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Können Werbungskosten verrechnet werden?

Belege sammeln, um dem Fiskus Spesen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften nachzuweisen , lohnt sich ab 2009 kaum mehr.
Denn mit dem neuen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 / 1.602 EUR
(ledig / verheiratet) sind in künftig alle Werbungskosten abgegolten.

   


 
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