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Was passiert bei einer Beitragsfreistellung?

Ab der Beitragsfreistellung zahlen Sie keine Beiträge mehr in Ihren Vertrag.
Es werden somit auch keine weiteren Fondsanteile mehr erworben. Die bereits erworbenen Fondanteile bleiben bestehen und nehmen weiterhin an der Ertragsauschüttung teil. Erst zum Ablauftermin werden die Fondsanteile dann verkauft und der Zeitwert auf Ihr Konto überwiesen. Zu beachten ist, dass im Todesfall nicht die ursprüngliche Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird sondern nur die beitragsfreie Versicherungssumme.

Ab wann ist eine Beitragsfreistellung möglich?

Eine Beitragsfreistellung ist ab dem Erreichen der beitragsfreien Mindest-Todesfallleistung möglich. Dies ist jedoch von dem gewählten Tarif abhängig. Bitte setzen Sie sich mit dem Service-Telefon (0 89) 51 14-27 50 in Verbindung. Dort kann man Ihnen mitteilen, ob eine Beitragsfreistellung Ihres Vertrages möglich ist.

   


 
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