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Hilfestellung für Ihren Leistungsantrag

Wie läuft die Leistungsprüfung der WWK ab? Was muss ich beim Leistungsantrag beachten?
Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Beeinträchtigung der Grundfähigkeiten

Ihr Leistungsantrag

Damit wir über Ihren Leistungsanspruch entscheiden können, müssen Sie das Vorliegen des Versicherungsfalls durch ausreichende Informationen und Unterlagen nachweisen. Dabei möchten wir Sie gerne unterstützen, um eine möglichst schnelle und reibungslose Leistungsprüfung zu erreichen. Die Grundlage hierfür ist das Ihnen vorliegende Formular für den Leistungsantrag.

Wie läuft die Leistungsprüfung der WWK ab?

Sobald Sie Ihren Leistungsantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht haben, können wir mit der Leistungsprüfung beginnen.

  • Nach Erhalt Ihres Leistungsantrags werten wir diesen aus und leiten innerhalb von zwei Wochen alle weiteren Schritte ein.
  • Auf Grundlage der von Ihnen erteilten Entbindung von der Schweigepflicht fordern wir auf unsere Kosten die zur Leistungsprüfung erforderlichen Unterlagen an. Das heißt: Wir kontaktieren Ihre Ärzte sowie ggf. weitere Institutionen (z. B. Krankenhäuser, Krankenkassen) und fordern die benötigten Unterlagen (z. B. ärztliche Stellungsnahmen oder Entlassungsberichte) an.
  • Wir informieren Sie grundsätzlich über die von uns im Zuge der Leistungsprüfung veranlassten Schritte.
  • Wenn wir weitere Informationen von Ihnen benötigen oder eine Entscheidung getroffen haben, setzen wir uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung.

  • Die Prüfung unserer Leistungspflicht umfasst das Vorliegen der vertraglich vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen (z. B. Berufsunfähigkeit) und ggf. die Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 19 VVG bzw. § 16 VersVG).

  • Die Dauer der Leistungsprüfung hängt von vielen individuellen Faktoren ab und lässt sich nicht pauschal vorhersagen.
  • Leider haben wir keinen Einfluss darauf, wie schnell unsere Anforderungen von Unterlagen von anderen Stellen beantwortet werden. Sollten wir aber keine Rückmeldung erhalten, so erinnern wir die angeschriebenen Stellen.
  • Erfahrungsgemäß vergehen von der Erstmeldung eines Leistungsfalles bis zur Entscheidung durchschnittlich fünf bis sechs Monate.

Am besten zahlen Sie weiter die Beiträge für die Versicherung, solange der Antrag geprüft wird. Ansonsten könnten Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden. Sollten wir Ihren Anspruch anerkennen, erhalten Sie die zu viel bezahlten Beiträge selbstverständlich zurück.

  • Indem Sie sich selbst bei den von uns angeschriebenen Ärzten und Institutionen für eine möglichst zeitnahe Beantwortung unserer Anfragen einsetzen, können Sie die Prüfung beschleunigen.
  • Bitte beachten Sie die Hinweise im Abschnitt „Was muss ich beim Leistungsantrag beachten?“ und beschreiben Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit insbesondere Ihre berufliche Tätigkeit im Leistungsantrag möglichst genau.

  • In der Regel wird Ihr Leistungsfall ausschließlich von einem Sachbearbeiter der Servicegruppe Leistung bearbeitet. Durch Umverteilungen (z. B. Urlaubsvertretung) kann es auch zu Änderungen bei der Zuständigkeit kommen. Neben einer einheitlich kompetenten Leistungsprüfung sorgen wir so auch dafür, dass Ihr Leistungsfall immer zügig bearbeitet wird.

Falls sich während unserer Bearbeitung an Ihrer gesundheitlichen oder beruflichen Situation etwas ändert, teilen Sie uns dies bitte gleich schriftlich oder telefonisch mit.

WWK Lebensversicherung a. G.
Leistungsprüfung
80292 München

Telefon: +49 89 5114 2077 (Servicenummer der zuständigen Gruppe)
Fax: +49 89 5114 2315
E-Mail: lebensversicherung@wwk.de

Bitte nennen Sie bei jeder Kontaktaufnahme Ihre Versicherungsnummer, da eine Zuordnung Ihres Anliegens sonst nicht möglich ist!

