden.  | 
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| Kfz-Haftpflichtversicherung | ||
| Versicherungsumfang | für Pkw | sonstige Fahrzeuge | 
| Höchstversicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 100 Mio. EUR | 100 Mio. EUR | 
| Höchstentschädigung je geschädigte Person für Personenschäden | 15 Mio. EUR | 15 Mio. EUR | 
| Höchstversicherungssumme für Schäden nach Umweltschadensgesetz (Umweltschadensversicherung) | 5 Mio. EUR je Versicherungsfall,  max. 10 Mio. EUR je Versicherungsjahr  | 
5 Mio. EUR je  Versicherungsfall, max. 10 Mio. EUR je Versicherungsjahr mitversichert für Leicht-/ Kraftrad/-roller, Trike, Quad, Campingfahrzeug, Wohnwagenanhänger  | 
| Führen fremder, gemieteter Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police) |  für max. 3 Monate,  VN und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen  | 
für max. 3 Monate VN und mit ihm in  häuslicher Gemeinschaft lebende Personen mitversichert für Leicht-/ Kraftrad/-roller, Trike, Quad, Campingfahrzeug  | 
| Schäden durch automatisiertes, autonomes Fahren (Cyber) | 
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| Geltungsbereich | Innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören | |
| Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko) | |||
|---|---|---|---|
| Versicherungsumfang | |||
| Versicherte Sachen | für Pkw basis  | 
für Pkw  plus  | 
sonst. Fahrzeuge plus  | 
| Abhängig vom Gesamtneuwert beitragsfrei mitversicherte Teile, sofern im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut (Sonderausstattung), wie z. B.  - Radio-, Navigationssysteme - zugelassene Veränderungen zur Steigerung der Motorleistung - Beiwagen und Verkleidungen bei Leicht-/Krafträdern, Trikes, Quads - Spezialaufbauten und -einrichtungen von z. B. Werkstatt- oder Kranken- fahrzeugen bis  | 
1.000 EUR | 10.000 EUR | 
10.000 EUR | 
| Beitragsfrei mitversicherte, individuell angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen, Folien oder Oberflächenbehandlungen bis  | 
1.000 EUR | 3.000 EUR | 3.000 EUR | 
| AutoinhaltsSchutz  Mitversichert sind Schäden an im oder am Fahrzeug mitgeführten Gegenständen des Fahrers / der Insassen - Kleidung und Accessoires, - Reisegepäck, - Sportequipment/-geräte bis Bei Krafträdern jedoch nur, sofern diese Gegenstände am Körper des Fahrers/ Beifahrers getragen oder am Fahrzeug unter Verschluss gehalten werden  | 
- | 500 EUR | 500 EUR | 
| ReifenSchutz  Versichert sind reine Reifenschäden infolge - Einfahren spitzer Gegenstände - Anfahren an z. B. Bordsteinkanten - Reifenplatzer - Vandalismus - Diebstahl  | 
- | 
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- | 
| Kaskoversicherung Teilkasko | |||
| Versicherte Ereignisse Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch  | 
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| Brand, Explosion | 
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| Entwendung  - Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung sowie Beschädigungen des Fahrzeugs durch versuchte Entwendung - Unterschlagung, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch in eigenem Interesse noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird - Unbefugter Gebrauch  | 
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| Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung | 
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| Weitere Naturgefahren  - Lawinen, Dachlawinen - Erdrutsch, Muren - Erdsenkung, Erdfall - Erdbeben - Vulkanausbruch  | 
- | 
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| Zusammenstoß mit Tieren aller Art | 
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| Glasbruch | 
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| Kurzschlussschäden an der  Verkabelung  | 
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| Folgeschäden aus  Kurzschlussschäden (Aggregatschäden) bis  | 
- | 5.000 EUR | 5.000 EUR | 
| Tierbissschäden an Kabeln, Schläuchen, Dämmmatten, Achsmanschetten und Leitungen | - | 
 | 
 | 
| Mitversichert sind Folgeschäden durch Tierbissschäden bis | - | 5.000 EUR | 5.000 EUR | 
| Kaskoversicherung Vollkasko | |||
| Versicherte Ereignisse:  Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch  | 
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| Versicherte Ereignisse der Teilkasko | 
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| Unfall | 
