Die Hinterbliebenen erhalten im Todesfall die Hinterbliebenen-Leistungen in Form einer Rente. Hinterbliebene sind der Ehegatte des Steuerpflichtigen bzw. der Lebenspartner nach Lebenspartnerschafts-Gesetz, der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft, die Kinder, für die er Kindergeld erhält, sowie der frühere Ehegatte.