WWK Firmenkunden-Sachversicherung
Ihr Hab und Gut optimal abgesichert
Sichern Sie Ihre Einrichtungsgegenstände, Maschinen oder Waren optimal ab, um im Schadenfall finanziell gerüstet zu sein.
 |
Leistungsstarker Deckungsumfang, viele betragsfreie Leistungsmerkmale |
 |
Bedarfsgerechter Versicherungsschutz durch die individuelle Vereinbarung der einzelnen Versicherungsbausteine |
Inhaltsversicherung
Schützt die Betriebsmittel sowie die technische Ausstattung vor z. B. Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel etc. |
Ertragsausfallversicherung
Ersetzt bei einer Betriebsstörung aufgrund eines Schadens an den Betriebsmitteln fixe Geschäftskosten wie z. B. Löhne und Gehälter, Mieten und Pachten etc. |
Geschäftsgebäudeversicherung
Stellt finanzielle Mittel für Gebäudereparaturen z. B. infolge eines Brandes |
| Elementarschadenversicherung |
Gewerbliche Glasversicherung
Regulierung von Glasbruchschäden derGeschäfts- bzw. Gebäudeverglasungen |
Mietausfallversicherung
Schützt vor Miet- oder Nutzungsausfällen bei Unbewohnbarkeit durch Schäden aufgrund Feuer, Leitungswasser, Sturm |
Leistungen auf einen Blick
Leistungen im Detail
Beitragsfrei versicherte Risiken
Leistungen auf einen Blick
| Tarifbezeichnung |
WWK Firmenkunden-Sachversicherung |
| Geltungsbereich |
Bundesrepublik Deutschland |
| Höchstversicherungssummen |
- Inhaltsversicherung
- Ertragsausfallversicherung
- Ertragsausfallversicherung plus
- Geschäftsgebäudeversicherung
|
- bis 500.000 EUR
- bis 500.000 EUR
- bis 500.000 EUR
- bis 1.500.000 EUR
bzw. (1914) 100.000 EUR |
| Vertragslaufzeit |
1 oder 3 Jahre |
| Versicherung auf erstes Risiko |
Entschädigungsleistung bis zur vereinbarten Summe ohne Prüfung einer eventuellen Unterversicherung |
Leistungen im Detail
| Baustein 1 |
Inhaltsversicherung |
| Versicherbare Gefahren |
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall/Absturz eines Luftfahrzeuges seiner Teile/Ladung)
- Einbruchdiebstahl, Raum, Vandalismus nach einem Einbruch
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Elementarereignisse (siehe Baustein 4)
- Ertragsausfall (siehe Baustein 2) |
| Versicherungsort |
- Betriebsgebäude
- Räume von Gebäuden
- als Versicherungsort bezeichnete Betriebsgrundstücke |
| Versicherte Sachen |
Versichert sind summarisch, einschließlich fremden Eigentums, folgende Positionen:
- Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
Beispiele: Büroeinrichtung, Büromaterial, Datenverarbeitungsanlagen, Fernsprechanlagen, Maschinen etc.
- Waren und Vorräte
Beispiele: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Erzeugnisse, Handelswaren, Kantinenvorräte etc.
- Vorsorgesumme
Die versicherbare Vorsorgesumme dient im Rahmen der Vorsorgeversicherungen zum Ausgleich von Werterhöhungen und Bestandsschwankungen |
| Versicherbare Kosten |
Sofern vereinbart, werden folgende Kosten ersetzt:
- Aufräumungs- und Abbruchkosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Feuerlöschkosten
- Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen
- Kosten für die Dekontamination von Erdreich
- Sachverständigenkosten
- Mehrkosten durch Preissteigerung
- Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
- Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen und sonstige Datenträger
- Kosten des Aufgebotsverfahrens und der Wiederherstellung von Wertpapieren und sonstigen Urkunden
- Kosten durch Abhandenkommen von Geldschrankschlüsseln
- Kosten aufgrund von Gebäudebeschädigungen durch ED/Raum
- Schlossänderungen aufgrund ED/Raum
- Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch oder Einbruchsversuch
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt |
| Versicherungssumme |
Die Versicherungssumme wird ermittlen, indem die Werte der Einzelpositionen wie folgt aufaddiert werden:
Betriebseinrichtung in EUR
+ Waren und Vorräte in EUR
+Vorsorge in EUR
= Gesamtversicherungssumme in EUR |
| Summenanpassungsklausel |
Zur Anpassung der vereinbarten Versicherungssummen von Betriebseinrichtung, Waren/Vorräten einschließlich Vorsorge an Wertänderungen kann eine Summenanpassungsklausel vereinbart werden.
