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Betriebliche Altersversorgung

Immer mehr Arbeitgeber richten eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in ihrem Unternehmen ein. Denn die bAV stellt ein flexibles und kostengünstiges Instrument zur Absicherung Ihrer Arbeitnehmer dar. Gleichzeitig erfüllen Sie als Arbeitgeber den Rechtsanspruch Ihrer Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung und können zusätzlich Lohnnebenkosten sparen.

BU Gesamtrating
BU Bedingungen
Darüber hinaus wird die bAV auch in Form einer Arbeitgeberfinanzierung als moderner Vergütungsbaustein genutzt. Sie verschafft den Arbeitnehmern eine zusätzliche Altersversorgung, erhöht ihre Motivation und steigert zudem die Attraktivität Ihres Unternehmens bei der Gewinnung neuer Arbeitnehmer.

Die bAV kann über folgende Durchführungswege erfolgen:

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist der bekannteste Durchführungsweg. Sie ist verwaltungsarm und leicht in der Handhabung. plus  Infos

Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist ein rechtlich eigenständiger Versorgungsträger, der die Chancen der Kapitalmärkte nutzen kann. plus  Infos

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Die Rückdeckung dient zur Finanzierung der zugesagten Versorgungsleistungen. plus  Infos

Direktzusage

Der Arbeitgeber verpflichtet sich dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfalles (Rentenalter, Invalidität oder Tod) unmittelbar eine jeweils vereinbarte Leistung zu zahlen. plus  Infos

Pensionskasse

Der Arbeitgeber schließt dort Rentenversicherungen für seine Mitarbeiter ab. Für diese Versorgungsleistungen gewährt die Pensionskasse einen Rechtsanspruch. Die Pensionskasse ist also Träger der Versorgung. plus  Infos

WWK VL-bAV-Anlage

Entscheiden Sie sich für eine betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksamer Leistungen. Vorteil: Die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. plus  Infos
 
Weitere Informationen

Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Focus Money Booklet

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