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| Unfallschäden durch Hacker- oder Cyberangriff | 
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| Unfallschäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug | 
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| Mut- oder böswillige Handlungen | 
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| Transport auf einer Fähre | - | 
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 | 
| Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko) | 
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| Leistungen im Schadenfall | |||
| Höchstentschädigung je Schadenereignis in der Kaskoversicherung (sofern nichts anderes vereinbart ist) | 120.000 EUR | 120.000 EUR | Leicht-/Kraftrad/-roller, Trikes und Quads bis  20.000 EUR Wohnwagenanhänger bis 50.000 EUR Campingfahrzeuge bis 120.000 EUR Sonstige Fahrzeuge bis 300.000 EUR  | 
| Bei Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs | |||
| Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge bis | 3 Monate  ab Erstzulassung  | 
12 Monate  ab Erstzulassung  | 
12 Monate  ab Erstzulassung mitversichert für Kraftrad/-roller, Campingfahrzeug und Lkw bis 3,5 t  | 
| Entsorgungskosten für das Altfahrzeug sowie Überführungs- und Zulassungskosten für ein Folgefahrzeug, sofern dieses wieder bei WWK versichert wird bis | - | 500 EUR | 500 EUR | 
| Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge bis | - | 12 Monate | 12 Monate  mitversichert für Kraftrad/- roller, Campingfahrzeug und Lkw bis 3,5 t  | 
| Bei Beschädigung des versicherten Fahrzeugs | 
|||
| Reparaturbedingter Ersatz von Brems- und Betriebsstoffen | - | 
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| Ersatz von Standgeld und Standgebühren bis | - | 150 EUR | 150 EUR | 
| Abschleppen vom Schadensort zur nächsten Reparaturwerkstatt | 
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 | 
| Verzicht auf Abzug neu für alt | - | 
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 | 
| Kalibrierungskosten nach Austausch der Frontscheibe bei Glasbruch | 
 | 
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| Leuchtmittelersatz und Reinigungskosten bei Glasbruch | - | 
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 | 
| Ersatz von Vignetten und Umweltplaketten nach Austausch der Frontscheibe bei Glasbruch bis | - | 
 | 
 | 
| Bei Entwendung des versicherten Fahrzeugs | 
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| Kosten der Fahrzeugabholung bei Wiederauffinden des Fahrzeugs | 
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 | 
| Kosten für Austausch von Tür-/ Zündschlössern sowie für die Umprogrammierung | - | 
 | 
 | 
| Mobilitätspauschale bei nachgewiesener Nutzung eines Ersatzfahrzeugs, z. B. Mietwagen, Carsharing, öffentliche Verkehrsmittel, Taxi bis | - | 300 EUR | 300 EUR | 
| Sonstiges | |||
| Verzicht auf den Einbehalt der  vereinbarten Selbstbeteiligung bei Glasbruchschadenreparatur  | 
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| Verzicht auf den Einwand der  grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens  | 
- | 
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 | 
| Zusatzbausteine zur Kfz-Haftpflichtversicherung | für Pkw | sonstige Fahrzeuge | 
|---|---|---|
| nur mitversichert, sofern ausdrücklich vereinbart | ||
| Autoschutzbrief (Kfz-Schutzbrief) Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung | 
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 versicherbar für Leicht-/Krafträder/-roller, Campingfahrzeuge und LKW bis 3,5 t  | 
| Fahrerschutzversicherung (FahrerUnfallSchutz) wenn der Fahrer verletzt oder getötet wird | 
 | 
 Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t  | 
| AuslandsschadenSchutz wenn andere Sie oder Ihr Fahrzeug im Ausland schädigen | 
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 Krafträder/-roller und Campingfahrzeuge  | 
| Umweltschadensversicherung bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach Umweltschadensgesetz (USchadG) | im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert | - mitversichert im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung für Leicht-/Krafträder/-roller, Trikes, Quads, Campingfahrzeuge und Wohnwagenanhänger Anhänger  | 
| RabattSchutz (KH) keine Rückstufung beim ersten belastenden Schaden im Kalenderjahr | 
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- | 
