Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige,
mit Sondervermögen ausgestattete Versorgungseinrichtung.
Aufgabe der Unterstützungskasse ist es, die von den Trägerunternehmen
zugewendeten Deckungsmittel zu verwalten und bei Eintritt des Versorgungs-falles
die Leistungsverpflichtungen der betrieblichen Altersversorgung zu erbringen.
Unterstützungskassen sind in der Anlage ihres Vermögens frei.
Sie können die erhaltenen Zuwendungen deshalb auch zum Abschluss
von Rückdeckungs-versicherungen verwenden, um die Leistungen an die
Versorgungsberechtigten sicherzustellen. Die Versicherung gehört
zum Vermögen der Kasse. Weder
das Trägerunternehmen noch die versicherten Arbeitnehmer (= Versorgungsbe-rechtigte)
haben einen Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft. Bei der kongruenten
Rückdeckung entsprechen die Versicherungsleistungen genau den von
der Kasse gewährten Leistungen.