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Grüner Banner mit rundem Barrierefreiheitslogo auf der rechten Seite

Barrierefreiheitserklärung

WWK Lebensversicherung a. G. setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.wwk.de eröffentlichten Webseite der WWK Lebensversicherung a. G..

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Abweichung der hinterlegten Sprache von der tatsächlichen Seitensprache
Auf einzelnen Seiten entspricht die in HTML hinterlegte Sprache nicht der tatsächlich verwendeten Sprache des Inhalts. Dies betrifft insbesondere Inhalte, die nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit fallen. Daher wurde hier bislang keine Anpassung vorgenommen.

Fehlende Beschriftung eines Formularfelds
Auf einer Seite unserer Website befindet sich ein Formularfeld ohne entsprechende Beschriftung, was die Navigation mit Screenreadern erschwert. Die Behebung dieses Problems stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung dar, wird jedoch bereits geplant und in naher Zukunft umgesetzt.

Nicht zugängliche Überschriften für Screenreader
Auf einzelnen Seiten enthalten Überschriften entweder keine Beschriftung oder sind mit dem Attribut aria-hidden versehen, wodurch sie für Screenreader nicht erreichbar sind. Diese Inhalte fallen jedoch nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit und wurden daher bislang nicht entsprechend angepasst.

Ungültige ARIA-Attribute auf einzelnen Seiten
Auf einzelnen Seiten sind ARIA-Attribute mit ungültigen Werten versehen, was dazu führt, dass Screenreader die entsprechenden Inhalte nicht korrekt erfassen oder wiedergeben können. Da diese Inhalte nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit fallen, wurde hier bislang keine Korrektur vorgenommen.

Links nicht vom Fließtext unterscheidbar
Auf einzelnen Seiten sind Links visuell nicht ausreichend vom umgebenden Text unterscheidbar. Dies steht im Zusammenhang mit bestehenden gestalterischen Leitlinien, die derzeit eine klare visuelle Abgrenzung erschweren. Eine barrierefreie Überarbeitung ist jedoch vorgesehen.

Nicht beschriftete Regionen auf einzelnen Seiten
Auf einzelnen Seiten sind besonders wichtige Bereiche mit der Rolle region versehen, jedoch ohne eine entsprechende Beschriftung. Dies führt dazu, dass Nutzende von Screenreadern den Zweck und Inhalt dieser Bereiche nicht erkennen können. Da diese Inhalte nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit fallen, wurde bisher auf eine Nachbesserung verzichtet.

Nicht per Tastatur bedienbare scrollbare Elemente
Auf einzelnen Seiten befinden sich scrollbare Elemente, die nicht mit der Tastatur gesteuert werden können. Dies erschwert insbesondere Nutzenden von Hilfstechnologien den vollständigen Zugriff auf die Inhalte dieser Bereiche. Da die betroffenen Inhalte nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit fallen, wurde bislang keine Anpassung vorgenommen.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.