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Müssen Versorgungsleistungen vom Arbeitnehmer versteuert werden?

Im Versorgungsfall sind die Leistungen nach § 19 Abs. 2 EStG als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das bAV-Kompetenz-Center unter der Telefonnummer 089-5114-3456.

   


 
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