| Zusatzbausteine zur Kfz-Kaskoversicherung | für Pkw | für sonstige Fahrzeuge | |
|---|---|---|---|
| Nur mitversichert, sofern ausdrücklich vereinbart | |||
| Kasko XtraSchutz: Mitversichert sind folgende Leistungserweiterungen für Pkw | in Verbindung mit  Kaskoversicherung basis  | 
in Verbindung mit  Kaskoversicherung plus  | 
in Verbindung mit  Kaskoversicherung plus  | 
| Abhängig vom Gesamtneuwert  mitversicherte Teile (Sonderausstattung) bis  | 
 | 
 vereinbarten Höchstentschädigungsgrenzen  | 
- | 
| AutoinhaltsSchutz  Mitversichert sind auch Wertsachen und elektronische Geräte, sofern sich diese zum Schadenzeitpunkt im verschlossenen und von außen nicht einsehbaren Fahrzeuginnenraum befinden bis  | 
- | 
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- | 
| Entwendung durch Unterschlagung bei einer Probefahrt | 
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- | 
| Folgeschäden aus Kurzschlussschäden bis | 
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| Folgeschäden aus Tierbissschäden bis | 
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- | 
| Parkschäden: Mitversichert sind Kleinschäden an der Karosserie des versicherten Fahrzeugs bei Reparatur durch Smart-Repair-Verfahren (Es gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall von 50 EUR) | 
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- | 
| Erweiterte Frist für die Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge | 
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- | 
| Entsorgungskosten des Altfahrzeugs bis | 
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- | 
| Überführungs- und Zulassungskosten eines Folgefahrzeugs bis | 
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- | 
| Erweiterte Frist für die Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge  | 
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 | 
- | 
| Eigenschäden: Mitversichert sind Schäden an anderen eigenen Sachen des Versicherungsnehmers (z. B. Gebäude, andere Fahrzeuge – auch auf dem eigenen Grundstück) durch das versicherte Fahrzeug bis (Es gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall von 500 EUR.) | 
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- | 
| Ersatz für den Treibstoffverlust infolge eines Schadenereignisses | 
 | 
 | 
- | 
| ElektroPlus  Mitversichert sind folgende Leistungserweiterungen für Elektro- oder Hybridfahrzeuge  | 
in Verbindung mit  Kaskoversicherung basis  | 
in Verbindung mit  Kaskoversicherung plus  | 
in Verbindung mit  Kaskoversicherung plus  | 
| Mitversichertes Zubehör bis zu den aufgeführten Entschädigungsgrenzen je  Schadenereignis: - Ladekarte bis 100 EUR - Ladekabel, mobile Lade station inkl. Adapter bis 1.500 EUR - Induktionsladeplatte, Wallbox bis 3.000 EUR  | 
 | 
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 | 
| Überspannungsschäden durch Blitzschlag an  Fahrzeugbauteilen  | 
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 | 
| Folgeschäden aus Kurzschluss-, Überspan- nungs- und Tierbissschäden am Akku und serienmäßig verbauten Ladeeinrichtungen (z. B. On-Board Charger) bis  | 
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 | 
| Allgefahrendeckung für Schäden am Akku durch jede Beschädigung, Zerstörung oder Verlust bis | 
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 | 
| Neupreisentschädigung für Schäden am Akku innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist ab Erstzulassung | 
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 Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t  | 
| Verzicht auf den Abzug neu für alt bei Austausch des beschädigten Akkus innerhalb der ersten vier Betriebsjahre. Ab dem fünften Betriebsjahr erfolgt ein Abzug von 10 % je Betriebsjahr. | 
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 | 
| Kosten für Zustandsdiagnostik einschließlich abschleppen und Transportkosten zur nächstgelegenen Akku-Teststation. Fahrzeuglagerung/-abstellung, Ausbau und Verbringung zur nächstgelegenen Rücknahmestelle oder Entsorgung des beschädigten Akkus, sofern kein Dritter hierzu verpflichtet ist, bis insgesamt | 
 | 
 | 
 | 
| GAP-Deckung  Mitversichert sind folgende Leistungserweiterungen für leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge  | 
in Verbindung mit  Kaskoversicherung basis  | 
in Verbindung mit  Kaskoversicherung plus  | 
