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Was ist eine rückgedeckte Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige, mit Sondervermögen ausgestattete Versorgungseinrichtung.

Aufgabe der Unterstützungskasse ist es, die von den Trägerunternehmen zugewendeten Deckungsmittel zu verwalten und bei Eintritt des Versorgungs-falles die Leistungsverpflichtungen der betrieblichen Altersversorgung zu erbringen.

Unterstützungskassen sind in der Anlage ihres Vermögens frei. Sie können
die erhaltenen Zuwendungen deshalb auch zum Abschluss von Rückdeckungs-versicherungen verwenden, um die Leistungen an die Versorgungsberechtigten sicherzustellen. Die Versicherung gehört zum Vermögen der Kasse. Weder
das Trägerunternehmen noch die versicherten Arbeitnehmer (= Versorgungsbe-rechtigte) haben einen Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft. Bei der kongruenten Rückdeckung entsprechen die Versicherungsleistungen genau
den von der Kasse gewährten Leistungen.

   


 
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