  • Aus Datenschutzgründen erfolgt der Versand von schriftlichen Informationen in Bezug auf Ihren Leistungsfall seitens der WWK Lebensversicherung a. G. grundsätzlich nur auf postalischem Weg. Die WWK wird Ihre personenbezogenen Daten nicht digital verschicken – außer ggfs. an Dienstleister (z. B. ReIntra GmbH) oder Rückversicherer der WWK, zu denen eine sichere E-Mail-Verbindung besteht.
  • Selbstverständlich steht es Ihnen frei, uns Informationen und Unterlagen per Email zuzusenden. Wir weisen Sie aber ausdrücklich auf die damit verbundenen Risiken hin. E-Mails, die über das Internet versandt werden, sind für jeden, der diese Daten abfängt, einsehbar, da die Daten im Klartext versandt werden.

  • Selbstverständlich handeln wir entsprechend der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
  • Darüber hinaus ist die WWK dem Code-of-Conduct-Datenschutz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) beigetreten. Diese Verhaltensregeln für die Datenverarbeitung in der Versicherungsbranche wurden vom GDV gemeinsam mit Daten- und Verbraucherschützern entwickelt und vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit genehmigt. Details hierzu finden Sie im Internet unter www.gdv.de .

Unabhängig von der Prüfung Ihres Leistungsanspruchs bieten wir Ihnen eine für Sie kostenlose Beratung über Möglichkeiten zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation durch entsprechende Spezialisten der Firma ReIntra GmbH an. Sollten Sie Interesse an einer solchen Beratung haben, teilen Sie uns dieses bitte kurz mit. Wir werden dann die ReIntra GmbH damit beauftragen, telefonischen Kontakt zu Ihnen aufzunehmen.

Nähere Informationen zu ReIntra GmbH erhalten Sie hier.

Was muss ich beim Leistungsantrag beachten?

Damit wir Ihren Leistungsantrag möglichst schnell und reibungslos prüfen können, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

  • Beantworten Sie alle Fragen im Leistungsantrag möglichst genau und schreiben Sie leserlich. Falls der vorhandene Platz im Formular nicht ausreicht, verwenden Sie bitte ein Zusatzblatt.
  • Geben Sie bei Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen etc. die vollständige Adresse an. Nennen Sie bitte auch die Fachrichtung Ihrer behandelnden Ärzte.
  • Geben Sie bitte an, unter welcher Telefonnummer wir Sie tagsüber erreichen können. Etwaige Fragen können dann unkompliziert und schnell geklärt werden.
  • Im Berufsunfähigkeitsfall ist die Basis für die Leistungsprüfung Ihre letzte berufliche Tätigkeit. Bitte schildern Sie diese im Leistungsantrag möglichst genau. Beschreiben Sie dabei, aus welchen einzelnen Arbeiten Ihre Tätigkeit bestand und wie hoch der jeweilige Zeitaufwand dafür war. Das bloße Nennen des Berufs und der allgemeinen Stundenzeit ist hier nicht ausreichend. Beispiele für eine ausreichende Tätigkeitsbeschreibung finden Sie hier:

Handwerkliche und körperliche Teiltätigkeiten Arbeitszeit
Herstellen von Mauerwerk für den Hoch- und Tiefbau 1 Std. 00 Min.
Betonieren von Decken, Tür- und Fensterstürzen, Bauwerksteilen, Montage von handgefer-tigten Bauteilen 1 Std. 00 Min.
Herstellung von Innen- und Außenputzen 0 Std. 30 Min.
Einbau von Dämmstoffen, Isolierung von Mauerwerk gegen Wärme, Kälte, Schall und Nässe 1 Std. 00 Min.
Verblenden von Mauerwerk, Verfugen von Mauerwerk bzw. Herstellen von Fassaden 1 Std. 00 Min.
Bau von Gerüsten, Verschalungen, Lehrgerüsten 0 Std. 30 Min.
Ausführen von Trockenbauarbeiten (z. B. Herstellen von Leichtbauwänden) 0 Std. 30 Min.
Ausführung von Abbruch- und Stemmarbeiten 1 Std. 00 Min.
Bedienung, Pflege und Wartung von Baumaschinen und -geräten (z. B. Trommelmischer, Verdichtungsmaschinen und -geräte) 0 Std. 45 Min.