in Verbindung mit  Kaskoversicherung plus  | 
| Bei Zerstörung, Totalschaden oder Verlust  des versicherten Fahrzeugs wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restbetrag aus Leasing- oder Kreditvertrag erstattet inkl. unverbrauchter Mietvorauszahlung (Anzahlung)  | 
 | 
 | 
 Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t  | 
| Bei Beschädigung des versicherten Fahrzeugs wird eine Wertminderung bei Fahrzeugreparatur bis max. 48 Monate nach Erstzulassung gemäß folgender Staffelung erstattet:  bis 12 Monate 10 % bis 24 Monate 7 % bis 36 Monate 5 % bis 48 Monate 4 %  | 
 | 
 | 
- | 
| Werkstattmanagement  Im Schadenfall gelten folgende Vereinbarungen  | 
in Verbindung mit  Kaskoversicherung basis  | 
in Verbindung mit  Kaskoversicherung plus  | 
in Verbindung mit  Kaskoversicherung plus  | 
| Bei einem Schadenfall innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kontaktieren Sie uns über unsere  Service-Hotline 089 5114 3020 und überlassen uns die Auswahl der Werkstatt für die fachgerechte Instandsetzung Ihres Fahrzeugs (inkl. 6 Jahre Garantie auf die Reparatur). Dabei bieten wir folgende Serviceleistungen (Kfz-Schadenservice): - Hol- und Bringservice - Ersatzfahrzeug während Reparatur - Außen- und Innenreinigung  | 
 | 
 | 
 Für Campingfahrzeuge sind die Serviceleistungen wie folgt beschränkt: - Außen- und Innenreinigung  | 
| RabattSchutz (VK)  Im Schadenfall gilt folgende Vereinbarung  | 
in Verbindung mit  Kaskoversicherung basis  | 
in Verbindung mit  Kaskoversicherung plus  | 
in Verbindung mit  Kaskoversicherung plus  | 
| Keine Rückstufung beim ersten belastenden Schaden im Kalenderjahr | 
 | 
 | 
- | 
Wir berücksichtigen Bescheinigungen über den Schadenverlauf, die von Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt wurden, ebenso wie Bescheinigungen eines deutschen Versicherungsunternehmens.
Warum brauche ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
In Deutschland ist jeder Halter eines zugelassenen Fahrzeugs gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dadurch werden Sie vor Schadenersatzforderungen Dritter finanziell geschützt.
Was ist die Aufgabe der WWK als Haftpflichtversicherer?
Wir prüfen in einem Schadenfall die Haftpflichtfrage und stellen Sie von berechtigten Schadenersatzforderungen frei. Unberechtigte Schadenersatzforderungen wehren wir für Sie ab (passiver Rechtsschutz).
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht in den geografischen Grenzen Europas sowie den zum Geltungsbereich der EU gehörenden außereuropäischen Gebieten.
Haben Sie von uns eine Internationale Versicherungskarte (IVK) erhalten, dann gilt Ihr Versicherungsschutz auch in den dort aufgeführten nichteuropäischen Ländern, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Bitte führen Sie die IVK im Ausland immer unbedingt mit sich – in einigen Ländern besteht Vorlagezwang!
Sie möchten eine IVK beantragen? Das geht ganz einfach in unserem Kundeninformationsportal.
Welche besonderen Einstufungsmöglichkeiten in die Schadenfreiheitsklassen gibt es?
Ob Führerscheinsonderregelung oder Zweitfahrzeugregelung: Die WWK bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Versicherungsvertrag in die optimale Schadenfreiheitsklasse einzustufen. Lassen Sie sich beraten!
Welche Fahrzeuge sind versicherbar?
Die WWK Kfz-Haftpflichtversicherung ist für folgende Fahrzeugarten versicherbar:
Fragen Sie uns! Wir erstellen Ihnen gern ein passendes Angebot.
Wofür ist die Kaskoversicherung zuständig?
Die Kaskoversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug und kann abhängig von der Fahrzeugart als Teil- oder Vollkasko vereinbart werden.
Was ist in der Teilkasko versichert?
Die Teilkasko zahlt bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile durch z. B.
Was ist in der Vollkasko versichert?
Die Vollkasko zahlt über die Leistungen der Teilkasko hinaus zustätzlich bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile durch z. B.
Der WWK Kfz-Schutzbrief ist die optimale Ergänzung zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie im Inland oder europäischen Ausland unterwegs sind: Bei einer Panne oder einem Unfall helfen wir Ihnen rund um die Uhr mit ausgewählten Serviceleistungen und übernehmen die dafür vereinbarten Kosten. So bleiben Sie immer mobil.
Eine genaue Auflistung aller Hilfe- und Serviceleistungen finden Sie im Download-Bereich (Flyer Schutzbrief).
