In der Hitze der Nacht – Achtung Grillunfall
Laue Sommernächte eignen sich ideal, um eine Grillparty zu veranstalten
oder einfach einen romantischen Feuerkorb zu entzünden. Doch Vorsicht,
rund 4.000 Unfälle jährlich belegen, dass das Hantieren mit offenem Feuer gefährlich ist.
Welche Versicherungen springen ein, wenn was passiert?
Im harmlosesten Fall entstehen an Haushaltsgegenständen wie Möbeln, Unterhaltungs-elektronik oder Heimtextilien Schäden durch ein außer Kontrolle geratenes
Grillfeuer. Die zahlt die eigene Hausratversicherung.
Sie entschädigt sogar im Rahmen der Außenversicherungsklausel, wenn außerhalb des eigenen Grundstücks
z. B. am Badesee gegrillt wird.
Verletzen Sie durch Unvorsichtigkeit
am Grill das Eigentum oder die Gesundheit anderer, sind Sie mit der Privathaftpflichtversicherung auf der richtigen Seite.
Sie deckt alle Schadenersatzansprüche im privaten Umfeld ab.
Die Privathaftpflichtversicherung ist ein wichtiger Grundbaustein der Risikovorsorge:
Wenn Sie anderen Gesundheitsschäden zufügen, können die Schadenersatzforderungen schnell richtig ins Geld gehen.
Bei bleibenden Behinderungen besteht sogar Anspruch auf lebenslange Rente.
Werden Sie beim Brandunfall selbst verletzt, schützt die private Unfallversicherung. Sie können eine Einmalleistung vereinbaren oder eine lebenslange Unfallrente um Einkommensbußen aufzufangen oder die Wohnung behindertengerecht umzubauen.
Selbstständige haben die Möglichkeit ein Krankenhaustagegeld abschließen, um den Einkommensausfall nach dem Unfall abzufedern. Leistungen anderer Versicherer wie gegnerische Haftpflichtversicherung oder eigene Lebens-, Kranken- oder Renten-versicherung rechnet der Unfallversicherer nicht an. Seine Leistungen gibt es zusätzlich.
Achtung! Die meisten Unfälle mit oft lebensgefährlichen Folgen geschehen beim Anzünden der Kohle. Verzichten Sie auf explosive flüssige Anzündhilfen wie Benzin oder Spiritus.
Die Gefahr, dass beim Anzünden eine Stichflamme entsteht, ist zu groß. |