Sehr vereinfacht dargestellt, werden Zinserträge ab 2009 oftmals besser gestellt. Bezieher von Dividenden und Veräußerungsgewinnen können sich dagegen in vielen Fällen schlechter stellen. Mit Einführung der Abgeltungsteuer entfallen die
Spekulationsfrist (bis dato sind Gewinne aus Wertpapier-Verkäufen steuerfrei, wenn zwischen An- und Verkauf mindestens
ein Jahr liegt) und das Halbeinkünfteverfahren (von Dividenden und Gewinnen auf Aktienveräußerungen wird nicht mehr wie
bisher nur ein Anteil von 50 % versteuert. Besteuert werden nun die vollen 100 %.). Bereits ab 2007 wurde der Sparerfreibetrag halbiert.
Somit wird der zu versteuernde Betrag aus Kapitalerträgen für jeden steigen.
Durch das Veranlagungswahlrecht (Abgeltungsteuer oder persönlicher Steuersatz) kann man wählen, ob man nach der neuen oder der alten
Methode besteuert werden möchte. Diejenigen, deren Grenzsteuersatz unter 25 % liegt, dürften sich für die bisherige
Methode entscheiden.