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Riester und Rürup

Ist die Riester-Rente betroffen?

Die Abgeltungsteuer betrifft die Riester-Rente nicht. Die Rentenzahlungen unterliegen auch nach 2008 zum Ausgleich für die Förderung in der Ansparphase komplett der nachgelagerten Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Während der Ansparphase fällt auch keine Abgeltungsteuer an.

Bleibt die Rürup-Rente begünstigt?

Die Abgeltungsteuer betrifft die Rürup-Rente nicht. Weder in der geförderten Anspar- noch in der Auszahlungsphase. Die Rentenleistungen werden analog zur gesetzlichen Rente schrittweise der nachgelagerten Besteuerung unterworfen.

Rentenzahlungen aus der Basisvorsorge, die im Jahr 2040 oder später beginnen, sind vollständig zu versteuern (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG). Im Rahmen der Übergangsregelung sind bei Beginn der Rentenzahlung im Jahr 2008 nur 56 % der Leistung zu versteuern, der steuerpflichtige Anteilerhöht sich sukzessive auf 100 % im Jahr 2040. Die persönliche Situation des Steuerpflichtigen entscheidet dann bei der Einkommenssteuererklärung, wie hoch die steuerliche Belastung im Einzelfall sein wird.

   


 
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