Ab der Beitragsfreistellung zahlen Sie keine Beiträge
mehr in Ihren Vertrag.
Es werden somit auch keine weiteren Fondsanteile mehr
erworben. Die bereits erworbenen Fondanteile bleiben bestehen und nehmen
weiterhin an der Ertragsauschüttung teil. Erst zum Ablauftermin werden
die Fondsanteile dann verkauft und der Zeitwert auf Ihr Konto überwiesen.
Zu beachten ist, dass im Todesfall nicht die ursprüngliche Versicherungssumme
an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird sondern nur die beitragsfreie
Versicherungssumme.
Ab wann ist eine Beitragsfreistellung möglich?
Eine Beitragsfreistellung ist ab dem Erreichen der beitragsfreien Mindest-Todesfallleistung
möglich. Dies ist jedoch von dem gewählten Tarif abhängig.
Bitte setzen Sie sich mit dem Service-Telefon (0 89) 51 14-27
50 in Verbindung. Dort kann man Ihnen mitteilen, ob eine Beitragsfreistellung
Ihres Vertrages möglich ist.