Wichtig: Im Schadenfall melden Sie sich immer zuerst beim WWK Notfall-Telefon unter 089 5114-3010 und beauftragen die erforderlichen Leistungen. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall sind Schadenersatzansprüche Ihrer Beifahrer über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Haben Sie aber selbst einen Personenschaden erlitten, müssen Sie – abgesehen von den Leistungen Ihrer Krankenkasse – selbst für die Kosten aufkommen. Der WWK FahrerUnfallschutz sichert Sie für solche Fälle zuverlässig ab und ersetzt bis zu einer Versicherungssumme von 15 Mio. EUR z. B.
Mit dem Rabattschutz haben Sie einen Schaden pro Kalenderjahr frei. Das bedeutet, dass Sie nach einem Schadenfall Ihre alte Schadenfreiheitsklasse behalten und nicht zurückgestuft werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Vertrag mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft ist.
| Kasko XtraSchutz | für Pkw | |
|---|---|---|
| Nur mitversichert, sofern ausdrücklich vereinbart | ||
| Mitversichert sind folgende Leistungserweiterungen für Pkw | in Verbindung mit  Kaskoversicherung basis  | 
in Verbindung mit  Kaskoversicherung plus  | 
| Abhängig vom Gesamtneuwert  mitversicherte Teile (Sonderausstattung) bis  | 
 | 
 vereinbarten Höchstentschädigungsgrenzen  | 
| AutoinhaltsSchutz: Mitversichert sind auch Wertsachen und elektronische Geräte, sofern sich diese zum Schadenzeitpunkt im verschlossenen und von außen nicht einsehbaren Fahrzeuginnenraum befinden bis | - | 
 | 
| Entwendung durch Unterschlagung bei einer Probefahrt | 
 | 
 | 
| Folgeschäden aus Kurzschlussschäden bis | 
 | 
 | 
| Folgeschäden aus Tierbissschäden bis | 
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 | 
| Parkschäden: Mitversichert sind Kleinschäden an der Karosserie  des versicherten Fahrzeugs bei Reparatur durch Smart-Repair-Verfahren (Es gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall von 50 EUR)  | 
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| Erweiterte Frist für die Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge | 6 Monate ab Erstzulassung | 24 Monate ab Erstzulassung | 
| Entsorgungskosten des Altfahrzeugs bis | 250 EUR | 3.000 EUR | 
| Überführungs- und Zulassungskosten eines Folgefahrzeugs bis | 
 500 EUR  | 
|
| Erweiterte Frist für die Kaufpreisentschädigung  für Gebrauchtfahrzeuge  | 
 6 Monate ab Erstzulassung  | 
 24 Monate ab Erstzulassung  | 
| Eigenschäden: Mitversichert sind Schäden an anderen eigenen  Sachen des Versicherungsnehmers (z. B. Gebäude, andere Fahrzeuge – auch auf dem eigenen Grundstück) durch das versicherte Fahrzeug bis (Es gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall von 500 EUR.)  | 
 25.000 EUR  | 
 100.000 EUR  | 
| Ersatz für den Treibstoffverlust infolge eines Schadenereignisses | 
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 | 
Haben Sie für Ihren geleasten Pkw eine WWK Vollkaskoversicherung mit GAP-Deckung vereinbart, ersetzen wir z. B. im Fall eines Totalschadens auch die DIfferenz zwischen dem sich aus dem Leasingvertrag ergebenden Ablösewert und dem Wiederbeschaffungswert.
Haben Sie für Ihren Pkw eine WWK Kaskoversicherung abgeschlossen, können Sie im Schadenfall den Kfz-Schadenservice kostenfrei vereinbaren. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Service-Hotline unter 089 5114-3020. Um alles Weitere kümmern wir uns mit folgenden Serviceleistungen:
Voraussetzung für den Kfz-Schadenservice ist, dass die Reparatur Ihres Pkws in einer WWK-Partnerwerkstatt erfolgt.
Haben Sie für Ihren Pkw eine WWK Kaskoversicherung mit Werkstattmanagement vereinbart, regeln wir für Sie im Schadenfall die Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten. Dabei profitieren Sie nicht nur von den Serviceleistungen unseres Kfz-Schadenservices, sondern sparen nebenbei noch beim Preis.
Sie können uns den Schaden bequem über unsere Service-Hotlines melden:
Alternativ steht Ihnen auch unser Online-Schadenformular zur Verfügung. Wir kümmern uns in jedem Fall schnell und unbürokratisch um die Bearbeitung Ihres Anliegens.
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Lebensversicherungen: +49 89 5114-2020
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