Was passiert beim Arbeitgeberwechsel mit der Direktversicherung?
Für den Fall, dass der Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalls beim Arbeitgeber ausscheidet, wird die Versicherung grundsätzlich auf den Arbeitnehmer übertragen, sofern der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen unverfallbare Ansprüche erworben hat. Ansonsten kann sie mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers auf diesen übertragen werden.