Dadruch wird die jeweilige Versicherungssumme zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres um den Prozentsatz erhöht oder vermindert, um den sich der für das vergangene Kalenderjahr festgestellte Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert hat. |
| Deckungssumme |
Neuwert
Der Versicherungswert beweglicher Sachen ist grundsätzlich der Betrag (Neuwert), der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wieder zu beschaffen oder wieder herzustellen (Wiederbeschaffungs-/Wiederherstellungspreis)
Voraussetzung für die Versicherung zum Neuwert ist, dass der Zeitwert mindestens 40 % vom Neuwert beträgt. |
|
| Baustein 2 |
Ertragsausfallversicherung |
| Gegenstand der Versicherung |
Versichert ist der Ertragsausfall des im Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebes infolge einer Srörung oder Unterbrechung des Betriebsablaufes, die durch einen dem Grunde nach ersatzpflichtigen Sachschaden verursacht wurde (Vermögensfolgeschaden)
Ersetzt werden:
- der entgangene Betriebsgewinn aus dem Umsatz von hergestellten Erzeugnissen, gehandelten Waren, Dienstleistungen
- die fortlaufenden Kosten, wie z. B. Löhne/Gehälter, Zinsen, Miete/Pacht, umsatzunabhängige Steuern, Unterhalt der Gebäude und Maschinen
|
| Versicherungsformen |
- Ertragsausfallversicherung
- Ertragsausfallversicherung plus |
| Ertragsausfallversicherung |
- Vereinbarung des Versicherungsschutzes
Die Ertragsausfallversicherung kann ausschließlich im Rahmen der Inhaltsversicherung für die dort versicherten Gefahren vereinbart werden.
- Versicherungssumme
Die Versicherungssumme der Ertragsausfallversicherung entspricht in der Regel der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung
- Höchstversicherungssumme
beträgt 500.000 EUR. Wird Versicherungsschutz für eine höhere
Versicherungssumme gewünscht, kann diese nur über die Ertragsausfallversicherung plus vereinbart werden.
- Haftzeit
Die Haftzeitbeträgt in der Ertragsausfallversicherung 12 Monate ab Eintritt des Sachschadens.
|
| Ertragsausfallversicherung plus |
Vereinbarung des Versicherungsschutzes
Die Ertragsausfallversicherung plus kann als eigenständiger Vertrag, unabhängig von einer Inhaltsversicherung vereinbart werden.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme zur Ertragsausfallversicherung plus ist nach folgendem Berechnungsschema zu ermitteln:
Jahresumsatz
- Aufwendungen für Waren und/oder Materialeinsatz in EUR
+ Vorsorge in EUR
= Versicherunggsumme ind EUR
Nachhaftung
Der Versicherer haftet über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus für weitere 30 %. Dies gilt jedoch nicht für vereinbarte Entschädigungsgrenzen und Versicherungssummen auf Erstes Risiko
Haftzeit
Die Haftzeit beträgt in der Ertragsausfallversicherung plus 12 Monate ab Eintritt des Sachschadens.