Planerische, organisatorische und kaufmännische Teiltätigkeiten Arbeitszeit
Einweisung / Ausbildung neuer Mitarbeiter oder Auszubildender 0 Std. 15 Min
Kontrolle / Beaufsichtigung von Mitarbeitern 0 Std. 30 Min

Sonstige Teiltätigkeiten Arbeitszeit
Tätigkeiten keine

Handwerkliche und körperliche Teiltätigkeiten Arbeitszeit
Tätigkeiten keine

Planerische, organisatorische und kaufmännische Teiltätigkeiten Arbeitszeit
Personalverwaltung 2 Std. 00 Min.
Entgeltabrechnung 1 Std. 00 Min.
Buchhaltung und Kostenrechnung 1 Std. 30 Min.
Auftrags- und Rechnungsbearbeitung 1 Std. 45 Min.
Lagerhaltung 0 Std. 15 Min.
Einweisung / Ausbildung neuer Mitarbeiter oder Auszubildender 1 Std. 15 Min.

Sonstige Teiltätigkeiten Arbeitszeit
Tätigkeiten keine

Handwerkliche und körperliche Teiltätigkeiten Arbeitszeit
Durchführen der allgemeinen Grund- und Behandlungspflege (Waschen, Betten, Lager und Mobilisieren der Patienten), Wechsel von Verbänden 2 Std. 00 Min.
Durchführen bzw. Helfen bei z. B. Punktionen, Infusionen, Transfusionen, Blutentnahme 1 Std. 00 Min.
Durchführen diagnostisch-therapeutischer Maßnahmen (Verabreichen von Injektionen und Medikamenten) 0 Std. 45 Min.
Durchführen physikalischer Maßnahmen (Verabreichen von Bädern, Inhalationen) 1 Std. 15 Min.
Beobachten und Betreuen von Patienten (z. B. nach Operation) 1 Std. 00 Min.

Planerische, organisatorische und kaufmännische Teiltätigkeiten Arbeitszeit
Erstellen von Dienstplänen 0 Std. 30 Min.

Sonstige Teiltätigkeiten Arbeitszeit
Anleiten und Aufklären über gesundheitsfördernde Verhaltensweisen, Selbsthilfe 0 Std. 45 Min.
Ermitteln und Dokumentieren von Patientendaten (z. B. Führen von Patientenkurven, Pflegeprotokollen) 1 Std. 00 Min.

Um Ihren Leistungsantrag möglichst bald abschließend bearbeiten zu können, benötigen wir vollständige Unterlagen. Bitte prüfen Sie vor Absenden Ihres Antrags, ob Sie folgende Unterlagen – soweit vorhanden – beigefügt haben:

  • Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises
  • Vervollständigte und unterschriebene Entbindung von der Schweigepflicht
  • Eine genaue Beschreibung Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit, vergleichbar mit einem detaillierten Stundenplan, aus dem sämtliche Tätigkeiten eines Arbeitstags bzw. einer Arbeitswoche hervorgehen
  • Alle Ihnen verfügbaren ärztlichen Unterlagen
  • Bei Unfall alle verfügbaren Unterlagen über den Unfallhergang, Unfallanzeige etc.
  • Kopie des zuletzt gültigen Arbeitsvertrags vor Beginn der Erkrankung
  • Einkommensnachweise der letzten drei Jahre sowie des letzten Monats vor Beginn der Erkrankung (Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Einkommenssteuerbescheide, ggf. Bezügemitteilungen, bei Selbstständigen zusätzlich: Jahresabschlüsse/Gewinnermittlungen etc.)
  • Renten- und Rentenanpassungsbescheide bzw. Ablehnungsbescheide von Sozialversicherungsträgern