
Bisher stand die Altersversorgung auf drei festen Säulen:
- die gesetzliche Rentenversicherung
- die betriebliche Altersversorgung (bAV)
- die private Altersversorgung
Aber immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren. Die gesetzliche Rentenversicherung bröckelt ab. Darauf hat der Gesetzgeber
reagiert und fördert die betriebliche Altersversorgung
mit attraktiven Steuervorteilen.
Seit dem 1.1.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen
Anspruch darauf, einen Teil seines Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung
umzuwandeln.
Die betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer
aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt. Sie kann vom Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert werden. Es ist seine freie Entscheidung, ob er diesen Anspruch geltend machen möchte. Der Arbeitnehmer kann die Entgeltumwandlung verbindlich verlangen.
Die Entgeltumwandlung führt dazu, dass der Arbeitnehmer auf Teile seines Entgelts verzichtet und im Gegenzug vom Arbeitgeber eine wertgleiche Versorgungszusage erhält.
Die bAV kann in Deutschland über folgende Durchführungswege erfolgen: Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Direktzusage. Die WWK bietet Ihnen alle 5 Durchführungswege entweder
selbst oder zusammen mit
einem Kooperationspartner an. |
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