Betriebliche Altersversorgung
Immer mehr Arbeitgeber richten eine betriebliche Altersversorgung
(bAV) in ihrem Unternehmen ein. Denn die bAV stellt ein
flexibles und kostengünstiges Instrument zur Absicherung Ihrer
Arbeitnehmer dar. Gleichzeitig erfüllen Sie als Arbeitgeber den
Rechtsanspruch Ihrer Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung und
können zusätzlich Lohnnebenkosten sparen.
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Darüber hinaus wird die bAV auch in Form einer Arbeitgeberfinanzierung
als moderner Vergütungsbaustein genutzt. Sie
verschafft den Arbeitnehmern eine zusätzliche Altersversorgung,
erhöht ihre Motivation und steigert zudem die Attraktivität Ihres
Unternehmens bei der Gewinnung neuer Arbeitnehmer. |
Die bAV kann über folgende Durchführungswege erfolgen:
Die Direktversicherung ist der bekannteste Durchführungsweg. Sie ist verwaltungsarm und leicht in der Handhabung. Infos |
Ein Pensionsfonds ist ein rechtlich eigenständiger Versorgungsträger, der die Chancen der Kapitalmärkte nutzen kann. Infos |
Die Unterstützungskasse ist eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Die Rückdeckung dient zur Finanzierung der zugesagten Versorgungsleistungen. Infos |
Der Arbeitgeber verpflichtet sich dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfalles (Rentenalter, Invalidität oder Tod) unmittelbar eine jeweils vereinbarte Leistung zu zahlen. Infos |
Der Arbeitgeber schließt dort Rentenversicherungen für seine Mitarbeiter ab. Für diese Versorgungsleistungen gewährt die Pensionskasse einen Rechtsanspruch. Die Pensionskasse ist also Träger der Versorgung. Infos |
Entscheiden Sie sich für eine betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksamer Leistungen. Vorteil: Die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Infos |
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