|
| Haftzeit |
Darunter ist die vertraglich vereinbarte Zeitspanne zu verstehen, für die der Versicherer nach Eintritt eines Sachschadens für entgehenden Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten haftet. |
| Baustein 3 |
Geschäftsgebäudeversicherung |
| Versicherbare Gefahren |
Versichert sind Schäden an den versicherten Sachen durch folgende Gefahren:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall/Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung)
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Elementarschäden (siehe Baustein 4)
|
| Versicherte Sachen |
Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten
- Gebäude
- mit ihren Bestandteilen
- Fundamenten sowie
- Grund- und Kellermauern
- sonstiges Gebäudezubehör und sonstige Grundstücksbestandteile,
- außen angebrachte Sachen
|
| Versicherbare Kosten |
Sofern vereinbart, werden folgende Kosten ersetzt:
- Aufräumungs- und Abbruchkosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Feuerlöschkosten
- Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen
- Kosten für die Dekontamination von Erdreich
- Sachverständigenkosten
- Mehrkosten durch Preissteigerung
- Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt
- Aufwendungen für das Entfernen umgestürzter Bäume
|
| Versicherungsort |
Versicherungsschutz besteht ausschließlich innerhalb des Versicherungsortes. Versicherungsort sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Grundstücke, auf denen sich die versicherten Gbäude/Rohbauten befinden. |
Versicherungswert/
Ermittlung der Versicherungssumme |
Als Versicherungswert kann vereinbart werden:
- Gleitender Neuwert
Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914, der die Versicherungssumme 1914 bestimmt. Versicherungswert 1914 ist der ortübliche Neubauwert des Gebäudes entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaues nach den Preisen des Jahres 1914. Dazu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
- Neuwert
Neuwert ist der ortsübliche Neubauwert inklusive Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten.
|
| Feuer-Rohbauversicherung |
- Gegenstand der Versicherung
Die Feuer-Rohbauversicherung bietet Versicherungsschutz für das im Bau befindliche Gebäude gegen die Gefahr Feuer, vom Baubeginn bis zur Bezugsfertigkeit. Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer beschafften und auf dem Grundstück gelagerten Baustoffe und Bauteile, für die er die Gefahr trägt.
- Vereinbarung des Versicherungsschutzes
Die Feuer-Rohbauversicherung ist in Verbindung mit der Geschäftsgebäudeversicherung zu vereinbaren. Ab Bezugsfertigkeit geht die Rohbauversicherung in die Geschäftsgebäudeversicherung über
- Prämienberechnung
Der Versicherungschutz wird beitragsfrei für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt.
|
| Baustein 4 |
Elementarschadenversicherung |
| Vereinbarung und Beendigung des Versicherungschutzes |
Die Elementarschadenversicherung kann in Verbindung mit der Gefahr Sturm/Hagel als zusätzliche versicherte Gefahr in der Inhalts-, Ertragsausfall-, Ertragsausfallversicherung plus und Geschäftsgebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Der Versicherungsschutz der Elementarschadenversicherung erlischt mit Beendigung des Hauptversicherungsvertrages. |
| Wartezeit |
Der Versicherungsschutz der Elementarschadensversicherung beginnt nach Ablauf einer Woche ab Antragseingang beim Versicherer, frühestens jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn. |
| Selbstbehalt |
Je Versicherungsfall gilt ein Selbstbehalt von 1 %, mindestens 1.000 EUR, maximal 5.000 EUR, vereinbart |
| Versicherte Gefahren |
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, sofern diese durch
- Überschwemmung/witterungsbedingten Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
|
| Versicherte Sachen |
Vesichert gelten die Sachen, für die im Rahmen der Inhalts- und/oder Geschäftsgebäudeversicherung Versicherungsschutz vereinbart wurde. |
| Baustein 5 |
Gewerbliche Glasversicherung |
| Versicherungsformen |
- Geschäftsverglasung
- Werbeanlagen
- Gebäudeverglasung
|
| Versicherte Gefahr |
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt
werden.
|
| Versicherungsort |
Versicherungsschutz besteht innerhalb des Versicherungsortes ( sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räumen von Gebäuden) |
| Versicherte Kosten |
Versichert sind die anlässlich eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten, für z. B.
