Müssen Beiträge im Versorgungsfall an die gesetzl. Krankenversicherung bezahlt werden?
Für gesetzlich Krankenversicherte fallen auf Versorgungsleistungen aus Direktversicherungen grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Es gilt der volle Beitragssatz der zuständigen Krankenkasse.