
Unfallversicherung
Unfallversicherung: Sicherheit von Anfang an.
Die Unfallgefahr in der Freizeit ist ein oft unterschätztes
Risiko! Denn zwei von drei Unfällen passieren in der Freizeit.
Mit der gesetzlichen Unfallversicherung können Sie hier nicht
rechnen, denn sie zahlt nur bei Arbeitsunfällen, Unfällen
in der Schule und Universität sowie auf dem jeweiligen Hin-
und Rückweg. Rund die Hälfte der Bevölkerung hat
somit keinerlei gesetzlichen Unfallschutz!
Darüberhinaus können wir Ihnen eine Unfallversicherung in den folgenden Bereichen anbieten:
Unfallversicherung für Erwachsene
Sie waren einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Und schon entscheiden ein paar Augenblicke über Ihr ganzes Leben. Für Sie und Ihre Familie kann so ein Unfall drastische
Auswirkungen auf den Lebensstandard haben. Denn falls Sie in Ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt und finanziell nicht ausreichend abgesichert sind, wachsen Ihnen die Kosten schnell
über den Kopf.
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Unfallversicherung für Kinder
Das Leben ist so spannend! Jeden Tag gibt es für Kinder Neues zu entdecken, Kräfte werden gemessen, und gerade die gefährlichen Dinge sind am reizvollsten. So genügt oft ein
kleiner Moment der Unachtsamkeit, und was eben noch Spiel war, ist bitterer Ernst.
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Unfallversicherung
Für Hausfrauen,
Rentner und Selbstständige ist eine private Unfallversicherung
gar die einzige Möglichkeit, sich gegen Unfälle
abzusichern.
Selbst wenn die gesetzliche Unfallversicherung zahlt, stehen die
Leistungen in keinem Verhältnis zum Schaden. Die daraus entstehende
große Lücke, kann nur durch eine optimale private
Unfall-Rente und Unfallversicherung geschlossen werden.
Unfallversicherung für Vereine
Als Vorstand eines Vereines haben Sie aktive und passive Mitglieder. Unfälle passieren jederzeit und überall z. B. während gemein- samer Vereinsabende, bei Festlichkeiten und
Festzügen sowie anderen Vereinsveranstaltungen.
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Unfallversicherung für Gruppen
Sie sind Arbeitgeber und möchten für Ihre Mitarbeiter als zusätzliche Sozialleistung eine Unfallversicherung abschließen?
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Freizeit-Unfallversicherung
Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Unfälle außerhalb des Berufs und des direkten Weges nach und von der Arbeitsstätte, d. h. solche Unfälle, die nicht als
Unfälle im Sinne des Sozialgesetzbuches gelten. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person durch eine gesetzliche Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle versichert ist.
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