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Wie werden die Beiträge steuerrechtlich behandelt?

Eine steuerfreie Einzahlung nach § 3 Nr. 63 EStG ist über einen Pensionsfonds möglich. Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) zur gesetzlichen Rentenversicherung können aus dem unversteuerten Einkommen an einen Pensionsfonds gezahlt werden (in 2006 = 2.520 EUR jährlich). Zusätzlich ist eine steuerfreie Einzahlung in Höhe von 1.800 EUR p. a. im Rahmen einer Neuzusage (Zusage nach dem 31.12.2004) möglich, sofern nicht  § 40 b EStG a. F. für einen Altvertrag (Zusage vor dem 31.12.2004) angewendet wird.

   


 
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