- Notverglasung, Notverschalung
- Entsorgung
- Lieferung/Montage der versicherten Sachen
- Kosten für die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf versichrten Sachen
- Beseitigung und Wiederanbringung von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern
- Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen
- Schäden an ausgestellten Waren/Dekorationsmitteln hinter versicherten Scheiben, sofern diese durch die versicherte Scheibe zerstört/beschädigt wurden
|
| Gebäudeverglasung |
Versicherbare Sachen
Die Versicherung umfasst die aus Glas und Kunstoff bestehenden
- Außen- und Innenscheiben (ohne künstlerische Bearbeitung)
- Lichtkuppeln
- Scheiben von Sonnenkollektoren
- Glasbausteine
- Profilbaugläser
Für die Prämienberechnung ist zu unterscheiden, ob die Gebäudeverglasung für folgende Punkte zu versichern ist:
- gesamtes Gebäude oder
- gesamtes Gebäude ohne Verglasung von Ladengeschäften und Gaststätten
- Räume oder Gebäudeteile, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (z. b. Treppehäuser, Gemeinschafts-, Keller- und Bodenräume sowie von Windfängen und Wetterschutzvorbauten).
Prämienberechnung
Die Prämienberechnung erfolgt aus dem Gebäudeneubauwert zum Zeitpunkt der Antragstellung.
|
| Geschäftsverglasung |
Versicherbare Sachen: Die Versicherung umfasst alle
- Glas- und Kunststoffscheiben
- Glasplatten und Glasspiegel
- Lichtkuppeln
- Scheiben von Sonnenkollektoren
- Profilbaugläser
- Glasbausteine
der Geschäfts- und Lagerräume, der Einrichtung sowie von Außenschaukästen und -vitrinen.
Die Prämienberechnung erfolgt je angefangener m² Betriebsfläche.
|
| Werbeanlagen |
Versicherbare Sachen: Die Versicherung umfasst alle
- Leuchtröhrenanlagen
- Firmenschilder
- Transparente mit/ohne Ausleuchtung
Prämienberechnung
Die Prämienberechnung erfolgt anhand der Anschaffungskosten für die jeweiligen Anlagen zum Zeitpunkt der Antragsstellung.
|
| Baustein 6 |
Mietausfallversicherung |
| Versichertes Risiko |
Versichert ist der Miet- oder Nutzungsausfall in Höhe des Jahresmietwerts, einschließlich etwaiger fortlaufender Mietnebenkosten. |
| Versicherte Gefahren |
Sachschäden durch
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Elementargefahren
|
| Versicherungsumfang |
Die Mietausfallversicherung biete umfassenden Versicherungschutz für
- Mietausfall bei vermieteten Räumen
- Nutzungsausfall bei selbstgenutzten Räumen
- fortlaufende Mietnebenkosten
|
| Leistungszeitraum (Haftzeit) |
Die generelle Haftzeit von 12 Monaten kann optional und gegen Beitragszuschlag verlängert werden, auf
- 18 Monate
- 24 Monate
|
| Versicherungssummen |
- der Bruttojahresmietwert für vermietete Räume oder
- der ortsübliche Jahresmietwert für selbstgenutzte Räume |
| Beitragsfrei versicherte Risiken |
max |
Feuer |
Leitungs-wasser |
Sturm |
Elementar-schäden |
| Sachverständigenkosten,
soweit der entschädigungspflichtige
Schaden 25.000 EUR übersteigt |
100 % VSU,
max.
1 Mio.EUR |
 |
 |
 |
 |
Mietausfall
infolge Überspannungsschäden durch
Blitz einschließlich Folgeschäden; Selbst
beteiligung 10 %, mindestens 500 EUR |
50.000 EUR |
 |
|
|
|
| Mietaufall
durch Gebäudebeschädigung infolge Einbruchdiebstahl durch unbefugte Dritte |
bis 10.000 EUR |
 |
 |
 |
 |
|
|
|