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Mindestrente bereits ab Vertragsbeginn garantiert

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Attraktive Renditechancen durch Anlage der Überschüsse in Investmentfonds

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Erwerb der Fonds ohne Ausgabeaufschlag

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Fondswechsel (Switch) einmal im Kalenderjahr kostenlos

grünes Quadrat Keine Beantwortung von Gesundheitsfragen
grünes Quadrat Rentengarantiezeit


Leistungen auf einen Blick
Tarifbezeichnung    WWK Förder-InvestRente
Mindesteintrittsalter  

15 Jahre (versicherungstechnisch)

Höchsteintrittsalter   50 Jahre (versicherungstechnisch)
Mindestrentenbeginnalter   Vollendetes 60. Lebensjahr
Hoechstrentenbeginnalter   67 Jahre
Mindestbeiträge  
(nur monatliche Zahlweise möglich)   
bis 40 Jahre: 15 EUR
41-45 Jahre: 20 EUR
46-47 Jahre: 25 EUR
48 Jahre: 35 EUR
49 Jahre: 45 EUR
50 Jahre: 60 EUR
Einmalbeiträge   Nein, nur Sonderzahlungen sind möglich (maximal bis zur aktuellen Förderhöhe)
Abgekürzte Beitragszahlung   nicht möglich
Überschusssysteme   

Fondsansammlung ohne Garantiefondskonzept
DWS FlexPension

Bezugsberechtigung im Todesfall/  
Todesfallleistung  

Grundsätzlich frei wählbar, wobei bei Übertragung auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten die Förderung nicht zurückgezahlt werden muss; bei Auszahlung der Todesfallleistung als Kapital muss die Förderung immer zurückgezahlt werden

Rentengarantiezeit    5 - 15 Jahre
Zusatzversicherungen    nicht möglich
Gesundheitsfragen    keine
Zertifizierungsnummer    000161, wirksam zum 1. Januar 2002

 
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