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Was passiert im Todesfall?

Die Hinterbliebenen erhalten im Todesfall die Hinterbliebenen-Leistungen in Form einer Rente. Hinterbliebene sind der Ehegatte des Steuerpflichtigen bzw. der Lebenspartner nach Lebenspartnerschafts-Gesetz, der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft, die Kinder, für die er Kindergeld erhält, sowie der frühere Ehegatte.

   


 
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